Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
III / 20 - gs
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.06.2009
X
30.06.2009
X
David Gerhards
(Verfasser/in)
207/2009
nö. S. TOP
14.05.2009
(Datum)
BETREFF:
Betriebsabrechnung Abfallbeseitigung 2008
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2008 und
2. die für das Jahr 2008 festgestellte Unterdeckung von 141.429 € je zur Hälfte als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2010 und 2011 aufzunehmen.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2008 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung
für den Gebührenhaushalt Abfallentsorgung 2008 erstellt.
Diese schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 97,54 % und einer Unterdeckung von 141.429
€ ab.
Eine Abweichung der um die Nebenerträge bereinigten Kosten von insgesamt 1,24 % und
eine Abweichung der Gebühreneinnahmen von -1,24 % von den Kalkulationsannahmen führen zu dem Abrechnungsergebnis einer Unterdeckung von 2,46 %.
Gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2008 ausgewiesene Unterdeckung von
141.429 € je zur Hälfte, also mit gerundet jeweils 70.715 €, als Kostenpositionen in die Gebührenkalkulationen der Abfallentsorgung für die Jahre 2010 und 2011 aufzunehmen.
-2-