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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 128/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,7 MB
Datum
31.03.2009
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
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Inhalt der Datei

r/ ./ 2 t-t \/ ,! {\,/ -'[ , r d ,'t fu( ?&'+ \ l/, rf *il' t{-'i e, tt*+'Q {ü Y7 ?,üg / 2002L Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Yergaberecht Gdm. RdErl, d. Ministeriums für Wirlschafl, Mittelstand und Energie, des Innemninistcriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschafi, Forschung und rechnorogie;:i"lä*Iätf ää:'Ti:1ä:äüÄi'erkehr Vorbemerkung: Zur Beschleunigung von Investitionen werden die Vergabeverfahren des Landes NordrheinWestfalen, des Hochschulbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen und der Gemeinden (GV) des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 und 2010 vereinfacht. Maßnahmen für Liefer- und Dienstleistungsautträge sowie für Bauautträge I Yergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (sog. nationale Vergaben) Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht in Abweichung zu den Verwaltungsvorschriften (VV) zu $ 55 Landeshaushaltsordnung und zu Ziff'er 7 des Runderlasses des Innenministeriums vom 22.}.l4.Nz 2006 (Vergabegrundsätze für Gemeindert (GV) nach g 25 Gemeindehaushaltsverordnung * Kommunale Vergabegrundsätze) - SMIll. NRW.6300 - und dem Rundschreiben des Ministeriums für Innovation, Wissenschati, Forschung und Technologie vom 14.Februar 2008 (Vergaberichtlinien für Hochschulen nach g 7 Hochschulwirtschaftsführungsverordnung) eine vereinfachte Mögliehkeit zur Durchführung Beschränkter Ausscfueibungen und Freihändiger Vergaben. Die Crundsäfze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben dabei unberührt. Die Abweichungen stellen sich wie folgt dar: 1.1 Vergaben nach Abschrutt L der Verdingungsordnung lür teistungen,l'eil A (YOL/A) Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatesteuer können die Vergabestellen wahiweise eine Freihändige Vergabe oder eine Beschränkte Ausschreibun g durchführen. L.2 Vergaben nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ifeil A (VOB/A) Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von i00.000 € ohne Umsatzsteuer können die Vergabe.t*U"n eine Freihä;dige Vergabe durchffifrffil* Bis zu einem vorab gesch ätztenffinragffiTfriTe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer können die Vergabes tellen eine B eschränkte Au ss chreib ruif?uröäffifrä. 1.3 Teilnahmewettbewerbe, Einholung Yon Angeboten Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nach Nrn. 1.1 und 1.2 können ohne öffentliche Aufforderung, sich um Teilna!,rme zu bewerben (Teilnahmewettbewerb), durchgeführt werden. Bei Beschränkten Ausschreibungen sind mindestens drei Angebote einzuholen. 1.4 Veröffentlichungspllicht Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach Nrn. I .l und 1,2. sind nach der Zuschlagserteilung auf der Intemetseite www.vergabe.nrw.dr: fblgende Angaben zu veröffentlichen, sofern der Auflragswert des abgeschlossenen Vertrages für Bauaufträge, die im Wege der Beschränkten Ausschreibung vergeben wetden, 150.000,-- € ohne'Umsatzsteuer, im Übrigen für abgeschlossene Verträge den Wert in Höhe von 50.000, - € ohne Umsatzsteuer übersteigt und Sicherheitsinter"essen nicht tangiert werden : - Narne, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und Emailadresse des Auftraggebers - gewählte Verf'ahrensart - Auftragsgegenstand - Neune und Sitz des beauftragten Unternehmens Gemeinden (GV) und Hochschulen steht es frei, zur Veröfl'entlichung ein anderes allgernein zugängliches, elektronisches Medium, das zur Herstellung der Transparenz in gieicher Weise geeignet ist, zu benutzen. 1.5 Eignungsnachweise Unternehmen, die in der aLrf der Internetseite ww!'.Ycrgaibe.n{w.dp enthaltenen Unternehmensdatenbank getührt werden, verftigen über die erfbrderliche Eignurrg (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Cleiches gilt für die auf der Intertietseitc www.pq-verein.de gelisteten präqualifizierten Unternehmen für den Baubereich, auf dic vorangig zurückzugreifen ist, da dies regelmäßig zu einer erheblichen Zeiterspamis liihrt. In den anderen Fällen sind zum Nachweis der Eignurrg Eigenerklärungen ausreichend. Den Gemeinden (GV) und Hochschulen wird empfbhlen, diese Regelung itn l{ahrnen ihrer eigenverantwortlichen Entscheidung freiwillig anzuwenden. 2 Vergatreverlhhren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (sog. EU-weite Vergaben) nach Abschnitt 2 der Yerdingungsordnung für Leistungen, Teil A (YOL/A), nach Abschnitt 2 der Vergatre- und Yertragsordnung für Bauleisfungen, Teil A (VOB/A) und nach der Verdingungsordnung für fieiberufliche Leistungen (VOF) Bei den Vergaben ab den EU-SchwellenwErten halten es der Europäische Rat sowie die Europäische Kommission auf Grund des außergewöhnlichen Charakters der gegenwäuligen Wirtschaftslage für gerechtf-ertigt, in den Jarhren 2009 und 2010 die beschleunigten Verfähren der Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen anzuwenden. Die Anwendung cler beschleunigten Verfahren ist daher ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestands gerechtfertigt. Aufgrund der konjunkturellen Lage ist von einer Dringlichkeit auszugehen, I)aher ist die Anwendung der beschleunigten Verfahren mit den aus Dringlichkeitsgründen zulässigen Fristverkürzlrngen ($ 18a Nr. 2 VOI,/A, $ 18a Nrn. 2 und 3 VOB/A, $ 14 Abs. 2 VOF) ohnc Nachweis eines Ausnahmetatbestands gerechtfertigt. $ 13 Vergabeverordnung (VgV) ist zu beachten. 3 Zuwendungsempfänger Die Regelungen der Nrn. I und 2 gelten auch für Zuwendungsempfänger ($$ 23' 44 LHO)' die die VOL/A, VOBIA und VOF gemäß Zuwendungsrecht anzuwenden haben. Die zuständigen Dienststellen haben dies im Rahmen der Zuwendungsbewilligungsverfahren sowie der Verwendungsnachweisprüfun gen zu beachten: 4 Inkrafttreten und Geltun gsdauer Der Erlass tritt am 3. Februar 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 Kraft. außer"