Daten
Kommune
Pulheim
Größe
23 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
II / 40 20 63
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
12.05.2009
X
Frau Ilona Bunk
(Verfasser/in)
179/2009
nö. S. TOP
28.04.2009
(Datum)
BETREFF:
Ganztagsoffensive Gymnasien
hier: Konzeptionelle Darstellung der Arbeit in den Mensen und entsprechende Ausstattung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Anmeldung Haushalt 2010 als budgetrelevante
Veränderungen sowohl im konsumtiven wie investiven
Bereich.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat beschließt ohne Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit und im
HFA
in 2010 zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen in Höhe von
A für die Mensen Brauweiler und Pulheim
pro Mensa 27.500 € für die Einrichtung/Ausstattung (ohne bewegliche/s Küchenmobiliar/geräte – dies wird Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung sein)
-1-
B für die Mensen Brauweiler und Pulheim zur Sicherstellung der perspektivischen
Funktionsfähigkeiten
1. die erfordernisgerechte Dimensionierung des Ausgabenbereiches (Theken) für Warmspeisen vorzusehen. Eine genaue Bezifferung wird in Zusammenhang mit der gesamten
Küchenplanung in einer Vorlage für die Sitzung des HFA am 16.06.09 erfolgen.
2. pro Mensa 57.000 € für die Errichtung einer Cafeteriatheke (mit Sperrvermerk)
3. pro Mensa 3.000 € für Strom- und Wasseranschlüsse für eine Cafeteriatheke
4. pro Mensa 3.000 € für Strom- und Wasseranschlüsse in einem zusätzlichen Bereich
5. pro Mensa 2.000 € für Elektroherd und Mikrowelle für die Mensaküche (mit Sperrvermerk)
6. pro Mensa 22.500 € für mobile Trennelemente (mit Sperrvermerk)
C für die Mensen in Brauweiler und Pulheim
pro Mensa 5.000 € für je vier Starkstromanschlüsse (je einer pro Wand)
D über die Funktion als Mensa hinaus für Brauweiler
1. 15.000 € für die Errichtung einer Szenenfläche 5x10m, ca. 50 cm hoch
2. 10.000 € für eine Rigganlage (Trapez) mit Elektroanschlüssen (mit Sperrvermerk)
3. 35.000 € für die akustische Dämmung der gegenüberliegenden Wand
4. 2.000 € für die bauseitige Berücksichtigung späterer Verdunkelungsmöglichkeiten
alternativ zu D 1.-4.
die Beschränkung auf Vorrichtungen für die konkrete Umsetzung der mit der Szenenfläche
verbundenen Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt.
ERLÄUTERUNGEN:
Der LHA hat in seiner Sitzung am 19.03.2009 der Errichtung für die Mensen an beiden
Schulzentren in der vorliegenden Planung zugestimmt. Über diesen Grundsatzbeschluss
hinaus sind nun folgende inhaltliche Aspekte zu berücksichtigen, die zum Erfolg des
Vorhabens beitragen. Wichtig ist, dass die Mensen nicht nur zur Ausgabe der Mittagessen
während der pädagogischen Übermittagbetreuung genutzt, sondern der Schülerschaft im
Rahmen des Ganztagsbetriebes ganztägig als Cafeteria und Aufenthaltsbereich dienen.
Darüber hinaus sollen diese zusätzlichen Schulgebäude auch für Veranstaltungen der
Schulen (Einschulungen, Verabschiedungen, Aufführungen, …) genutzt werden. Eine Mensa
ist damit mehr als eine reine Kantine. Sie sollte Aufenthaltsqualität besitzen und von der
Schülerschaft angenommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist mit den folgenden Aufwendungen der wesentliche
Planungsbedarf erfasst.
zu A:
Das Immobilienmanagement hatte für die Errichtung und Ausstattung der Mensen die Kosten
ermittelt und mit 2,2 Mio. für den Standort Pulheim und 2,35 Mio. für den Standort Brauweiler
angegeben. Haushaltsmittel in dieser Höhe sind bereitgestellt worden.
Die in den vorgenannten Kostenkalkulationen enthaltenen Einrichtungskosten hatten zwar
Kücheneinrichtungsgegenstände sowie Tische und Stühle, Kleidergarderoben, Pinwand,
mobile WC-Einrichtung berücksichtigt. Es fehlen sämtliche sonstigen Ausstattungen, die für
den Küchen- und Mensabetrieb und die Gestaltung der Räume für Ess- und Aufenthaltszwecke in der pädagogischen Übermittagbetreuung erforderlich sind. Das sind: Servierund Tablettwagen, Geschirr, Besteck, etc. sowie diverse Kleinmaterialien. Laut
Kostenermittlung wird hierfür pro Mensa ein Betrag von 27.500 €, insgesamt 55.000 €
benötigt. (Anlage 1)
Des Weiteren fehlt die mobile Kücheneinrichtung. Im Rahmen der vom
Immobilienmanagement beauftragten Küchenplanung werden die hierauf entfallenden Kosten
ermittelt und in den HFA am 16. Juni 2009 eingebracht.
