Daten
Kommune
Pulheim
Größe
10 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
15.06.09, 14:59
Aktualisiert
15.06.09, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV / 66
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
24.06.2009
ö. S.
X
Herr Rademann
(Verfasser/in)
256/2009
nö. S. TOP
04.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Informationen zum Runderlass über die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen
MITTEILUNG:
In NRW haben Eigentümer eines Grundstückes ihre Abwasserleitungen nach § 61 a des Landeswassergesetzes von einem Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Die Anforderungen an
die Sachkunde hat das Umweltministerium NRW seit dem 15. Mai 2009 durch seinen Runderlass
neu geregelt (s. Anlage). Hier wurde einheitlich festgelegt, welche Qualifikationen nachzuweisen
sind, um zukünftig auf einer offiziellen NRW-Landesliste als „anerkannter Sachkundiger Dichtheitsprüfer gemäß §61a LWG“ geführt zu werden.
Aufgrund der Komplexität der Randbedingungen bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen sind nach der Verwaltungsvorschrift an Sachkundige hohe fachliche,
technische und rechtliche Anforderungen zu stellen.
Ziel des Erlasses ist es, dass Kommunen im Rahmen ihrer Bürgerberatung auf eine landesweite
Liste „Sachkundiger Dichtheitsprüfer“ verweisen können.
Der Runderlass regelt im Einzelnen:
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Anforderungen an die Ausbildung und Berufserfahrung
Anforderungen an Schulung und Sachkundeprüfung
Feststellung der Sachkunde durch unabhängige Stellen
Gültigkeit von „alten“ Sachkundenachweisen (vor dem Erscheinen des neuen Erlasses)
Der Runderlass koppelt die persönliche Sachkundeprüfung über theoretische Sachkenntnisse
mit einer praktischen Prüfung zum Einsatz und der Verfügbarkeit der technischen Ausrüstung.
Auf der Basis eines Sachkundenachweises nach der Verwaltungsvorschrift stellen nachfolgende
unabhängige Stellen die Sachkunde fest:
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Industrie- und Handelskammern in NRW
Die Handwerkskammern des Westdeutschen Handwerkskammertags
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Anwärter auf Sachkunde können sich mit geeigneten Sachkunde-Nachweisen an die entsprechend Kammer ihres Berufsbildes wenden und die Feststellung der Sachkunde beantragen. Die
unabhängigen Stellen prüfen die Sachkunde-Nachweise und führen selbständig Listen über anerkannte Sachkundige. Die Listen der drei Kammern werden zu der landesweiten NRW-Landesliste
zusammengeführt und zukünftig im Internet veröffentlicht.
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