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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, E. – Liblar, Jugendkulturhalle Beschluss über die Offenlage V 8 / 0829 Rat am 18.10.2005 V 418 / 2006 Rat am 20.06.2006 A 788 / 2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.12.2006 V 274 / 2007 Rat am 19.06.2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, E. – Liblar, Jugendkulturhalle
Beschluss über die Offenlage 
V 8 / 0829 Rat am 18.10.2005
V 418 / 2006 Rat am 20.06.2006
A 788 / 2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.12.2006
V 274 / 2007 Rat am 19.06.2007) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 15B, E. – Liblar, Jugendkulturhalle
Beschluss über die Offenlage 
V 8 / 0829 Rat am 18.10.2005
V 418 / 2006 Rat am 20.06.2006
A 788 / 2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.12.2006
V 274 / 2007 Rat am 19.06.2007)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 416/2007 Az.: 61.21-20/15B Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.08.2007 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 05.09.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 15B, E. – Liblar, Jugendkulturhalle Beschluss über die Offenlage V 8 / 0829 Rat am 18.10.2005 V 418 / 2006 Rat am 20.06.2006 A 788 / 2006 Ausschuss für Stadtentwicklung 05.12.2006 V 274 / 2007 Rat am 19.06.2007 Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.08..2007 Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan-Vorentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht als Bebauungsplanentwurf Nr. 15B, E. - Liblar, Jugendkulturhalle,. beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Begründung: Auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerversammlung) gem. § 3 (1) BauGB sowie der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der „Gutachterlichen Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation“ der Firma ACCON Köln GmbH hat die Verwaltung einen BP- Entwurf erarbeitet, der die Errichtung eines Gebäudes mit Jugendräumen im Nordwesten des Grundstückes der Musikschule in E.-Liblar planungsrechtlich ermöglichen soll. Das gesamte Plangebiet ist als „Fläche für den Gemeinbedarf“ festgesetzt. Im BP - Entwurf sind im Plangebiet ausschließlich Anlagen für kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Nutzungen zulässig. Dem Schutz der benachbarten Wohnbebauung Rechnung tragend, enthält der Plan eine Festsetzung, die sicherstellt, dass im Plangebiet die o.g. Nutzungen zulässig sind, wenn sie die nach TA-Lärm in einem „Allgemeinen Wohngebiet“ zulässigen Richtwerte tags (6 bis 22.00 Uhr) 55dB(A) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) 40dB (A) nicht überschreiten. Die im BP-Entwurf festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche umfasst im wesentlichen den Gebäudekomplex der Musikschule und den Standort für das geplante Gebäude im Nordwesten des Plangebietes. Das Baufenster hält entlang der nördlichen Plangebietsgrenze einen Abstand von 5 m ein, der über dem nach § 6 Landesbauordnung einzuhaltenden Abstand hinausgeht. Damit durch das neue Gebäude eine möglichst geringe Beeinträchtigung im Bezug auf die Verschattung der unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke bzw. Gärten entsteht, enthält der BP-Entwurf für die geplante Bebauung die Festsetzung der maximalen First- und Traufhöhe, der Dachform und -neigung (Flachdach-, flachgeneigte Pult- oder Satteldächer mit einer Dachneigung von 0 bis 15 Grad) und der Firstrichtung (giebelständig zur Heidebroichstraße). Die frühzeitige Behördenbeteiligung (Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB) hat in der Zeit vom 20.07.2005 bis 22.08.2005 stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB)) ist am 07.11.2006 in Form einer Bürgerversammlung erfolgt. (Bösche) Anlagen o Anlageplan o Niederschrift der Bürgerversammlung und Stellungnahmen zur Bürgerversammlung, Jugenkulturhalle o Bebauungsplan mit Begründung einschl. Umweltbericht und Gutachten an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner -2-