Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive Gymnasien hier: Konzeptionelle Darstellung der Arbeit in den Mensen und entsprechende Ausstattung )

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
23 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive Gymnasien
hier: Konzeptionelle Darstellung der Arbeit in den Mensen und entsprechende Ausstattung
) Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive Gymnasien
hier: Konzeptionelle Darstellung der Arbeit in den Mensen und entsprechende Ausstattung
) Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive Gymnasien
hier: Konzeptionelle Darstellung der Arbeit in den Mensen und entsprechende Ausstattung
) Beschlussvorlage (Ganztagsoffensive Gymnasien
hier: Konzeptionelle Darstellung der Arbeit in den Mensen und entsprechende Ausstattung
)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II / 40 20 63 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 12.05.2009 X Frau Ilona Bunk (Verfasser/in) 179/2009 nö. S. TOP 28.04.2009 (Datum) BETREFF: Ganztagsoffensive Gymnasien hier: Konzeptionelle Darstellung der Arbeit in den Mensen und entsprechende Ausstattung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja X nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Anmeldung Haushalt 2010 als budgetrelevante Veränderungen sowohl im konsumtiven wie investiven Bereich. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und im HFA in 2010 zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen in Höhe von A für die Mensen Brauweiler und Pulheim pro Mensa 27.500 € für die Einrichtung/Ausstattung (ohne bewegliche/s Küchenmobiliar/geräte – dies wird Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung sein) -1- B für die Mensen Brauweiler und Pulheim zur Sicherstellung der perspektivischen Funktionsfähigkeiten 1. die erfordernisgerechte Dimensionierung des Ausgabenbereiches (Theken) für Warmspeisen vorzusehen. Eine genaue Bezifferung wird in Zusammenhang mit der gesamten Küchenplanung in einer Vorlage für die Sitzung des HFA am 16.06.09 erfolgen. 2. pro Mensa 57.000 € für die Errichtung einer Cafeteriatheke (mit Sperrvermerk) 3. pro Mensa 3.000 € für Strom- und Wasseranschlüsse für eine Cafeteriatheke 4. pro Mensa 3.000 € für Strom- und Wasseranschlüsse in einem zusätzlichen Bereich 5. pro Mensa 2.000 € für Elektroherd und Mikrowelle für die Mensaküche (mit Sperrvermerk) 6. pro Mensa 22.500 € für mobile Trennelemente (mit Sperrvermerk) C für die Mensen in Brauweiler und Pulheim pro Mensa 5.000 € für je vier Starkstromanschlüsse (je einer pro Wand) D über die Funktion als Mensa hinaus für Brauweiler 1. 15.000 € für die Errichtung einer Szenenfläche 5x10m, ca. 50 cm hoch 2. 10.000 € für eine Rigganlage (Trapez) mit Elektroanschlüssen (mit Sperrvermerk) 3. 35.000 € für die akustische Dämmung der gegenüberliegenden Wand 4. 2.000 € für die bauseitige Berücksichtigung späterer Verdunkelungsmöglichkeiten alternativ zu D 1.-4. die Beschränkung auf Vorrichtungen für die konkrete Umsetzung der mit der Szenenfläche verbundenen Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt. ERLÄUTERUNGEN: Der LHA hat in seiner Sitzung am 19.03.2009 der Errichtung für die Mensen an beiden Schulzentren in der vorliegenden Planung zugestimmt. Über diesen Grundsatzbeschluss hinaus sind nun folgende inhaltliche Aspekte zu berücksichtigen, die zum Erfolg des Vorhabens beitragen. Wichtig ist, dass die Mensen nicht nur zur Ausgabe der Mittagessen während der pädagogischen Übermittagbetreuung genutzt, sondern der Schülerschaft im Rahmen des Ganztagsbetriebes ganztägig als Cafeteria und Aufenthaltsbereich dienen. Darüber hinaus sollen diese zusätzlichen Schulgebäude auch für Veranstaltungen der Schulen (Einschulungen, Verabschiedungen, Aufführungen, …) genutzt werden. Eine Mensa ist damit mehr als eine reine Kantine. Sie sollte Aufenthaltsqualität besitzen und von der Schülerschaft angenommen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist mit den folgenden Aufwendungen der wesentliche Planungsbedarf erfasst. zu A: Das Immobilienmanagement hatte für die Errichtung und Ausstattung der Mensen die Kosten ermittelt und mit 2,2 Mio. für den Standort Pulheim und 2,35 Mio. für den Standort Brauweiler angegeben. Haushaltsmittel in dieser Höhe sind bereitgestellt worden. Die in den vorgenannten Kostenkalkulationen enthaltenen Einrichtungskosten hatten zwar Kücheneinrichtungsgegenstände sowie Tische und Stühle, Kleidergarderoben, Pinwand, mobile WC-Einrichtung berücksichtigt. Es fehlen sämtliche sonstigen Ausstattungen, die für den Küchen- und Mensabetrieb und die Gestaltung der Räume für Ess- und Aufenthaltszwecke in der pädagogischen Übermittagbetreuung erforderlich sind. Das sind: Servierund Tablettwagen, Geschirr, Besteck, etc. sowie diverse Kleinmaterialien. Laut Kostenermittlung wird hierfür pro Mensa ein Betrag von 27.500 €, insgesamt 55.000 € benötigt. (Anlage 1) Des Weiteren fehlt die mobile Kücheneinrichtung. Im Rahmen der vom Immobilienmanagement beauftragten Küchenplanung werden die hierauf entfallenden Kosten ermittelt und in den HFA am 16. Juni 2009 