-2-
zu B und C:
Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der schulischen Mensen sollte sichergestellt werden,
dass die Voraussetzungen für die Notwendigkeiten geschaffen werden, um dem
Ganztagsbetrieb sowie dem Schulprogramm und -profil gerecht zu werden und um auf
zukünftige Erfordernisse reagieren zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, die ergänzenden baulichen/technischen Maßnahmen bereits zum
jetzigen Zeitpunkt vorzusehen, da erfahrungsgemäß Nachrüstungen dieser Art im Bestand
technisch schwieriger zu realisieren und kostenintensiver sind
Für die Mensaplanung und –errichtung ist eine Projektgruppe unter Beteiligung von
Vertretern der beiden Schulzentren gegründet worden. Die Schulleiter waren ab der zweiten
Projektgruppensitzung (18.02.2009) beteiligt. In der dritten Projektgruppen-Sitzung am
23.04.09 haben sie die aus schulischer und Ganztagssicht erforderlichen räumlichen/
baulichen Erfordernisse konkretisiert.
Hierzu zählt eine Gestaltung der Mensaräume in unterschiedliche Bereiche (z. B. durch
Farbgestaltung, entsprechendes Mobiliar o. ä.). Auf Wunsch der Schulen soll eine
Strukturierung der Räumlichkeiten durch den Einsatz mobiler Trennwände erreicht werden.
Das Immobilienmanagement weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies
Auswirkung auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze haben kann. Mögliche
Sitzplatzreduzierungen werden von den Schulleitungen in Kauf genommen und können durch
organisatorische Maßnahmen kompensiert werden. Die Verwaltung empfiehlt daher den
Betrag mit Sperrvermerk bereit zu stellen und nach Vorliegen entsprechender
Bestuhlungspläne freizugeben.
Bei der Küchenplanung ist sicherzustellen, dass der Ausgabebereich der Warmspeisen so
dimensioniert wird, dass eine zügige Ausgabe der Mittagessen erfolgen kann. Die Kosten
hierfür werden im Zusammenhang mit der Küchenplanung ermittelt und in die Sitzung des
HFA am 16.06.09 eingebracht.
Für Snacks, Kaltspeisen und Getränke, die ganztägig (7.30 Uhr bis mindestens 16.00 Uhr)
und auch parallel zur Ausgabe der Mittagessen vorgehalten werden, wird ein gesonderter
Ausgabebereich (Cafeteriatheke) benötigt. Das Anforderungsprofil an diese Theke ist noch
zu konkretisieren. Die vorliegende Kostenschätzung geht zunächst von einer fest installierten
Ausgabetheke aus. Der Betrag soll bis zum Vorliegen einer entsprechenden
Detailbeschreibung ebenfalls mit einem Sperrvermerk versehen werden. Für diesen Bereich
sind entsprechende Anschlüsse (Strom, Wasser) erforderlich.
Des weiteren sind Strom- und Wasseranschluss für einen zusätzlichen Bereich einzuplanen,
um für bestimmte Veranstaltungen eine mobile Getränketheke aufstellen zu können.
Für weitere variable Nutzungsmöglichkeiten soll pro Wandseite ein Starkstromanschluss
vorgesehen werden.
In den Ausgabeküchen soll neben der hierfür erforderlichen Einrichtung ein Elektroherd und
eine Mikrowelle vorsorglich eingeplant werden, damit in kleinerem Rahmen Speisen erwärmt
oder zubereitet werden können. Die Verwaltung schlägt hier ebenfalls einen Sperrvermerk
vor, da erst im Zuge der weiteren Planung geklärt werden kann, wie und ob die technischen
Voraussetzungen in Kombination mit den hygienerechtlichen Vorgaben erfüllt werden
können.
-3-
zu D:
Die Fachprofilklassen cul-tour sind Bestandteil des Brauweiler Schulprogramms. Ab
kommendem Schuljahr erhöht sich die Anzahl dieser Klassen auf neun. Die Produktionen der
Unterrichtsinhalte gelangen zur Aufführung. Daneben bestehen drei Theater-AGs, drei große
Chöre und sechs Musikgruppen (Orchester, Bands), für die ebenfalls eine entsprechende
Fläche für Auftritte benötigt wird.
Der Vertreter des Brauweiler Schulzentrums hat daher in der Projektgruppensitzung darauf
hingewiesen, dass für den Standort Brauweiler eine Szenenfläche (Podest) von 5 x 10 m
(Höhe 50 cm) für entsprechende Veranstaltungen benötigt wird. Dazu erforderlich sind im
Deckenbereich eine Rigganlage (Trapez) mit Elektroanschlüssen für die spätere Beschallung
und Beleuchtung, eine akustische Dämmung der gegenüberliegenden Wand und die
bauseitige Berücksichtigung der Möglichkeit für eine spätere Nachrüstung mit einer
ordnungsgemäßen Verdunkelung. Das Immobilienmanagement weist darauf hin, dass die
erklärte Hauptnutzung die Übermittagbetreuung sein muss. Die Nutzung als
Veranstaltungssaal stellt nur eine untergeordnete Nutzung dar, die mit den o. g. Ergänzungen
keinesfalls den qualitativen Ansprüchen an einen Konzert- oder Theatersaal genügen kann.
Die Rigg-Anlage muss von den technischen Voraussetzungen (Dachkonstruktion /
Belastbarkeit der abgehängten Decke) noch geprüft werden, so dass auch hier ein
Sperrvermerk vorgeben sein soll, der nach Vorliegen der Detailplanung dann freigegeben
werden kann.
Da das Podest Abstandsflächen erfordert, ist hier eine Sitzplatzreduzierung zu
berücksichtigen. Die Szenenfläche selbst dient während der Mensanutzung der
Essenseinnahme und wird mit Tischen und Stühlen ausgestattet. Die Zahl der zur Verfügung
stehenden Sitzplätze wird nach Vorliegen des Bestuhlungsplanes bekannt gegeben.
-4-