Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,3 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 631/2008
Az.: 82.2-82-10
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 20.11.2008
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
Termin
16.12.2008
Bemerkungen
Straßenbenennung in Erftstadt-Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Teil der Straße „Haus Buschfeld“ an den die Wohnhäuser „Haus Buschfeld 25 und 26“
angrenzen, erhält die Bezeichnung
„Buschfelder Mühle“
Begründung:
Die „Buschfelder Mühle“ und das dazugehördende Wohngebäude haben bisher die Postanschrift
„Haus Buschfeld 25 und 26“. Diese Bezeichnung entstand als die Wohnanlage „Haus Buschfeld“
offiziell benannt wurde und die Hausnummern 2 bis 24 erhielt. Räumlich stehen die beiden Objekte
in keinem Zusammenhang, sodass es bei der Postzustellung und der Anfahrt von sonstigem
Liegerverkehr regelmäßig zu Problemen dergestalt kommt, dass die Häuser „Haus Buschfeld 25
und 26“ nicht aufgefunden und in Wohnanlage „Haus Buschfeld 2 bis 24“ vermutet werden. Der
Eigentümer der Häuser „Haus Buschfeld 25 und 26“ berichtet davon, dass Lieferungen oftmals
fehlgeleitet werden oder gar nicht ankommen.
Um die Situation übersichtlicher zu machen, ist es sinnvoll, den beiden Häusern „Haus Buschfeld
25 und 26“ eine eigene Bezeichnung zu geben und zwar „Buschfelder Mühle“. Dieser Begriff ist
allgemein bekannt und Teile des Anwesens Buschfelder Mühle sind in der Denkmalliste registriert
Die Benennung ist mit dem zuständigen Ortsbürgermeister abgestimmt.
(Bösche)
Anlage