Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
27.01.2009
Erstellt
15.01.09, 06:46
Aktualisiert
15.01.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anlage 2 zum A 589/2006
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Überprüfung der Einbahnstraßenregelung "Spillesstraße" und Rückbau in eine
Spielstraße
Auswertung der Diplomarbeit von Frau Metternich
Die AufgabensteIlung der Diplomarbeit beinhaltet ein Verkehrskonzept für einen Teilbereich
von Gymnich zur Lösung von bestehenden Konflikten hinsichtlich des Individualverkehrs.
Anwohner aus dem Gebiet hatten sich u.a. über steigende Verkehrsmengen beschwert.
Da die Straßenanschlüsse aus dem Gebiet an die beiden Hauptverkehrsstraßen "Gymnicher
Hauptstraße" und Brüggener Straße bereits vorhandenen sind und neue Straßenanbindungen
aufgrund der gegebenen Bebauung und der privaten Grundstücke nicht in Frage kommen,
konnten nur hinsichtlich der Verkehrsregelung und der Straßenraumgestaltung
Änderungsvorschläge erarbeitet werden. Diese sollen die Wohn- und Aufenthaltsqualität in
dem Gebiet insgesamt verbessern.
Die Vorschläge bzgl. der Verkehrsregelung und der Straßenraumgestaltung aus der
Diplomarbeit möchte ich im folgenden zusammenfassen:
1. Verkehrsregelungen
In der Diplomarbeit wird festgehalten, dass die Verkehrsflihrung zur Grundschule über die
Heinrichstraße und Erftstraße beibehalten werden soll. Der Schulbus fährt zur Zeit die
Wendeanlage an der Grundschule an der Erftstraße an. Eine Führung des Schulbusses von der
Wendeanlage zur Gymnicher Hauptstraße ist aufgrund der vorhandenen engen
Straßenfahrbahnbreiten südwestlich der Schule kaum möglich und kann vor allem den
Anwohnern nicht zugemutet werden.
Für die Straßen Am Flutgraben, Spillesstraße, und Am Büschel hat Frau Metternich zur
Erschwerung von "Schleichverkehren" und zur Verbesserung des abfließenden Verkehrs die
Einrichtung von mehreren "echten" und "unechten" Einbahnstraßenregelungen
vorgeschlagen. Da es sich hierbei jeweils um Einbahnstraßen von kurzen Straßenabschnitten
handelt, halte ich diese Vorschläge durchaus für ein geeignetes Mittel, um den Verkehr aus
dem Untersuchungs gebiet gezielter abfliessen zu lassen, Durchgangsverkehre zu vermeiden
und bestehende Verkehrskonflikte zu entschärfen.
1.1 Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße "Am Flutgraben" im Abschnitt
zwischen Schulstraße und Gymnicher Hauptstraße
Durch Sperrung der Einfahrt von der Gymnicher Hauptstraße in die Straße "Am Flutgraben"
werden Durchgangsverkehre unterbunden. Um einem Landwirt gegenüber dem katholischen
Kindergarten die Möglichkeit zu geben, seinen Betrieb auch direkt von der Gymnicher
Hauptstraße aus zu erreichen, sollte ggfl. in Betracht gezogen werden die Sperrung erst ab der
90 Grad-Kurve einzurichten.
1.2 Einrichtung einer Einbahnstraße in der Spillesstraße im Abschnitt zwischen
Brüggener Straße und Kunibertusplatz
Mit Sperrung der Einfahrt von der Brüggener Straße in die Spillesstraße wird dieser
Knotenpunkt insgesamt entlastet. Das einseitige Parken in dem kurzen Straßenabschnitt
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zwischen Brüggener Straße und Kunibertusplatz kann bei Einrichtung der Einbahnstraße
erhalten bleiben. u.a. kann mit dieser Maßnahme bewirkt werden, dass Autofahrer, die die
Grundschule oder den städtischen Kindergarten als Ziel haben, eher über die Moselstraße und
die Heinrichstraße fahren.
1.3 Verlängerung der Einbahnstraßenftihrung in der Straße "Am Büschel" im
Abschnitt zwischen Spilles straße und Erftstraße
Durch eine Verlängerung dieser Einbahnstraße in Richtung Erftstraße wird ein großer Teil des
Durchgangsverkehrs davon abgehalten, die Straße "Am Büschel" und "Am Plexer" als
Abkürzung zu benutzen.
