Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,7 MB
Datum
31.03.2009
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
r/
./ 2 t-t \/
,!
{\,/
-'[ ,
r d
,'t
fu(
?&'+
\ l/,
rf *il'
t{-'i e,
tt*+'Q
{ü
Y7
?,üg
/
2002L
Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Yergaberecht
Gdm. RdErl, d. Ministeriums für Wirlschafl, Mittelstand und Energie, des Innemninistcriums,
des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschafi, Forschung und
rechnorogie;:i"lä*Iätf
ää:'Ti:1ä:äüÄi'erkehr
Vorbemerkung:
Zur Beschleunigung von Investitionen werden die Vergabeverfahren des Landes NordrheinWestfalen, des Hochschulbereichs des Landes Nordrhein-Westfalen und der Gemeinden (GV)
des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2009 und 2010 vereinfacht.
Maßnahmen für Liefer- und Dienstleistungsautträge sowie für Bauautträge
I
Yergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (sog. nationale Vergaben)
Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht in Abweichung zu den
Verwaltungsvorschriften (VV) zu $ 55 Landeshaushaltsordnung und zu Ziff'er 7 des
Runderlasses des Innenministeriums vom 22.}.l4.Nz 2006 (Vergabegrundsätze für Gemeindert
(GV) nach g 25 Gemeindehaushaltsverordnung * Kommunale Vergabegrundsätze) - SMIll.
NRW.6300 - und dem Rundschreiben des Ministeriums für Innovation, Wissenschati,
Forschung und Technologie vom 14.Februar 2008 (Vergaberichtlinien für Hochschulen nach
g 7 Hochschulwirtschaftsführungsverordnung) eine vereinfachte Mögliehkeit zur
Durchführung Beschränkter Ausscfueibungen und Freihändiger Vergaben. Die Crundsäfze
des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben
dabei unberührt.
Die Abweichungen stellen sich wie folgt dar:
1.1
Vergaben nach Abschrutt L der Verdingungsordnung lür teistungen,l'eil A (YOL/A)
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatesteuer
können die Vergabestellen wahiweise eine Freihändige Vergabe oder eine Beschränkte
Ausschreibun g durchführen.
L.2
Vergaben nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ifeil
A (VOB/A)
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von i00.000 € ohne Umsatzsteuer
können die Vergabe.t*U"n eine Freihä;dige Vergabe durchffifrffil*
Bis zu einem vorab gesch ätztenffinragffiTfriTe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer
können die Vergabes tellen eine B eschränkte Au ss chreib ruif?uröäffifrä.
1.3
Teilnahmewettbewerbe, Einholung Yon Angeboten
Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nach Nrn. 1.1 und 1.2 können ohne
öffentliche Aufforderung, sich um Teilna!,rme zu bewerben (Teilnahmewettbewerb),
durchgeführt werden. Bei Beschränkten Ausschreibungen sind mindestens drei Angebote
einzuholen.
1.4
Veröffentlichungspllicht
Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nach Nrn. I .l und 1,2. sind
nach der Zuschlagserteilung auf der Intemetseite www.vergabe.nrw.dr: fblgende Angaben zu
veröffentlichen, sofern der Auflragswert des abgeschlossenen Vertrages für Bauaufträge, die
im Wege der Beschränkten Ausschreibung vergeben wetden, 150.000,-- € ohne'Umsatzsteuer,
im Übrigen für abgeschlossene Verträge den Wert in Höhe von 50.000, - € ohne
Umsatzsteuer übersteigt und Sicherheitsinter"essen nicht tangiert werden :
- Narne, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und Emailadresse des Auftraggebers
- gewählte Verf'ahrensart
- Auftragsgegenstand
- Neune und Sitz des beauftragten Unternehmens
Gemeinden (GV) und Hochschulen steht es frei, zur Veröfl'entlichung ein anderes allgernein
zugängliches, elektronisches Medium, das zur Herstellung der Transparenz in gieicher Weise
geeignet ist, zu benutzen.
1.5
Eignungsnachweise
Unternehmen, die in der aLrf der Internetseite ww!'.Ycrgaibe.n{w.dp enthaltenen
Unternehmensdatenbank getührt werden, verftigen über die erfbrderliche Eignurrg
(Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Cleiches gilt für die auf der Intertietseitc
www.pq-verein.de gelisteten präqualifizierten Unternehmen für den Baubereich, auf dic
vorangig zurückzugreifen ist, da dies regelmäßig zu einer erheblichen Zeiterspamis liihrt.
In den anderen Fällen sind zum Nachweis der Eignurrg Eigenerklärungen ausreichend.
Den Gemeinden (GV) und Hochschulen wird empfbhlen, diese Regelung itn l{ahrnen ihrer
eigenverantwortlichen Entscheidung freiwillig anzuwenden.
2
Vergatreverlhhren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (sog. EU-weite Vergaben)
nach Abschnitt 2 der Yerdingungsordnung für Leistungen, Teil A (YOL/A),
nach Abschnitt 2 der Vergatre- und Yertragsordnung für Bauleisfungen, Teil A
(VOB/A) und nach der Verdingungsordnung für fieiberufliche Leistungen (VOF)
Bei den Vergaben ab den EU-SchwellenwErten halten es der Europäische Rat sowie die
Europäische Kommission auf Grund des außergewöhnlichen Charakters der gegenwäuligen
Wirtschaftslage für gerechtf-ertigt, in den Jarhren 2009 und 2010 die beschleunigten Verfähren
der Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen anzuwenden. Die Anwendung cler
beschleunigten Verfahren ist daher ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestands gerechtfertigt.
Aufgrund der konjunkturellen Lage ist von einer Dringlichkeit auszugehen, I)aher ist die
Anwendung der beschleunigten Verfahren mit den aus Dringlichkeitsgründen zulässigen
Fristverkürzlrngen ($ 18a Nr. 2 VOI,/A, $ 18a Nrn. 2 und 3 VOB/A, $ 14 Abs. 2 VOF) ohnc
Nachweis eines Ausnahmetatbestands gerechtfertigt. $ 13 Vergabeverordnung (VgV) ist zu
beachten.
3
Zuwendungsempfänger
Die Regelungen der Nrn. I und 2 gelten auch für Zuwendungsempfänger ($$ 23' 44 LHO)'
die die VOL/A, VOBIA und VOF gemäß Zuwendungsrecht anzuwenden haben. Die
zuständigen Dienststellen haben dies im Rahmen der Zuwendungsbewilligungsverfahren
sowie der Verwendungsnachweisprüfun gen zu beachten:
4
Inkrafttreten und Geltun gsdauer
Der Erlass tritt am 3. Februar 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010
Kraft.
außer"