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Antrag (Antrag bzgl. Überprüfung der Einbahnstraßenregelung der "Spillesstraße" und Rückbau in eine Spielstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 589/2006 Az.: 66 19-3642/51 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.08.2006 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 29.08.2006 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 30.08.2007 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 26.08.2008 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 27.01.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Überprüfung der Einbahnstraßenregelung der "Spillesstraße" und Rückbau in eine Spielstraße Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausweisung einer Einbahnstraße in der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße und Spillesstraße vor Haus Nr. 7 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr (V 08/0073) am 18.11.2004 (nach einer am 24.05.2004 vorangegangenen Anwohnerversammlung) ausführlich beraten und beschlossen. Nach einer Erprobung von ca. einem Jahr sollte der Beschluss überprüft werden. Die Maßnahme wurde im Frühsommer 2005 entsprechend ausgeführt. Durch die Markierung eines Fuß- und Radfahrstreifens auf der nördlichen Fahrbahnseite konnte für die schwächeren Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Verbesserung erreicht werden. Vor Änderung der Verkehrsregelung mussten die Fußgänger auf der Fahrbahn laufen oder ggf auf das sehr schmale Schrammbord ausweichen. Bei einer Umwandlung der Spillesstraße im o.g. Abschnitt in einen verkehrsberuhigten Bereich, ist es zwingend erforderlich, die Straße in eine Mischverkehrsfläche mit einer niveaugleichen Fahrbahn sowie mit zusätzlichen Verkehrsberuhigungselementen umzubauen. In diesem Fall haben die Anlieger einen Teil der Änderungskosten zu tragen. Die festzustellende Verlagerung der Verkehrsströme betrifft überwiegend den Ziel- und Quellverkehr der betroffenen Straßen in Gymnich. Sollte der o.g. Abschnitt der Spillesstr. in einen vb-Bereich umgewandelt werden, ist aufgrund des dann wesentlich erhöhten Verkehrswiderstandes nicht mit einer vollkommenden Rückführung der Kfz-Belastungen zu rechnen. Hierzu müsste der ursprüngliche Zustand (Tempo 30 Zone) wieder hergestellt werden. Da die Straße „Am Flutgraben“ nur für Anlieger befahren werden darf, schlage ich vor, diese verkehrsrechtliche Einschränkung durch die Polizei überprüfen zu lassen. Eine evtl. erforderliche zusätzliche Ergänzung der Beschilderung in Höhe der Kreuzung „Im Hostert“/ Erftstraße durch das Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatz „Anlieger frei“ werde ich vorab veranlassen. Dem Eigenbetrieb Straßen liegen zur Zeit keine schriftlichen Einwände gegen die derzeitige Verkehrsführung in der Spillesstraße vor. Ich muss somit annehmen, dass sich die Anordnung der Einbahnstraße in der Spillesstr. überwiegend bewährt hat. (Bösche) -2-