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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2008)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2008) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2008)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.06.2009 X 30.06.2009 X David Gerhards (Verfasser/in) 212/2009 nö. S. TOP 25.05.2009 (Datum) BETREFF: Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2008 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhofswesen 2008 und 2. die festgestellte Unterdeckung von 20.745 € in die Gebührenkalkulationen Friedhofswesen für die Jahre 2010 und 2011 je zur Hälfte als Kostenpositionen aufzunehmen. ERLÄUTERUNGEN: -1- Nach Abschluss des Haushaltsjahres wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2008 erstellt. Diese schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 97,86 % und einer Unterdeckung von 20.745 € ab. Insgesamt gab es bei Aufwand und Ertrag jeweils nur geringfügige Abweichungen von den Kalkulationsannahmen. Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 20.745 € je zur Hälfte - also mit gerundet jeweils 10.373 € - als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2010 und 2011 aufzunehmen. -2-