Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
24.04.09, 11:06
Aktualisiert
24.04.09, 11:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
IV/60/67.10.01
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
28.04.2009
ö. S.
X
Frau Eisbrüggen
(Verfasser/in)
146/2009
nö. S. TOP
07.04.2009
(Datum)
BETREFF:
Aufhebung des Sperrvermerks für den Investitionszuschuß an den Unterhaltungsverband
Pulheimer Bach
hier: Übertragener Haushaltsrest aus dem Jahre 2008
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuß beschließt, einen weiteren Teil des Sperrvermerks der aus dem
Jahre 2008 als Haushaltsrest übertragenen Mittel nach 2009 in Höhe von 48.627,-- € (Produkt
Konto 010 002 0011000 781300) für den Investitionszuschuß an den Unterhaltungsverband Pulheimer Bach aufzuheben.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für einen weiteren Teil des mit Sperrvermerk versehenen
Haushaltsrest aus dem Jahre 2008 in Höhe von 48.627,-- € die Aufhebung zu beschließen. Für
den verbleibenden Betrag von 9.600,-- €, der für den Ersatz des Durchlasses zwischen
Pletschmühle und Vorbecken Laache angemeldet wurde, soll der Sperrvermerk bestehen bleiben
solange nicht geklärt ist, ob sich die Stadt Bergheim an den Kosten beteiligt.
Nach Mitteilung des Unterhaltunsverbandes Pulheimer Bach ist der erste Renaturierungsabschnitt
des Pulheimer Baches zwischen der Junkerburg und der B 59 abgeschlossen. Aufgrund von unvorhergesehenen Zusatzkosten, u.a. für die Anlegung einer Baustraße und der Entsorgung von
Beton- und Mauerresten der ehemaligen Badeanstalt am Pulheimer Bach, erfolgte eine Nachförderung der Maßnahme durch die Bezirksregierung. Bedingt dadurch, dass ein Teil der Kosten nicht
als zuwendungsfähig anerkannt wurde, hat sich der von den Mitgliedsstädten zu tragende Anteil
ebenfalls erhöht. Des weiteren sind noch Zusatzkosten für Reparaturen und Nachpflanzungen
aufgrund von Vandalismus, Diebstahl und Baumfrevel entstanden.
Zur Vermeidung von Liquiditätsproblemen, welche bereits u.a. deshalb aufgetreten sind, weil die
Bewilligung bzw. Auszahlung der Zuwendungsmittel erst im Dezember 2008 erfolgt sind, schlägt
die Verwaltung vor, den Sperrvermerk in Höhe von 48.627,-- € aufzuheben, um kurzfristig Mittel
zur Begleichung von Verbindlichkeiten bereit stellen zu können.
-2-