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Beschlussvorlage (Bestellung von Trägervertretern/-innen für die Städtische Kindertagesstätte Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Bestellung von Trägervertretern/-innen für die Städtische Kindertagesstätte Geyen) Beschlussvorlage (Bestellung von Trägervertretern/-innen für die Städtische Kindertagesstätte Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 04.11.2008 X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 75/2008 nö. S. TOP 09.10.2008 (Datum) BETREFF: Bestellung von Trägervertretern/-innen für die Städtische Kindertagesstätte Geyen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein X wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Stadt Pulheim bestellt für die städtische Kindertagesstätte in Geyen entsprechend dem Vorschlag aus den Fraktionen folgende Trägervertreter/-innen: 1. Herr Stefan Decker, Burgstraße 9 in Geyen (CDU) 2. Herr Hermann-Josef Wolff, Am Rosenthal 13 in Geyen (CDU) 3. Herr/Frau__________________________________________________________(SPD) ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit der Übernahme der Trägerschaft für ist auch die Neubestellung der Trägervertreter/-innen im Rat der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Geyen erforderlich. Nach der Geschäftsordnung gehören dem Rat der Einrichtungen die Mitglieder des Elternrates, die Trägervertrer/-innen und die in der Einrichtung tätigen pädagogischen Kräfte (Leitung und Gruppenleitungen) an. Die Kindertagesstätte ist dreigruppig, entsprechend sind in den Rat der Einrichtung auch drei Trägervertreter/-innen zu entsenden. Der Kindergartenrat berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren. Um ein gelingendes Miteinander von Eltern, Erzieherinnen und Träger zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Zusammenarbeit als Rat der Tageseinrichtung vorgesehen. (§ 9 Kinderbildungsgesetz) Hinsichtlich der Bestellung von Trägervertretern/-innen bieten sich zwei Möglichkeiten: Wie bei der Bildung von Ausschüssen erhalten die im Rat vertretenen Fraktionen das Zugriffsrecht im Verhältnis zu ihrer Fraktionsstärke nach dem d´Hondtschen Verfahren. Somit hätte die CDU das Vorschlagsrecht für 2 Vertreter/-innen und die SPD für 1 Vertreter/-in. Neben dem zuvor beschriebenen Verfahren besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass sich die Fraktionen untereinander auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Trägervertreter/-innen nicht zwingend einer politischen Gruppierung anhören müssen. -2-