Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zum A 589/2006
Überprüfung der Einbahnstraßenregelung
!lückbaus in eine Spielstraße
"Spillesstraße" und des
Am 10.06.2008 hat Frau Metternich das von Ihr aufgestellte Verkehrskonzept des
Kernbereiches von Erftstadt-Gymnich in einer Anwohnerversammlung vorgestellt. Die
Niederschrift dieses Erörterungstermins mit den einzelnen Anregungen und Bedenken der
Anwohner habe ich der Anlage beigefügt.
Anregungen und Bedenken
Die Einrichtung oder Änderung von Einbahnstraßen innerhalb eines Wohngebietes hat
grundsätzlich Auswirkungen 'auf das übrige Straßennetz. Deshalb muss ein
Einbahnstraßensystem immer auch im Zusammenhang mit den angrenzenden Straßen
betrachtet werden.
Einige Anwohner haben vorgeschlagen, die vorhandene Einbahnstraßenführung in der
Spillesstraße zwischen Gymnicher Hauptstraße und Am Flutgraben wieder aufzuheben und
somit für beide Fahrtrichtungen freizugeben. Dies hätte zur Folge, dass Fußgänger und
Radfahrer, die Z.Zt. einen eigenen abmarkierten Streifen zur Benutzung zur Verfügung haben,
wieder die Fahrbahn mitbenutzen müssten. Somit wäre diese Verkehrs gruppe erneut (wie vor
der Markierung des Streifens) einer potentiellen Unfallgefahr ausgesetzt. Bei den
Erörterungen zur Ausweisung der Einbahnstraße wurde gerade von den Anwohnern auf diese
Gefahr verwiesen und eine Verkehrsmischfläche abgelehnt. Die ursprüngliche Ausweisung
~ines "Verkehrsberuhigten Bereiches" ist rechtlich nicht möglich und wurde damals von der
Straßenverkehrsbehörde des Kreises beanstandet.
Gleichfalls ist abzuwägen, dass die Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen von der Spilles straße
in die Gymnicher Hauptstraße aufgrund der vorhandenen Bebauung äußerst schlechte
Sichtverhältnisse vorfinden und ~nur
sehr vorsichtig in die Einmündung einfahren können.
zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt.l.l
Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße "Am Flutgraben" im Abschnitt zwischen
Schulstraße und Gymnicher Hauptstraße
Durch die Anordnung der o.g. Einbahnstraße ist ein hier ansässiger Landwirt (Hofeinfahrt
zwischen Schulstraße und Erftstraße) gezwungen, ausschließlich über die unübersichtliche
Spillesstraße die Gymnicher Hauptstraße oder die Brüggener Straße zu erreichen. Bei den
entsprechenden großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist das kaum zumutbar. Ein
Freihalten dieser Strecke durch Parkverbote ist auf dieser Strecke wegen der vielen Anwohner
ohne eigene Parkmöglichkeiten ebenso kaum möglich.
zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt.l.2
Einrichtung einer Einbahnstraße in der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Brüggener Straße
und Kunibertusplatz
Die vorgeschlagene Sperrung der Einfahrt von der Brüggener Straße in die Spillesstraße halte
ich für vertretbar. Die Anwohner aus dem Wohngebiet hätten hierbei immer noch die
Möglichkeit, über den Kunibertusplatz, Spilles straße in Höhe Gymnicher Hauptstraße oder
Am Flutgraben in ihr Quartier zu gelangen.
zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt. 1.3
Der Vorschlag die Einbahnstraße Am Büschel zu verlängern wird von den anwesenden
Anwohnern grundsätzlich nicht abgelehnt. Eine unbedingte Notwendigkeit dieser Maßnahme
kann ich nicht erkennen, da die Strecke "Am Büschel" - "Am Plexer" nicht sehr häufig als
Abkürzungsstrecke genutzt wird.
zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt. 2.1,und 2.2
Der Einbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Erftstraße zwischen Moselstraße und
Heinrichstraße und in der Heinrichstraße wird ausdrücklich von den Anwohnern gewünscht.
Ich schlage daher vor, die entsprechend notwendigen Mittel in die Wirtschaftspläne 2009 und
2010 einzustellen. Vor Umsetzung dieser Maßnahmen sollte für beide Straßen jeweils eine
erneute Anwohnerversammlung durchgeführt werden.
Die zusätzlichen Anregungen aus der Anwohnerversammlung vom 10.06.2008 für
Verbesserungen im Straßenraum halte ich bis auf das vorgeschlagene Halteverbot auf der
Brüggener Straße im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße bis zum Gottesweg für
durchaus umsetzbar. Das Halteverbot auf der Brüggener Straße sollte aus Rücksicht auf die
Parkmöglichkeiten der Anwohner nur von der Gymnicher Hauptstraße bis zur Bushaltestelle
angeordnet werden.
"