eingebracht. -2- zu B und C: Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der schulischen Mensen sollte sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Notwendigkeiten geschaffen werden, um dem Ganztagsbetrieb sowie dem Schulprogramm und -profil gerecht zu werden und um auf zukünftige Erfordernisse reagieren zu können. Die Verwaltung schlägt vor, die ergänzenden baulichen/technischen Maßnahmen bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorzusehen, da erfahrungsgemäß Nachrüstungen dieser Art im Bestand technisch schwieriger zu realisieren und kostenintensiver sind Für die Mensaplanung und –errichtung ist eine Projektgruppe unter Beteiligung von Vertretern der beiden Schulzentren gegründet worden. Die Schulleiter waren ab der zweiten Projektgruppensitzung (18.02.2009) beteiligt. In der dritten Projektgruppen-Sitzung am 23.04.09 haben sie die aus schulischer und Ganztagssicht erforderlichen räumlichen/ baulichen Erfordernisse konkretisiert. Hierzu zählt eine Gestaltung der Mensaräume in unterschiedliche Bereiche (z. B. durch Farbgestaltung, entsprechendes Mobiliar o. ä.). Auf Wunsch der Schulen soll eine Strukturierung der Räumlichkeiten durch den Einsatz mobiler Trennwände erreicht werden. Das Immobilienmanagement weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies Auswirkung auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze haben kann. Mögliche Sitzplatzreduzierungen werden von den Schulleitungen in Kauf genommen und können durch organisatorische Maßnahmen kompensiert werden. Die Verwaltung empfiehlt daher den Betrag mit Sperrvermerk bereit zu stellen und nach Vorliegen entsprechender Bestuhlungspläne freizugeben. Bei der Küchenplanung ist sicherzustellen, dass der Ausgabebereich der Warmspeisen so dimensioniert wird, dass eine zügige Ausgabe der Mittagessen erfolgen kann. Die Kosten hierfür werden im Zusammenhang mit der Küchenplanung ermittelt und in die Sitzung des HFA am 16.06.09 eingebracht. Für Snacks, Kaltspeisen und Getränke, die ganztägig (7.30 Uhr bis mindestens 16.00 Uhr) und auch parallel zur Ausgabe der Mittagessen vorgehalten werden, wird ein gesonderter Ausgabebereich (Cafeteriatheke) benötigt. Das Anforderungsprofil an diese Theke ist noch zu konkretisieren. Die vorliegende Kostenschätzung geht zunächst von einer fest installierten Ausgabetheke aus. Der Betrag soll bis zum Vorliegen einer entsprechenden Detailbeschreibung ebenfalls mit einem Sperrvermerk versehen werden. Für diesen Bereich sind entsprechende Anschlüsse (Strom, Wasser) erforderlich. Des weiteren sind Strom- und Wasseranschluss für einen zusätzlichen Bereich einzuplanen, um für bestimmte Veranstaltungen eine mobile Getränketheke aufstellen zu können. Für weitere variable Nutzungsmöglichkeiten soll pro Wandseite ein Starkstromanschluss vorgesehen werden. In den Ausgabeküchen soll neben der hierfür erforderlichen Einrichtung ein Elektroherd und eine Mikrowelle vorsorglich eingeplant werden, damit in kleinerem Rahmen Speisen erwärmt oder zubereitet werden können. Die Verwaltung schlägt hier ebenfalls einen Sperrvermerk vor, da erst im Zuge der weiteren Planung geklärt werden kann, wie und ob die technischen Voraussetzungen in Kombination mit den hygienerechtlichen Vorgaben erfüllt werden können. -3- zu D: Die Fachprofilklassen cul-tour sind Bestandteil des Brauweiler Schulprogramms. Ab kommendem Schuljahr erhöht sich die Anzahl dieser Klassen auf neun. Die Produktionen der Unterrichtsinhalte gelangen zur Aufführung. Daneben bestehen drei Theater-AGs, drei große Chöre und sechs Musikgruppen (Orchester, Bands), für die ebenfalls eine entsprechende Fläche für Auftritte benötigt wird. Der Vertreter des Brauweiler Schulzentrums hat daher in der Projektgruppensitzung darauf hingewiesen, dass für den Standort Brauweiler eine Szenenfläche (Podest) von 5 x 10 m (Höhe 50 cm) für entsprechende Veranstaltungen benötigt wird. Dazu erforderlich sind im Deckenbereich eine Rigganlage (Trapez) mit Elektroanschlüssen für die spätere Beschallung und Beleuchtung, eine akustische Dämmung der gegenüberliegenden Wand und die bauseitige Berücksichtigung der Möglichkeit für eine spätere Nachrüstung mit einer ordnungsgemäßen Verdunkelung. Das Immobilienmanagement weist darauf hin, dass die erklärte Hauptnutzung die Übermittagbetreuung sein muss. Die Nutzung als Veranstaltungssaal stellt nur eine untergeordnete Nutzung dar, die mit den o. g. Ergänzungen keinesfalls den qualitativen Ansprüchen an einen Konzert- oder Theatersaal genügen kann. Die Rigg-Anlage muss von den technischen Voraussetzungen (Dachkonstruktion / Belastbarkeit der abgehängten Decke) noch geprüft werden, so dass auch hier ein Sperrvermerk vorgeben sein soll, der nach Vorliegen der Detailplanung dann freigegeben werden kann. Da das Podest Abstandsflächen erfordert, ist hier eine Sitzplatzreduzierung zu berücksichtigen. Die Szenenfläche selbst dient während der Mensanutzung der Essenseinnahme und wird mit Tischen und Stühlen ausgestattet. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze wird nach Vorliegen des Bestuhlungsplanes bekannt gegeben. -4-