Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,3 MB
Datum
31.03.2009
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Die Beauftragte der
Landesregierung für die
Belange der Menschen mit
Behinderung in NRW
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l-andesbehindertenbeauftraqte NRW. 401 90 Düsseldorf
Bürgermeister der Stadt Pulheim
Herrn Dr. KarlAugust Morisse
Alte Kölner Str" 26
50259 Pulheim
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- uekretariat Bürgermeister
Ehs.
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27. FEB l01g
Telefon 021 1 855-3325
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Mit Konjunkturprogrammen Barrieren abbauen
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Telefax021l 855-3037
lbb@mags.nrw.de
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Thema ..Nordrhein-Westfalen ohne Barrieren" ist eins meiner zentralen
Arbeitsfelder, denn Mobilität
ist der
Schlüssel
Menschen. Barrierefreiheit bringt Sicherheit,
zur Teilhabe
behinderter
Wohnlichkeit
und
mehr
Lebensqualität für afle Menschen.
lch möchte Sie mit diesem Brief bitten, beider Verwendung der lhrer Kommune
zr-rfließenden Mittel
aus den
Konjunkturprogrammen
und aus
anderen
Förderprogrammen dem Abbau von Barrieren einen besonderen Stellenwert
einzuräumen. Der Grundsatz des barrierefreien Bauens muss ein wichtiger
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Besiandteil kommunaler Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungskonzepte
von Planung und Bautätigkeit sein.
lch bitte, die Finanzhilfen des Bundes und das Landes Nordrhein-Westfalen
clafür zu nutzen, das Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und das Angebot an
zu
verbessern, die der Gesundheit, der Bildung und der
gesellschaftlichen Teilhabe dienen. Hierzu gehören Wohnungen, Bahnhöfe,
Einrichtungen
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Arztpraxen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Sporlstätten und
soziale Einrichtungen. Wichtig ist außerdem der Ausbau von Straßen, Wegen
und Plätzen, der sicherstellt, dass diese Einrichtungen von allen Menschen
unabhängig vom Alter und von einer Behinderung barrierefrei erreicht und ohne
fremde Hilfe genutzt werden können.
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Energiesparen
und
Barriereabbau
sind
wichtige
iäftspolitische Ziele, die sich gemeinsam erfüllen fassen. Deshalb legt
ichtlinie zum,,lnvestitionspaket zur energetischen Erneuerung
r Infrastruktur" in den Gemeinden Nordrhein-westfafens fest, dass die
des barrierefreien Bauens bei der energetischen und umfassenden
ulichen Erneuerung zu beachten sind.
$ 4 in Verbindung mit $ 7 des Behindertengleichstellungsgeselzes (BGG NRW)
verpflichtet die Träger öffentlicher Belange zum barrierefreien Bauen und Gestalten. lch will, dass das BGG beachtet und konsequent umgesetzt wird, Mein
standpunkt zum Thema ,,Barrierefreiheit" wird auch durch die uN-Konvention
Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zusätzlich untermauert, die
seit dern 01.01.2009 verbindliches innerstaafliches Recht ist.
Jetzt, wo zusätzliche Steuermittel aus Konjunkturprogrammen fließen, muss
der Abbau von Barrieren angepackt werden. Hier gibt es großen Handlungsbedarf. lch freue mich über lhre Unterstützung und lhre Bereitschaft, die gemeinsa me n Hera usforderungen tatkräftig anzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
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(Angelika Gemkow)
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