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Beschlussvorlage (Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 520/2008 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 08.10.2008 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 18.12.2008 Bemerkungen Einigungsstelle gem. § 67 LPVG Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.10.2008 Beschlussentwurf: 1. Frau Brigitte Göttling, Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, wird erneut zur Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. 2. Herr Martin Vollmeyer, Rechtsanwalt der Kanzlei Vollmeyer & Stommel, Erftstadt, wird zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. 3. Der Rat bestellt für die Einigungsstelle 6 Beisitzer/innen: Herrn Herbert Baum, Stadt Bedburg Herrn Wilfried Becke, Stadt Brühl Herrn Wolfgang Berger, Stadt Bergheim Frau Birgit Mrotzek, Rhein-Erft-Kreis Frau Iris Neitzel, Stadt Wesseling Frau Doris Stolz, Stadt Bedburg Begründung: Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei den Gemeinden für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem/einer unparteiischen Vorsitzenden, seinem/ihrer stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens 6 Beisitzer/innen besteht. Mit dem Personalrat, der am 05.06.2008 neu gewählt wurde, besteht Einvernehmen, arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig je 6 Beisitzer/innen zu bestellen. Der Personalrat hat folgende Beisitzer benannt: Rausch, Mathias, Durst, Dirk, Schnecke, Dieter, Fritz, Bernd, Helmke, Joachim, Von Dewitz, Henning, Personratsmitglied Stadt Hürth Personratsmitglied Stadt Kerpen Personratsmitglied Stadt Frechen Personratsmitglied Stadt Wesseling Personratsmitglied Stadt Kerpen Personratsmitglied Stadt Brühl Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, eine Empfehlung bzw. Entscheidung auszusprechen, falls im Rahmen einer beabsichtigten Maßnahme eine Einigung zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat nicht zu Stande kommt. Die Beisitzer/innen werden je zur Hälfte vom Rat und von der Personalvertretung bestellt. Die im Beschlussentwurf genannten Beisitzer/innen rekrutieren sich aus den Haupt- und Personalämtern der umliegenden Städte und des Rhein-Erft-Kreises. (Bösche) -2- BM 20 4 Amtsleiter Abt.-Leiterin Sachb. Mitzeichnung - 100 - -3- -105-