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Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Beschlussvorlage (Straßenbenennung in Erftstadt-Bliesheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 631/2008 Az.: 82.2-82-10 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 20.11.2008 Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: Termin 16.12.2008 Bemerkungen Straßenbenennung in Erftstadt-Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 20.11.2008 Beschlussentwurf: Der Teil der Straße „Haus Buschfeld“ an den die Wohnhäuser „Haus Buschfeld 25 und 26“ angrenzen, erhält die Bezeichnung „Buschfelder Mühle“ Begründung: Die „Buschfelder Mühle“ und das dazugehördende Wohngebäude haben bisher die Postanschrift „Haus Buschfeld 25 und 26“. Diese Bezeichnung entstand als die Wohnanlage „Haus Buschfeld“ offiziell benannt wurde und die Hausnummern 2 bis 24 erhielt. Räumlich stehen die beiden Objekte in keinem Zusammenhang, sodass es bei der Postzustellung und der Anfahrt von sonstigem Liegerverkehr regelmäßig zu Problemen dergestalt kommt, dass die Häuser „Haus Buschfeld 25 und 26“ nicht aufgefunden und in Wohnanlage „Haus Buschfeld 2 bis 24“ vermutet werden. Der Eigentümer der Häuser „Haus Buschfeld 25 und 26“ berichtet davon, dass Lieferungen oftmals fehlgeleitet werden oder gar nicht ankommen. Um die Situation übersichtlicher zu machen, ist es sinnvoll, den beiden Häusern „Haus Buschfeld 25 und 26“ eine eigene Bezeichnung zu geben und zwar „Buschfelder Mühle“. Dieser Begriff ist allgemein bekannt und Teile des Anwesens Buschfelder Mühle sind in der Denkmalliste registriert Die Benennung ist mit dem zuständigen Ortsbürgermeister abgestimmt. (Bösche) Anlage