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Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim Präsentation der Entwurfsplanung, Zwischenstand)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
29.04.09, 09:59
Aktualisiert
29.04.09, 09:59
Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim
Präsentation der Entwurfsplanung, Zwischenstand) Beschlussvorlage (Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim
Präsentation der Entwurfsplanung, Zwischenstand)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/003 Termin 29.04.2009 ö. S. X Frau Dr. Cassens-Sasse (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 155/2009 nö. S. TOP 09.04.2009 (Datum) BETREFF: Regionale 2010/RegioGrün/Nordpark Pulheim Präsentation der Entwurfsplanung, Zwischenstand VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der beauftragten Landschaftsarchitektin zustimmend zur Kenntnis und beschließt, das Projekt auf der Grundlage des vorgestellten Zwischenstandes weiter zu entwickeln. -1- ERLÄUTERUNGEN: Zuletzt war in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 22.10.2009 über den Fortgang des Projektes Nordpark Pulheim berichtet worden. Nach Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Haupt-und Finanzausschuss am 28.10.2008 wurde das Siegerbüro des landschaftsarchitektonischen Wettbewerbs böhm benfer zahiri bbzl landschaften städtebau aus Berlin mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung beauftragt. Diese Leistungen sind förderunschädlich. Mittlerweile liegt der erste Zwischenstand der Entwurfsplanung vor. Die beauftragte Landschaftsarchitektin Frau Böhm wird die bisherigen Ergebnisse in der Sitzung präsentieren. Am 25. April wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit Prof. Aufmkolk, Frau Böhm sowie in Kooperation mit der Regionale 2010 Agentur eine Veranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung Nordpark Pulheim durchführen. Die Anregungen sollen in die weitere Planung einfließen, können allerdings nicht bis zum Sitzungstag ausgewertet werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie sämtliche Aktionen des Rahmenprogramms werden sich am Ortsrand von Pulheim auf der Verlängerung des Schürgespfades, rund um den Parkplatz am Parkfriedhof sowie auf den angrenzenden Wiesenflächen in Richtung Venloer Straße abspielen. Die Veranstaltung soll den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Pulheim sowie allen Interessierten die Möglichkeit bieten, sich über den aktuellen Stand der Planung zu informieren, Fragen zu stellen und sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Gleichzeitig ist die Veranstaltung im Zusammenhang mit der FNP-Teiländerung im Bereich des zukünftigen Nordpark Pulheim Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB. Das Programm der Veranstaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Der Förderantrag für den 1. Realisierungsabschnitt Nordpark Pulheim liegt der Bezirksregierung seit dem 30.09.2008 vor. Im Zusammenhang mit der Änderung der Städtebauförderrichtlinien durch die Landesregierung rückwirkend zum Oktober 2008 (veröffentlicht im Januar 2009) wurde der Stadt mit Schreiben vom 24.03.2009 seitens der Bezirksregierung mitgeteilt, dass vor Bewilligung von Fördermitteln weitere Unterlagen benötigt werden. Dazu wurde der Stadt eine an die neuen Förderrichtlinien angepasste umfangreiche Checkliste zugeleitet, die die noch fehlenden Unterlagen auflistet. Die Informationen und Nachweise werden derzeit zusammen getragen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung ist neben vielen anderen Punkten demnach auch ein konkret zu fassender Baubeschluss. Dieser kann allerdings erst nach Vorliegen der Ausführungsplanung erfolgen. Außerdem hat ein solcher Beschluss vergaberechtliche Konsequenzen, insofern kann er aus Sicht der Verwaltung nur unter dem Vorbehalt gefasst werden, dass die Förderung bewilligt wird. Die Verwaltung wird mit der Bezirksregierung klären, wie mit diesem Punkt verfahren werden soll. -2-