Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
25.05.09, 21:48
Aktualisiert
25.05.09, 21:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Auschuss für Tiefbau und Verkehr
Haupt- und Finanzausschuss
IV-66-12-08-9882
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
16.09.2008
28.10.2008
ö. S.
X
X
Herr Würtz
(Verfasser/in)
9/2008
nö. S. TOP
3
3
02.09.2008
(Datum)
BETREFF:
Unfallgefahr auf der Hagelkreuzstraße,
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.) Der TVA empfiehlt dem HFA, den Bürgerantrag hinsichtlich der
Aufstellung von Pollern im Bereich des Gehweges Hagelkreuzstraße
Haus.-Nr. 35 sowie auf der gegenüberliegenden Straßenseite,
abzulehnen.
2.) Der TVA beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Eigentümer des
Bolander Hofes hinsichtlich einer Verbreiterung des Wirtschaftsweges
zum Bolander Hof im Einmündungsbereich zur Hagelkreuzstraße
aufzunehmen.
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 10.06.2008 führt die Bürger Initiative Stommeln (BIS) / Hr. Ecker Beschwerde
gegen eine aus ihrer Sicht bestehende Unfallgefahr im Bereich Hagelkreuzstraße/ Einmündung
Wirtschaftsweg zum Bolander Hof. Im Zuge eines Abbiegevorgangs eines Lkws von der
Hagelkreuzstraße in Richtung Bolander Hof wurde der Gehweg überfahren und die Zaunanlage
des angrenzenden Grundstücks der Hagelkreuzstraße Haus-Nr. 35 beschädigt. Um weitere
Unfälle zu vermeiden fordert Hr. Ecker, Poller auf dem Gehweg im Bereich der Hagelkreuzstraße
Haus.-Nr. 35 und auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufzustellen. Desweiteren soll der
Besitzer des Bolander Hofes dazu aufgefordert werden, den privaten Bereich der Abbiegespur auf
seinen Kosten zu erweitern.
In der Sitzung des TVA am 14.11.2007 wurden der Verwaltung verschiedene Prüfungsaufträge zur
Thematik Schwerlastverkehr auf der Hagelkreuzstraße erteilt (siehe Niederschrift TOP 7, Vorlage
Nr. 1402). Dabei wurde u. a. auch eine Sicherung des Gehweges durch die Aufstellung von
Pollern durch die verkehrslenkenden Behörden geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ist durch die
bereits erfolgte Aufstellung von Halteverbotsschildern im Kreuzungsbereich der Hagelkreuzstraße
eine Polleraufstellung nicht notwendig (siehe TOP 4, Vorlage Nr. 1598 zur TVA-Sitzung am
23.04.2008). Durch die aus der Beschilderung resultierende Erweiterung des Radius bei
Abbiegevorgängen in bzw. aus dem Wirtschaftsweg in die Hagelkreuzstraße ist eine ausreichend
breite öffentliche Verkehrsfläche für Rangiervorgänge vorhanden. Dass die Gehweganlage in
Einzelfällen befahren wird, kann auch durch die Aufstellung von Pollern, die erfahrungsgemäß zu
einem erhöhten Unterhaltungsaufwand führen, nicht verhindert werden. Zudem würde die
Pollerinstallation zu Behinderungen querender Fußgänger führen. Daher schlägt die Verwaltung
vor, eine Polleraufstellung abzulehnen.
Die Forderung der BIS, den Eigentümer des Bolander Hofes zu einer Erweiterung der Abbiegespur
auf seine Kosten aufzufordern, wird die Verwaltung – wie bisher – in weiteren Gesprächen mit dem
Eigentümer des Bolander Hofes verfolgen. Die benötigten Flächen für eine Vergrößerung des
Einmündungsbereiches befinden sich jedoch im Eigentum eines unbeteiligten Dritten.