Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 432/2008
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 25.08.2008
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
28.10.2008
27.01.2009
Antrag bzgl. Sachstandsbericht wegen Hühnerkotablagerungen auf einem Feld in der
Nähe von E. Erp
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.08.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Am Donnerstag, dem 21.08.2008 ca. 12.00 Uhr ging beim Rechts- und Ordnungsamt die Meldung
ein, in Erp, Verlängerung Disternicher Weg L 33 links, sei am Mittwoch abend und am Donnerstag
morgen Hühnertrockenkot abgeladen worden. Die Anwohner hätten etwas in den Haufen
gestochert und dabei ganze Hähnchenkadaver gefunden.
Aufgrund dieser Meldung nahm meine Außendienstmitarbeiterin vor Ort die Lagerungen in
Augenschein und fertigte Fotos. Augenscheinlich befand sich an einer Stelle ein größerer
Tierkadaver. Sie informierte daraufhin die Landwirtschaftskammer, die Untere Wasserbehörde
sowie das Kreisveterinäramt – Herrn Dr. Callenberg -. Dieser wollte sich der Sache annehmen.
Abends gegen 19.oo Uhr kontrollierte meine Mitarbeiterin die Örtlichkeiten und konnte feststellen,
dass der verantwortliche Landwirt den Hühnertrockenkot unterarbeitete. Von den vorhandenen 3
Lagerhaufen waren bereits 1 ½ verarbeitet. Bei der nochmaligen Kontrolle am nächsten Morgen
war die komplette Lagerung untergearbeitet.
Hinsichtlich der sich im Hühnertrockenkot befindlichen Tierkadaverreste stellt sich nach Aussage
von Herrn Dr. Callenberg die Sachlage wie folgt dar:
Für die Ausfuhr von Hühnertrockenkot nach u.a. Deutschland ist eine Bescheinigung des
Veterinärs erforderlich, welcher die seuchenhygenische Unbedenklichkeit des transportierten
Hühnertrockenkots bescheinigt. Diese in Deutschland vorgelegten Bescheinigungen gehen zur
Kontrolle an des Ministerium für Umwelt in Düsseldorf.
Grundsätzlich dürfen sich im gelieferten Hühnertrockenkot keine Tierkadaver befinden. Es ist
jedoch sowohl nach Aussage der Landwirtschaftskammer, Herrn Dr. Nesselrath wie auch Herrn
Dr. Callenberg nicht auszuschließen, dass sich je nach der angewandten Gülletechnik vereinzelt
Kadaver im Hühnertrockenkot befinden. Solange es sich um vereinzelte Kadaver handelt, welche
zudem dann zügig und ganz untergearbeitet werden, ist dies nicht zu beanstanden.
Alles in allem wurde nach Ansicht aller Beteiligten dieser „Fall“ optimal abgewickelt, was
insbesondere auch auf die äußerst effektive Zusammenarbeit des Rechts- und Ordnungsamtes,
der Landwirtschaftskammer, der Unteren Wasserbehörde und des Kreisveterinäramtes
zurückzuführen ist. Es ist zu beobachten, dass die Landwirte im Bezug auf die Lagerung und
Verarbeitung von Hühnertrockenkot sensibilisiert sind.
(Bösche)
-2-