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Anfrage (Anfrage bzgl. Risikogeschäfte und Cross-Border-Leasing durch Unternehmen oder Gesellschaften an denen die Stadt Erftstadt beteiligt ist)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Anfrage (Anfrage bzgl. Risikogeschäfte und Cross-Border-Leasing durch Unternehmen oder Gesellschaften an denen die Stadt Erftstadt beteiligt ist) Anfrage (Anfrage bzgl. Risikogeschäfte und Cross-Border-Leasing durch Unternehmen oder Gesellschaften an denen die Stadt Erftstadt beteiligt ist)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr 0 22 35 / 409- Mein Zeichen Ihr Zeichen Ihre Anfrage vom 28.10.2008 Rat Betrifft: Datum 05.12.2008 F 557/2008 18.12.2008 Anfrage bzgl. Risikogeschäfte und Cross-Border-Leasing durch Unternehmen oder Gesellschaften an denen die Stadt Erftstadt beteiligt ist Sehr geehrter Herr Bohlen, die Stadt Erftstadt ist an folgenden Unternehmen beteiligt: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Sondervermögen Eigenbetrieb Stadtwerke, Sondervermögen Eigenbetrieb Straßen, Sondervermögen Eigenbetrieb Immobilien, Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Frechen sowie VR-Bank Rhein-Erft eG. Die in der Anfrage der SPD-Fraktion angesprochenen Verluste der Kommunen (z. B. Hagen, Neuss, Solingen, Remscheid) bzw. kommunalen Gesellschaften sind in erster Linie auf den Einsatz derivativer Finanzinstrumente, z.B. Swap-Geschäft, zurückzuführen. Im Kreditportfolio der Stadt Erftstadt sowie sämtlicher Sondervermögen der Stadt sind keine Derivate enthalten. Des Weiteren sind weder ähnliche Finanztransaktionen noch andere Risikogeschäfte, insbesondere Cross-Border-Leasing, vorgenommen worden. Der Wert der Beteiligung bei der Radio Erft GmbH & Co. KG beträgt 5.113 EUR (der Anteil der Stadt Erftstadt am Unternehmen beträgt 1,25%). Es sind beim Radio Erft weder Derivate noch andere Risiokogeschäfte abgeschlossen worden. Beim Verbandswasserwerk Euskirchen (der Anteil der Stadt Erftstadt beträgt 19,5%) wurde ein Zins-Währungs-Swap in Schweitzer Franken abgeschlossen, der mittels eines weiteren Swaps abgesichert worden ist. Somit resultiert aus diesem Swap kein Risiko bzw. das Risioko ist vollständig abgesichert. Andere Risikogeschäfte, also z.B. Cross-Border-Leasing, wurden nicht getätigt. Bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rein-Erft GmbH werden lediglich Termingelder bei der Kreissparkasse Köln abgeschlossen. Kredite werden i.d.R. nicht aufgenommen; andere Risikogeschäfte sind ebenfalls nicht eingegangen worden. Auch hier ist der Anteil der Stadt Erftstadt sehr gering. Er beträgt lediglich 1,316%. Der Wert der Beteilgung an der VR-Bank Rhein-Erft eG beträgt lediglich 2.080 EUR und ist damit auch zu vernachlässigen. Grundsätzlich werden bei der VR-Bank keine Risikogeschäfte getätigt. Auch erfolgt kein Einsatz von Swaps oder ähnlichen finanzwirtschaftlichen Derivaten. Fazit: Zum einen sind weder im städtischen Haushalt noch in den Sondervermögen Risikogeschäfte eingegangen worden. Zum anderen ist der Anteil der Stadt Erftstadt an den Beteilgungen so gering, dass in keinem Fall und unter keinen Umständen mit Verlusten in nennenswerter Höhe gerechnet werden müsste. Zudem werden in den Beteiligungen der Stadt Erftstadt in der Regel keine risikobehafteten Anlagegeschäfte getätigt. Des Weiteren muss allerdings noch erwähnt werden, dass die Stadtwerke Erftstadt zum einen eine Beteiligung an der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein Erft (GVG) haben. Jedoch ist aufgrund der geringen Beteiligung – der Anteil beträgt lediglich 0,5% - davon auszugehen, dass selbst in dem Fall, dass die GVG aufgrund der Finanzkrise im Mitleidenschaft gezogen worden ist, ein nennenswerter Einfluss auf die Gewinnausschüttung nicht besteht. Zum anderen hat der Erftverband Bergheim die Kläranlagen der Stadt übernommen. Diese Übernahme ist zurückzuführen auf die zwangsweise in § 54 LWG geregelte Übertragungsverpflichtung. Der Erftverband Bergheim hat ein Cross-Border-Leasing Geschäft mit einem nicht unerheblichen Transaktionsvolumen getätigt. Leider sind weitergehende Informationen über dieses Geschäft derzeit nicht zu erhalten, weil über die Vertragsmodalitäten zwischen den Parteien absolutes Stillschweigen vereinbart wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kläranlage Erftstadt auch zum Gegenstand des Cross Border Leasing geworden ist. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-