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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf verschiedenen Spielplätzen und Grünanlagen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 633/2008 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 24.11.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 09.12.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf verschiedenen Spielplätzen und Grünanlagen Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Witschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.11.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer Zierkirsche (Prunus spp., StU 1,70 m), einer Hainbuche (Carpinus betulus, StU 1,11 m), einer Kastanie (Aesculus hippocastanum, StU 1,14 m) sowie von zwei Eschen (Fraxinus exelsior, StU 0,90/ 0,65 m und 0,69/ 0,56 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: 1. Zierkirsche (Prunus spp.) Der durch die Baumschutzsatzung geschützte Kirschbaum steht auf dem Spielplatz PeterLauscher-Platz in Liblar und weist einen massiven Pilzbefall an seinem Stammfuß auf. Bei dem Pilz handelt es sich um den Sparrigen Schüppling (Pholiota squarrosa), welcher eine Weißfäule mittlerer Zerstörungskraft verursacht. Laut Literatur schreitet der Holzabbau relativ langsam voran. Dennoch ist aufgrund des bereits fortgeschrittenen Pilzbefalls eine Fällung des Baumes erforderlich, um eventuelle Risiken auf dem Kinderspielplatz auszuschließen. 2. Hainbuche (Carpinus betulus) Aufgrund eines stark eingefaulten Stammbereiches (in Zusammenhang mit einem deutlichen Schrägstand), ist die Verkehrssicherheit der betreffenden Hainbuche nicht mehr gegeben. Daher ist die Fällung des Baumes, welcher auf dem Spielplatz Remigiusstraße in Dirmerzheim steht, zwingend erforderlich. 3. Roßkastanie (Aesculus hippocastanum) Innerhalb der Grünanlage Brückenstraße in Dirmerzheim befindet sich eine durch die Baumschutzsatzung geschützte Kastanie. Der Baum weist zahlreiche sog. Druckzwiesel auf, von denen einige bereits leicht eingerissen sind. Eine kurzfristige Erhaltung des Baumes wäre möglich, ist aber aufgrund des vorhandenen Schadenumfangs nicht sinnvoll. Zur Herstellung der Verkehrssicherheit muss die Kastanie daher gefällt werden. 4. Eschen (Fraxinus exelsior) Im Bereich des Wendehammers in der Siegried-von-Westerburg-Straße/ Lechenich befindet sich eine städt. Grünfläche, auf denen zahlreiche (überwiegend geschützte) Eschen stehen. Zwei der geschützten Bäume weisen am Stamm Fruchtkörper des Zottingen Schillerporlings (Inonotus hispidus) auf. Dieser Pilz wirkt sich in erster Linie auf die Holzfestigkeit aus und beeinträchtigt somit die Bäume erheblich in ihrer Bruchsicherheit. Ein Befall an Eschen ist als besonders kritisch anzusehen, so dass eine Fällung der beiden Bäume unabwendbar ist. (Bösche) -2-