Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,9 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
15.06.09, 14:59
Aktualisiert
15.06.09, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV / 661
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
24.06.2009
Herr Schee
(Verfasser/in)
ö. S.
X
259/2009
nö. S. TOP
04.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Rückerstattung und Verrechnung von Abwasserabgaben
MITTEILUNG:
Die Investitionen zur Eleminierung der Einleitungen in den Untergrund aus veralteten Kleinkläranlagen, rechtfertigte einen Antrag auf Verrechnung/Erstattung von Abwasserabgaben nach §10
Abs.3 und 4 des Abwasserabgabengesetzes.
Entsprechend den im Jahr 2007 gestellten Anträgen auf Erstattung von Abwasserabgaben, wurden durch die Bezirksregierung Düsseldorf insgesamt 253.198,34€ der bereits gezahlten Abwasserabgaben, zurückerstattet.
Die Erstattung erfolgte unter anderem für den Anschluss von Außenbereichsgrundstücken an der
Venloer Strasse in Richtung Köln und des Ortsteils Orr, so dass zwei sogenannte Kleineinleitungen aus veralteten Kleinkläranlagen abgestellt wurden.
Zusätzlich zur Erstattung der Abwasserabgaben ist die vorher geforderte Kleineinleiterabgabe für
die außerbetrieb genommenen Kleinkläranlagen gänzlich entfallen.
Des Weiteren ist durch die Inbetriebnahme einer Prozesswasserbehandlungsanlage auf der Zentralkläranlage Pulheim, die eine erhebliche Erhöhung der Reinigungsleistung des Abwassers bewirkte, die sonst fällige Abwasserabgabe für das Einleiten von Schmutzwasser, in Höhe von
115.741,40 € , für das Veranlagungsjahr 2007 entfallen.
Ebenso wird noch der Anteil der bis April 2008 geschuldeten Abgabe verrechnet werden können.
Der im Zeitraum von April 2005 bis Ende 2006 gezahlte Anteil der Abwasserabgabe ist ebenso
erstattungsfähig. Ein entsprechender Antrag auf Erstattung wurde gestellt.
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