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Mitteilungsvorlage (Informationen zum Runderlass über die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
10 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
15.06.09, 14:59
Aktualisiert
15.06.09, 14:59
Mitteilungsvorlage (Informationen zum Runderlass über die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV / 66 (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.06.2009 ö. S. X Herr Rademann (Verfasser/in) 256/2009 nö. S. TOP 04.06.2009 (Datum) BETREFF: Informationen zum Runderlass über die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen MITTEILUNG: In NRW haben Eigentümer eines Grundstückes ihre Abwasserleitungen nach § 61 a des Landeswassergesetzes von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Anforderungen an die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW seit dem 15. Mai 2009 durch seinen Runderlass neu geregelt (s. Anlage). Hier wurde einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen nachzuweisen sind, um zukünftig auf einer offiziellen NRW-Landesliste als „anerkannter Sachkundiger Dichtheitsprüfer gemäß §61a LWG“ geführt zu werden. Aufgrund der Komplexität der Randbedingungen bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen sind nach der Verwaltungsvorschrift an Sachkundige hohe fachliche, technische und rechtliche Anforderungen zu stellen. Ziel des Erlasses ist es, dass Kommunen im Rahmen ihrer Bürgerberatung auf eine landesweite Liste „Sachkundiger Dichtheitsprüfer“ verweisen können. Der Runderlass regelt im Einzelnen: • • • • Anforderungen an die Ausbildung und Berufserfahrung Anforderungen an Schulung und Sachkundeprüfung Feststellung der Sachkunde durch unabhängige Stellen Gültigkeit von „alten“ Sachkundenachweisen (vor dem Erscheinen des neuen Erlasses) Der Runderlass koppelt die persönliche Sachkundeprüfung über theoretische Sachkenntnisse mit einer praktischen Prüfung zum Einsatz und der Verfügbarkeit der technischen Ausrüstung. Auf der Basis eines Sachkundenachweises nach der Verwaltungsvorschrift stellen nachfolgende unabhängige Stellen die Sachkunde fest: • • • Industrie- und Handelskammern in NRW Die Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Anwärter auf Sachkunde können sich mit geeigneten Sachkunde-Nachweisen an die entsprechend Kammer ihres Berufsbildes wenden und die Feststellung der Sachkunde beantragen. Die unabhängigen Stellen prüfen die Sachkunde-Nachweise und führen selbständig Listen über anerkannte Sachkundige. Die Listen der drei Kammern werden zu der landesweiten NRW-Landesliste zusammengeführt und zukünftig im Internet veröffentlicht. -1-