Es ist sicherlich sinnvoll, vor einer Einführung der drei vorgeschlagenen neuen
Einbahnstraßen die betroffenen Anwohner hierzu während einer Versammlung um ihre
Meinung zu bitten. Das Ergebnis sollte dann in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses
behandelt werden.
In der Diplomarbeit wird u.a. auch vorgeschlagen, den gesperrten Weg zwischen der
Wendeanlage Schulstraße und Erftstraße zu öffnen bzw. als Einbahnstraße für den
Kraftfahrzeugverkehr freizugeben. Diesen Vorschlag halte ich aufgrund des Nahbereiches zur
Schule für problematisch. Sowohl für Schulkinder wie auch für Eltern mit
Kindergartenkindern, die aus den südöstlichen Wohngebieten kommen (u.a. Neubaugebiet)
hat sich dieser autofreie Weg bewährt. Auch die zugehörige Querungshilfe in Höhe der
Erftstraße wird gut angenommen. Eine Öffnung für den Kraftfahrzeugverkehr würde eine
wesentliche Verschlechterung der Situation für diese Verkehrsteilnehmer bedeuten.
In der Arbeit wird vorgeschlagen, die Straße "Auf dem Hostert" zur Schulstraße hin
abzusperren. Da dieses den Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 64 widersprechen würde,
kann ich diesen Vorschlag nicht weiterverfolgen. Die alternative Lösung zur Einrichtung
eines Verkehrsberuhigten Bereiches wurde von den Anlieger der Straße bei einer
Versammlung vor Ort vor Fertigstellung der Straße mehrheitlich abgelehnt.
2. Straßenraumgestaltung
Ergänzend zu den Änderungen für die Verkehrsregelungen im Untersuchungs gebiet werden
Vorschläge zur baulichen Umgestaltung einzelner Straßenabschnitte gemacht. Dabei sollen
punktuelle Maßnahmen umgesetzt werden, die zur Verkehrsberuhigung mit beitragen und
somit den schwächeren Verkehrsteilnehmer zugute kommen.
2.1 Heinrichstraße
Auf der Heinrichstraße, die einen langen geraden Straßenverlaufhat, wird der Einbau von
einseitigen Verkehrs beruhigungs elementen vorgeschlagen, die die Geschwindigkeiten der
Autofahrer eindämmen sollen.
2.2 Erftstraße
Im einseitig bebauten Straßenabschnitt zwischen Heinrichstraße und Moselstraße sollen die
provisorisch aufgestellten Blumenkübel entfernt werden und ein Fahrbahnversatz mit
Parkbuchten entstehen.
2.3 Am Flutgraben/ Pfarrer- Weissenfeld-Straße
Sollte die vorgeschlagene Einbahnstraßenflihrung Am Flutgraben (Anwohnerversammlung)
eingerichtet werden, ist es sinnvoll, weitere verkehrstechnische oder bauliche Maßnahmen im
Kreuzungsbereich Schulstraße/ Am Flutgraben nachzurüsten (z.8. Einrichtung eines
Fußgängerüberweges ).
Vor Umgestaltung der Querungshilfe auf der Erftstraße in Höhe Schul straße/ Am Plexer sollte
überprüft werden, ob die Entwässerungsprobleme in diesem Bereich so gravierend sind, dass
eine bauliche Maßnahme notwendig ist.
Den Entwurf flir die Gestaltung des Buswendeplatzes an der Grundschule mit Einrichtung
von Pkw-Stellplätzen werde ich mit Vertretem der Grundschule und des städtischen
Kindergartens sowie mit dem Eigenbetrieb Immobilien abstimmen. Der Eigenbetrieb
Immobilien als Grundstückseigentümer des Geländes müsste bei einer Umsetzung des
Entwurfes entsprechende Mittel in seinen Wirtschaftsplan einstellen.
Über die in der Diplomarbeit vorgeschlagenen bautechnischen Maßnahmen im
Untersuchungsgebiet sollte erst nach entsprechenden Änderungen flir die Verkehrsregelungen
eine Entscheidung getroffen werden.