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Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht wegen Hühnerkotablagerungen auf einem Feld in der Nähe von E. Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 432/2008 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 25.08.2008 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 28.10.2008 27.01.2009 Antrag bzgl. Sachstandsbericht wegen Hühnerkotablagerungen auf einem Feld in der Nähe von E. Erp Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.08.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Am Donnerstag, dem 21.08.2008 ca. 12.00 Uhr ging beim Rechts- und Ordnungsamt die Meldung ein, in Erp, Verlängerung Disternicher Weg L 33 links, sei am Mittwoch abend und am Donnerstag morgen Hühnertrockenkot abgeladen worden. Die Anwohner hätten etwas in den Haufen gestochert und dabei ganze Hähnchenkadaver gefunden. Aufgrund dieser Meldung nahm meine Außendienstmitarbeiterin vor Ort die Lagerungen in Augenschein und fertigte Fotos. Augenscheinlich befand sich an einer Stelle ein größerer Tierkadaver. Sie informierte daraufhin die Landwirtschaftskammer, die Untere Wasserbehörde sowie das Kreisveterinäramt – Herrn Dr. Callenberg -. Dieser wollte sich der Sache annehmen. Abends gegen 19.oo Uhr kontrollierte meine Mitarbeiterin die Örtlichkeiten und konnte feststellen, dass der verantwortliche Landwirt den Hühnertrockenkot unterarbeitete. Von den vorhandenen 3 Lagerhaufen waren bereits 1 ½ verarbeitet. Bei der nochmaligen Kontrolle am nächsten Morgen war die komplette Lagerung untergearbeitet. Hinsichtlich der sich im Hühnertrockenkot befindlichen Tierkadaverreste stellt sich nach Aussage von Herrn Dr. Callenberg die Sachlage wie folgt dar: Für die Ausfuhr von Hühnertrockenkot nach u.a. Deutschland ist eine Bescheinigung des Veterinärs erforderlich, welcher die seuchenhygenische Unbedenklichkeit des transportierten Hühnertrockenkots bescheinigt. Diese in Deutschland vorgelegten Bescheinigungen gehen zur Kontrolle an des Ministerium für Umwelt in Düsseldorf. Grundsätzlich dürfen sich im gelieferten Hühnertrockenkot keine Tierkadaver befinden. Es ist jedoch sowohl nach Aussage der Landwirtschaftskammer, Herrn Dr. Nesselrath wie auch Herrn Dr. Callenberg nicht auszuschließen, dass sich je nach der angewandten Gülletechnik vereinzelt Kadaver im Hühnertrockenkot befinden. Solange es sich um vereinzelte Kadaver handelt, welche zudem dann zügig und ganz untergearbeitet werden, ist dies nicht zu beanstanden. Alles in allem wurde nach Ansicht aller Beteiligten dieser „Fall“ optimal abgewickelt, was insbesondere auch auf die äußerst effektive Zusammenarbeit des Rechts- und Ordnungsamtes, der Landwirtschaftskammer, der Unteren Wasserbehörde und des Kreisveterinäramtes zurückzuführen ist. Es ist zu beobachten, dass die Landwirte im Bezug auf die Lagerung und Verarbeitung von Hühnertrockenkot sensibilisiert sind. (Bösche) -2-