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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetrieb Straßen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
20.11.08, 06:34
Aktualisiert
20.11.08, 06:34
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 556/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.10.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.12.2008 Rechnungsprüfungsausschuss 16.12.2008 Rat 18.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetrieb Straßen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 28.10.2008 Beschlussentwurf: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßen, werden für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von EUR 669.215,85 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung, werden für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresgewinn für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von EUR 20.272,15 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen; Unterabschnitt Gartenbau, werden für das Geschäftsjahr 2007 gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von EUR 753.590,05 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe, UA Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen, Unterabschnitt Friedhöfe, für das Geschäftsjahr 2007 werden gemäß § 26 EigVO NW festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von EUR 170.760,36 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i.V. m. § 26 Abs. 2 EigVO NW nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat festzustellen. Die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sind beigefügt. Je ein Exemplar des testierten Prüfungsberichtes wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Spichernstraße 73, 50672 Köln. Der Jahresverlust für die einzelnen Betriebszweige des Eigenbetriebes Straßen in Höhe von EUR 1.573.294,11 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt hat entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Straßen, § 8, die formalen Geschäftsabläufe und die Sonderkasse Eigenbetrieb Straßen (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Der diesbezügliche Prüfbericht ergeht mit separater Vorlage (Bösche) -2-