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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
13.01.09, 06:38
Aktualisiert
13.01.09, 06:38
Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

26.11.2008 Anlage 2 zur V 535/2008 Änderung der Benutzungsordnung für die gedeckten Sportstätten der Stadt Erftstadt Der Sportausschuss der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 06.11.2008 beschlossen, die vorgeschlagenen Änderungen in der o. g. Benutzungsordnung zunächst in einem Arbeitskreis zu beraten und dann dem Rat in seiner Sitzung am 18.12.2008 vorzulegen. Der Arbeitskreis hat am 24.11.2008 getagt und Einvernehmen darüber hergestellt, dass die weitere Beratung nicht im Rat sondern in der Sitzung des Sportausschusses am 22.01.2009 erfolgen soll. Nach ausführlicher Diskussion stellt der Arbeitskreis einvernehmlich fest, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Einführung einer verpflichtenden Mittagspausenregelung für weiterführende Schulen ab dem 01.02.2009 die Ausweitung der vorrangigen Nutzungszeit durch die städtischen Schulen bis 17.30 Uhr unabdingbar ist. Ebenso einvernehmlich werden folgende Änderungen gegenüber der in Anlage 1 zur V 535/2008 abgedruckten Form der Benutzungsordnung vorgeschlagen: § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Zu Trainingsund Übungszwecken werden die Sportstätten außerhalb Schulbelegungszeiten anderen Nutzern bis 23.00 Uhr zur Verfügung gestellt. der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Belegungszeiten gem. § 3 werden in der nachfolgenden Reihenfolge vergeben: 1. die von der Stadt Erftstadt getragenen Schulen, 2. gemeinnützige und für jedermann offenen dem Landessportbund Nordhein-Westfalen angeschlossene Erftstädter Sportvereine mit Jugendgruppen, 3. Sportvereine wie unter 2. jedoch ohne Jugendgruppen, 4. sonstige gemeinnützige Erftstädter sporttreibende Organisationen, 5. sonstige Vereine und Interessierte, VHS und Musikschule soweit möglich. § 4 Abs. 5 erhält folgende Fassung: Die Benutzungszeiten gem. § 3 Ziffer 3 werden gem. nachstehender Reihenfolge vergeben: 1. Erftstädter Sportvereine zur Durchführung von überregionalen Wettkämpfen, 2. Erftstädter Sportvereine zur Durchführung von regionalen Wettkämpfen, 3. Sportveranstaltungen mit gesamtstädtischem Bezug (z. B. Stadtmeisterschaften), 4. sonstige Veranstaltungen. Um den Vereinen weitere Trainingsmöglichkeiten zu bieten wird die Möglichkeit geprüft, ob die Sportstätten zukünftig an wettkampffreien Wochenenden zur Trainingszwecken genutzt werden können. Der Arbeitskreis legt Wert auf die Feststellung, dass verstärkt darauf geachtet werden soll, dass die Hallen und das Inventar von allen Nutzern pfleglich behandelt werden soll. Vertretung r , '(~