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Antrag (Anlage 3 zu 589/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Antrag (Anlage 3 zu 589/2006) Antrag (Anlage 3 zu 589/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zum A 589/2006 Überprüfung der Einbahnstraßenregelung !lückbaus in eine Spielstraße "Spillesstraße" und des Am 10.06.2008 hat Frau Metternich das von Ihr aufgestellte Verkehrskonzept des Kernbereiches von Erftstadt-Gymnich in einer Anwohnerversammlung vorgestellt. Die Niederschrift dieses Erörterungstermins mit den einzelnen Anregungen und Bedenken der Anwohner habe ich der Anlage beigefügt. Anregungen und Bedenken Die Einrichtung oder Änderung von Einbahnstraßen innerhalb eines Wohngebietes hat grundsätzlich Auswirkungen 'auf das übrige Straßennetz. Deshalb muss ein Einbahnstraßensystem immer auch im Zusammenhang mit den angrenzenden Straßen betrachtet werden. Einige Anwohner haben vorgeschlagen, die vorhandene Einbahnstraßenführung in der Spillesstraße zwischen Gymnicher Hauptstraße und Am Flutgraben wieder aufzuheben und somit für beide Fahrtrichtungen freizugeben. Dies hätte zur Folge, dass Fußgänger und Radfahrer, die Z.Zt. einen eigenen abmarkierten Streifen zur Benutzung zur Verfügung haben, wieder die Fahrbahn mitbenutzen müssten. Somit wäre diese Verkehrs gruppe erneut (wie vor der Markierung des Streifens) einer potentiellen Unfallgefahr ausgesetzt. Bei den Erörterungen zur Ausweisung der Einbahnstraße wurde gerade von den Anwohnern auf diese Gefahr verwiesen und eine Verkehrsmischfläche abgelehnt. Die ursprüngliche Ausweisung ~ines "Verkehrsberuhigten Bereiches" ist rechtlich nicht möglich und wurde damals von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises beanstandet. Gleichfalls ist abzuwägen, dass die Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen von der Spilles straße in die Gymnicher Hauptstraße aufgrund der vorhandenen Bebauung äußerst schlechte Sichtverhältnisse vorfinden und ~nur sehr vorsichtig in die Einmündung einfahren können. zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt.l.l Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße "Am Flutgraben" im Abschnitt zwischen Schulstraße und Gymnicher Hauptstraße Durch die Anordnung der o.g. Einbahnstraße ist ein hier ansässiger Landwirt (Hofeinfahrt zwischen Schulstraße und Erftstraße) gezwungen, ausschließlich über die unübersichtliche Spillesstraße die Gymnicher Hauptstraße oder die Brüggener Straße zu erreichen. Bei den entsprechenden großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist das kaum zumutbar. Ein Freihalten dieser Strecke durch Parkverbote ist auf dieser Strecke wegen der vielen Anwohner ohne eigene Parkmöglichkeiten ebenso kaum möglich. zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt.l.2 Einrichtung einer Einbahnstraße in der Spillesstraße im Abschnitt zwischen Brüggener Straße und Kunibertusplatz Die vorgeschlagene Sperrung der Einfahrt von der Brüggener Straße in die Spillesstraße halte ich für vertretbar. Die Anwohner aus dem Wohngebiet hätten hierbei immer noch die Möglichkeit, über den Kunibertusplatz, Spilles straße in Höhe Gymnicher Hauptstraße oder Am Flutgraben in ihr Quartier zu gelangen. zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt. 1.3 Der Vorschlag die Einbahnstraße Am Büschel zu verlängern wird von den anwesenden Anwohnern grundsätzlich nicht abgelehnt. Eine unbedingte Notwendigkeit dieser Maßnahme kann ich nicht erkennen, da die Strecke "Am Büschel" - "Am Plexer" nicht sehr häufig als Abkürzungsstrecke genutzt wird. zu Vorlage 589/2006, Anlage 2, Pkt. 2.1,und 2.2 Der Einbau von Verkehrsberuhigungselementen in der Erftstraße zwischen Moselstraße und Heinrichstraße und in der Heinrichstraße wird ausdrücklich von den Anwohnern gewünscht. Ich schlage daher vor, die entsprechend notwendigen Mittel in die Wirtschaftspläne 2009 und 2010 einzustellen. Vor Umsetzung dieser Maßnahmen sollte für beide Straßen jeweils eine erneute Anwohnerversammlung durchgeführt werden. Die zusätzlichen Anregungen aus der Anwohnerversammlung vom 10.06.2008 für Verbesserungen im Straßenraum halte ich bis auf das vorgeschlagene Halteverbot auf der Brüggener Straße im Abschnitt zwischen Gymnicher Hauptstraße bis zum Gottesweg für durchaus umsetzbar. Das Halteverbot auf der Brüggener Straße sollte aus Rücksicht auf die Parkmöglichkeiten der Anwohner nur von der Gymnicher Hauptstraße bis zur Bushaltestelle angeordnet werden. "