Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 589/2006
Az.: 66 19-3642/51
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.08.2006
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
29.08.2006
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
30.08.2007
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
26.08.2008
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
27.01.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Überprüfung der Einbahnstraßenregelung der "Spillesstraße" und
Rückbau in eine Spielstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Ausweisung einer Einbahnstraße in der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Gymnicher
Hauptstraße und Spillesstraße vor Haus Nr. 7 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr (V 08/0073) am 18.11.2004 (nach einer am 24.05.2004 vorangegangenen
Anwohnerversammlung) ausführlich beraten und beschlossen. Nach einer Erprobung von ca.
einem Jahr sollte der Beschluss überprüft werden. Die Maßnahme wurde im Frühsommer 2005
entsprechend ausgeführt.
Durch die Markierung eines Fuß- und Radfahrstreifens auf der nördlichen Fahrbahnseite konnte
für die schwächeren Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Verbesserung erreicht werden. Vor
Änderung der Verkehrsregelung mussten die Fußgänger auf der Fahrbahn laufen oder ggf auf das
sehr schmale Schrammbord ausweichen.
Bei einer Umwandlung der Spillesstraße im o.g. Abschnitt in einen verkehrsberuhigten Bereich, ist
es zwingend erforderlich, die Straße in eine Mischverkehrsfläche mit einer niveaugleichen
Fahrbahn sowie mit zusätzlichen Verkehrsberuhigungselementen umzubauen. In diesem Fall
haben die Anlieger einen Teil der Änderungskosten zu tragen.
Die festzustellende Verlagerung der Verkehrsströme betrifft überwiegend den Ziel- und
Quellverkehr der betroffenen Straßen in Gymnich. Sollte der o.g. Abschnitt der Spillesstr. in einen
vb-Bereich umgewandelt werden, ist aufgrund des dann wesentlich erhöhten
Verkehrswiderstandes nicht mit einer vollkommenden Rückführung der Kfz-Belastungen zu
rechnen. Hierzu müsste der ursprüngliche Zustand (Tempo 30 Zone) wieder hergestellt werden.
Da die Straße „Am Flutgraben“ nur für Anlieger befahren werden darf, schlage ich vor, diese
verkehrsrechtliche Einschränkung durch die Polizei überprüfen zu lassen.
Eine evtl. erforderliche zusätzliche Ergänzung der Beschilderung in Höhe der Kreuzung
„Im Hostert“/ Erftstraße durch das Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatz „Anlieger frei“ werde ich
vorab veranlassen.
Dem Eigenbetrieb Straßen liegen zur Zeit keine schriftlichen Einwände gegen die derzeitige
Verkehrsführung in der Spillesstraße vor. Ich muss somit annehmen, dass sich die Anordnung der
Einbahnstraße in der Spillesstr. überwiegend bewährt hat.
(Bösche)
-2-