Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
27.11.08, 06:54
Aktualisiert
27.11.08, 06:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 633/2008
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 24.11.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
09.12.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf verschiedenen
Spielplätzen und Grünanlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Witschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 24.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer Zierkirsche (Prunus spp., StU 1,70 m), einer Hainbuche (Carpinus betulus,
StU 1,11 m), einer Kastanie (Aesculus hippocastanum, StU 1,14 m) sowie von zwei Eschen
(Fraxinus exelsior, StU 0,90/ 0,65 m und 0,69/ 0,56 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
1. Zierkirsche (Prunus spp.)
Der durch die Baumschutzsatzung geschützte Kirschbaum steht auf dem Spielplatz PeterLauscher-Platz in Liblar und weist einen massiven Pilzbefall an seinem Stammfuß auf. Bei dem
Pilz handelt es sich um den Sparrigen Schüppling (Pholiota squarrosa), welcher eine Weißfäule
mittlerer Zerstörungskraft verursacht. Laut Literatur schreitet der Holzabbau relativ langsam
voran. Dennoch ist aufgrund des bereits fortgeschrittenen Pilzbefalls eine Fällung des Baumes
erforderlich, um eventuelle Risiken auf dem Kinderspielplatz auszuschließen.
2. Hainbuche (Carpinus betulus)
Aufgrund eines stark eingefaulten Stammbereiches (in Zusammenhang mit einem deutlichen
Schrägstand), ist die Verkehrssicherheit der betreffenden Hainbuche nicht mehr gegeben. Daher
ist die Fällung des Baumes, welcher auf dem Spielplatz Remigiusstraße in Dirmerzheim steht,
zwingend erforderlich.
3. Roßkastanie (Aesculus hippocastanum)
Innerhalb der Grünanlage Brückenstraße in Dirmerzheim befindet sich eine durch die
Baumschutzsatzung geschützte Kastanie. Der Baum weist zahlreiche sog. Druckzwiesel auf, von
denen einige bereits leicht eingerissen sind. Eine kurzfristige Erhaltung des Baumes wäre
möglich, ist aber aufgrund des vorhandenen Schadenumfangs nicht sinnvoll. Zur Herstellung der
Verkehrssicherheit muss die Kastanie daher gefällt werden.
4. Eschen (Fraxinus exelsior)
Im Bereich des Wendehammers in der Siegried-von-Westerburg-Straße/ Lechenich befindet sich
eine städt. Grünfläche, auf denen zahlreiche (überwiegend geschützte) Eschen stehen. Zwei der
geschützten Bäume weisen am Stamm Fruchtkörper des Zottingen Schillerporlings (Inonotus
hispidus) auf. Dieser Pilz wirkt sich in erster Linie auf die Holzfestigkeit aus und beeinträchtigt
somit die Bäume erheblich in ihrer Bruchsicherheit. Ein Befall an Eschen ist als besonders
kritisch anzusehen, so dass eine Fällung der beiden Bäume unabwendbar ist.
(Bösche)
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