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Beschlussvorlage (Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße, Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
25.05.09, 21:48
Aktualisiert
25.05.09, 21:48
Beschlussvorlage (Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße, 
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße, 
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Auschuss für Tiefbau und Verkehr Haupt- und Finanzausschuss IV-66-12-08-9882 (Amt/Aktenzeichen) Termin 16.09.2008 28.10.2008 ö. S. X X Herr Würtz (Verfasser/in) 9/2008 nö. S. TOP 3 3 02.09.2008 (Datum) BETREFF: Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße, Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Bürger HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Beschlussvorschlag: 1.) Der TVA empfiehlt dem HFA, den Bürgerantrag hinsichtlich der Aufstellung von Pollern im Bereich des Gehweges Hagelkreuzstraße Haus.-Nr. 35 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite, abzulehnen. 2.) Der TVA beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Eigentümer des Bolander Hofes hinsichtlich einer Verbreiterung des Wirtschaftsweges zum Bolander Hof im Einmündungsbereich zur Hagelkreuzstraße aufzunehmen. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 10.06.2008 führt die Bürger Initiative Stommeln (BIS) / Hr. Ecker Beschwerde gegen eine aus ihrer Sicht bestehende Unfallgefahr im Bereich Hagelkreuzstraße/ Einmündung Wirtschaftsweg zum Bolander Hof. Im Zuge eines Abbiegevorgangs eines Lkws von der Hagelkreuzstraße in Richtung Bolander Hof wurde der Gehweg überfahren und die Zaunanlage des angrenzenden Grundstücks der Hagelkreuzstraße Haus-Nr. 35 beschädigt. Um weitere Unfälle zu vermeiden fordert Hr. Ecker, Poller auf dem Gehweg im Bereich der Hagelkreuzstraße Haus.-Nr. 35 und auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufzustellen. Desweiteren soll der Besitzer des Bolander Hofes dazu aufgefordert werden, den privaten Bereich der Abbiegespur auf seinen Kosten zu erweitern. In der Sitzung des TVA am 14.11.2007 wurden der Verwaltung verschiedene Prüfungsaufträge zur Thematik Schwerlastverkehr auf der Hagelkreuzstraße erteilt (siehe Niederschrift TOP 7, Vorlage Nr. 1402). Dabei wurde u. a. auch eine Sicherung des Gehweges durch die Aufstellung von Pollern durch die verkehrslenkenden Behörden geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ist durch die bereits erfolgte Aufstellung von Halteverbotsschildern im Kreuzungsbereich der Hagelkreuzstraße eine Polleraufstellung nicht notwendig (siehe TOP 4, Vorlage Nr. 1598 zur TVA-Sitzung am 23.04.2008). Durch die aus der Beschilderung resultierende Erweiterung des Radius bei Abbiegevorgängen in bzw. aus dem Wirtschaftsweg in die Hagelkreuzstraße ist eine ausreichend breite öffentliche Verkehrsfläche für Rangiervorgänge vorhanden. Dass die Gehweganlage in Einzelfällen befahren wird, kann auch durch die Aufstellung von Pollern, die erfahrungsgemäß zu einem erhöhten Unterhaltungsaufwand führen, nicht verhindert werden. Zudem würde die Pollerinstallation zu Behinderungen querender Fußgänger führen. Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Polleraufstellung abzulehnen. Die Forderung der BIS, den Eigentümer des Bolander Hofes zu einer Erweiterung der Abbiegespur auf seine Kosten aufzufordern, wird die Verwaltung – wie bisher – in weiteren Gesprächen mit dem Eigentümer des Bolander Hofes verfolgen. Die benötigten Flächen für eine Vergrößerung des Einmündungsbereiches befinden sich jedoch im Eigentum eines unbeteiligten Dritten.