Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
II/510
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
04.11.2008
X
Friedhelm Seibel
(Verfasser/in)
75/2008
nö. S. TOP
09.10.2008
(Datum)
BETREFF:
Bestellung von Trägervertretern/-innen für die Städtische Kindertagesstätte Geyen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
X
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Stadt Pulheim bestellt für die städtische Kindertagesstätte in Geyen entsprechend
dem Vorschlag aus den Fraktionen folgende Trägervertreter/-innen:
1. Herr Stefan Decker, Burgstraße 9 in Geyen (CDU)
2. Herr Hermann-Josef Wolff, Am Rosenthal 13 in Geyen (CDU)
3. Herr/Frau__________________________________________________________(SPD)
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit der Übernahme der Trägerschaft für ist auch die Neubestellung der Trägervertreter/-innen im
Rat der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Geyen erforderlich. Nach der
Geschäftsordnung gehören dem Rat der Einrichtungen die Mitglieder des Elternrates, die
Trägervertrer/-innen und die in der Einrichtung tätigen pädagogischen Kräfte (Leitung und
Gruppenleitungen) an. Die Kindertagesstätte ist dreigruppig, entsprechend sind in den Rat der
Einrichtung auch drei Trägervertreter/-innen zu entsenden.
Der Kindergartenrat berät die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, bemüht sich um
die erforderliche räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und hat die Aufgabe, Kriterien
für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren. Um ein gelingendes Miteinander von Eltern,
Erzieherinnen und Träger zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die Zusammenarbeit als Rat der
Tageseinrichtung vorgesehen. (§ 9 Kinderbildungsgesetz)
Hinsichtlich der Bestellung von Trägervertretern/-innen bieten sich zwei Möglichkeiten:
Wie bei der Bildung von Ausschüssen erhalten die im Rat vertretenen Fraktionen das Zugriffsrecht
im Verhältnis zu ihrer Fraktionsstärke nach dem d´Hondtschen Verfahren. Somit hätte die CDU
das Vorschlagsrecht für 2 Vertreter/-innen und die SPD für 1 Vertreter/-in.
Neben dem zuvor beschriebenen Verfahren besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass sich
die Fraktionen untereinander auf einen einheitlichen Vorschlag verständigen. Abschließend sei
darauf hingewiesen, dass die Trägervertreter/-innen nicht zwingend einer politischen Gruppierung
anhören müssen.
-2-