Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 416/2007
Az.: 61.21-20/15B
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.08.2007
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
05.09.2007
Rat
20.09.2007
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 15B, E. – Liblar, Jugendkulturhalle
Beschluss über die Offenlage
V 8 / 0829 Rat am 18.10.2005
V 418 / 2006 Rat am 20.06.2006
A 788 / 2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.12.2006
V 274 / 2007 Rat am 19.06.2007
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.08..2007
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird
der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf einschließlich Begründung und
Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf Nr. 15B, E. - Liblar, Jugendkulturhalle,. beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Begründung:
Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlung)
gem. § 3 (1) BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4(1) BauGB und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der „Gutachterlichen
Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation“ der Firma ACCON Köln GmbH hat die
Verwaltung einen BP- Entwurf erarbeitet, der die Errichtung eines Gebäudes mit Jugendräumen im
Nordwesten des Grundstückes der Musikschule in E.-Liblar planungsrechtlich ermöglichen soll.
Das gesamte Plangebiet ist als „Fläche für den Gemeinbedarf“ festgesetzt. Im BP - Entwurf sind im
Plangebiet ausschließlich Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Nutzungen
zulässig. Dem Schutz der benachbarten Wohnbebauung Rechnung tragend, enthält der Plan eine
Festsetzung, die sicherstellt, dass im Plangebiet die o.g. Nutzungen zulässig sind, wenn sie die
nach TA-Lärm in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ zulässigen Richtwerte tags (6 bis 22.00 Uhr)
55dB(A) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) 40dB (A) nicht überschreiten.
Die im BP-Entwurf festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche umfasst im wesentlichen den
Gebäudekomplex der Musikschule und den Standort für das geplante Gebäude im Nordwesten
des Plangebietes. Das Baufenster hält entlang der nördlichen Plangebietsgrenze einen Abstand
von 5 m ein, der über dem nach § 6 Landesbauordnung einzuhaltenden Abstand hinausgeht.
Damit durch das neue Gebäude eine möglichst geringe Beeinträchtigung im Bezug auf die
Verschattung der unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke bzw. Gärten entsteht, enthält
der BP-Entwurf für die geplante Bebauung die Festsetzung der maximalen First- und Traufhöhe,
der Dachform und -neigung (Flachdach-, flachgeneigte Pult- oder Satteldächer mit einer
Dachneigung von 0 bis 15 Grad) und der Firstrichtung (giebelständig zur Heidebroichstraße).
Die frühzeitige Behördenbeteiligung (Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB) hat in der Zeit vom 20.07.2005 bis 22.08.2005 stattgefunden. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB)) ist am 07.11.2006 in Form einer
Bürgerversammlung erfolgt.
(Bösche)
Anlagen
o Anlageplan
o Niederschrift der Bürgerversammlung und Stellungnahmen zur Bürgerversammlung,
Jugenkulturhalle
o Bebauungsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht und Gutachten an die Fraktionen
und sachkundigen Einwohner
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