Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Holzdamm 10
Herr
0 22 35 / 409-
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Ihre Anfrage vom 28.10.2008
Rat
Betrifft:
Datum
05.12.2008
F 557/2008
18.12.2008
Anfrage bzgl. Risikogeschäfte und Cross-Border-Leasing durch Unternehmen
oder Gesellschaften an denen die Stadt Erftstadt beteiligt ist
Sehr geehrter Herr Bohlen,
die Stadt Erftstadt ist an folgenden Unternehmen beteiligt:
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Sondervermögen Eigenbetrieb Stadtwerke,
Sondervermögen Eigenbetrieb Straßen,
Sondervermögen Eigenbetrieb Immobilien,
Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim,
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH,
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Frechen sowie
VR-Bank Rhein-Erft eG.
Die in der Anfrage der SPD-Fraktion angesprochenen Verluste der Kommunen (z. B. Hagen,
Neuss, Solingen, Remscheid) bzw. kommunalen Gesellschaften sind in erster Linie auf den
Einsatz derivativer Finanzinstrumente, z.B. Swap-Geschäft, zurückzuführen.
Im Kreditportfolio der Stadt Erftstadt sowie sämtlicher Sondervermögen der Stadt sind keine
Derivate enthalten. Des Weiteren sind weder ähnliche Finanztransaktionen noch andere
Risikogeschäfte, insbesondere Cross-Border-Leasing, vorgenommen worden.
Der Wert der Beteiligung bei der Radio Erft GmbH & Co. KG beträgt 5.113 EUR (der Anteil der
Stadt Erftstadt am Unternehmen beträgt 1,25%). Es sind beim Radio Erft weder Derivate noch
andere Risiokogeschäfte abgeschlossen worden.
Beim Verbandswasserwerk Euskirchen (der Anteil der Stadt Erftstadt beträgt 19,5%) wurde ein
Zins-Währungs-Swap in Schweitzer Franken abgeschlossen, der mittels eines weiteren Swaps
abgesichert worden ist. Somit resultiert aus diesem Swap kein Risiko bzw. das Risioko ist
vollständig abgesichert. Andere Risikogeschäfte, also z.B. Cross-Border-Leasing, wurden nicht
getätigt.
Bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rein-Erft GmbH werden lediglich Termingelder bei
der Kreissparkasse Köln abgeschlossen. Kredite werden i.d.R. nicht aufgenommen; andere
Risikogeschäfte sind ebenfalls nicht eingegangen worden. Auch hier ist der Anteil der Stadt
Erftstadt sehr gering. Er beträgt lediglich 1,316%.
Der Wert der Beteilgung an der VR-Bank Rhein-Erft eG beträgt lediglich 2.080 EUR und ist damit
auch zu vernachlässigen. Grundsätzlich werden bei der VR-Bank keine Risikogeschäfte getätigt.
Auch erfolgt kein Einsatz von Swaps oder ähnlichen finanzwirtschaftlichen Derivaten.
Fazit:
Zum einen sind weder im städtischen Haushalt noch in den Sondervermögen Risikogeschäfte
eingegangen worden. Zum anderen ist der Anteil der Stadt Erftstadt an den Beteilgungen so
gering, dass in keinem Fall und unter keinen Umständen mit Verlusten in nennenswerter Höhe
gerechnet werden müsste. Zudem werden in den Beteiligungen der Stadt Erftstadt in der Regel
keine risikobehafteten Anlagegeschäfte getätigt.
Des Weiteren muss allerdings noch erwähnt werden, dass die Stadtwerke Erftstadt zum einen eine
Beteiligung an der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein Erft (GVG) haben. Jedoch ist
aufgrund der geringen Beteiligung – der Anteil beträgt lediglich 0,5% - davon auszugehen, dass
selbst in dem Fall, dass die GVG aufgrund der Finanzkrise im Mitleidenschaft gezogen worden ist,
ein nennenswerter Einfluss auf die Gewinnausschüttung nicht besteht.
Zum anderen hat der Erftverband Bergheim die Kläranlagen der Stadt übernommen. Diese
Übernahme ist zurückzuführen auf die zwangsweise in § 54 LWG geregelte
Übertragungsverpflichtung. Der Erftverband Bergheim hat ein Cross-Border-Leasing Geschäft mit
einem nicht unerheblichen Transaktionsvolumen getätigt. Leider sind weitergehende Informationen
über dieses Geschäft derzeit nicht zu erhalten, weil über die Vertragsmodalitäten zwischen den
Parteien absolutes Stillschweigen vereinbart wurde. Es kann davon ausgegangen werden, dass
die Kläranlage Erftstadt auch zum Gegenstand des Cross Border Leasing geworden ist.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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