Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 06:45
Aktualisiert
05.12.08, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 520/2008
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 08.10.2008
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
18.12.2008
Bemerkungen
Einigungsstelle gem. § 67 LPVG
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.10.2008
Beschlussentwurf:
1. Frau Brigitte Göttling, Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf, wird erneut
zur Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
2. Herr Martin Vollmeyer, Rechtsanwalt der Kanzlei Vollmeyer & Stommel, Erftstadt, wird zum
stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
3. Der Rat bestellt für die Einigungsstelle 6 Beisitzer/innen:
Herrn Herbert Baum,
Stadt Bedburg
Herrn Wilfried Becke,
Stadt Brühl
Herrn Wolfgang Berger,
Stadt Bergheim
Frau Birgit Mrotzek,
Rhein-Erft-Kreis
Frau Iris Neitzel,
Stadt Wesseling
Frau Doris Stolz,
Stadt Bedburg
Begründung:
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei den Gemeinden für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem/einer
unparteiischen Vorsitzenden, seinem/ihrer stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens 6
Beisitzer/innen besteht.
Mit dem Personalrat, der am 05.06.2008 neu gewählt wurde, besteht Einvernehmen,
arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig je 6 Beisitzer/innen zu bestellen.
Der Personalrat hat folgende Beisitzer benannt:
Rausch, Mathias,
Durst, Dirk,
Schnecke, Dieter,
Fritz, Bernd,
Helmke, Joachim,
Von Dewitz, Henning,
Personratsmitglied Stadt Hürth
Personratsmitglied Stadt Kerpen
Personratsmitglied Stadt Frechen
Personratsmitglied Stadt Wesseling
Personratsmitglied Stadt Kerpen
Personratsmitglied Stadt Brühl
Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, eine Empfehlung bzw. Entscheidung auszusprechen,
falls im Rahmen einer beabsichtigten Maßnahme eine Einigung zwischen dem
Dienststellenleiter und dem Personalrat nicht zu Stande kommt. Die Beisitzer/innen werden
je zur Hälfte vom Rat und von der Personalvertretung bestellt.
Die im Beschlussentwurf genannten Beisitzer/innen rekrutieren sich aus den Haupt- und
Personalämtern der umliegenden Städte und des Rhein-Erft-Kreises.
(Bösche)
-2-
BM
20
4
Amtsleiter
Abt.-Leiterin
Sachb.
Mitzeichnung
- 100 -
-3-
-105-