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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Budget 511, 599 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7 PRODUKT Nr.: 04.51.30.07 Pgrp: Produkt: Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Beurkundungen PVerantwortung: 51 Pber.: Familienergänzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen Gremium des Rates: Jugendhilfeausschuss KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES - Wahrnehmung der Interessen des Kindes im Rahmen einer Amtsvormundschaft, Pflegschaft oder Beistandschaft Durchführung von Beurkundungen von Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsansprüchen und Sorgeerklärungen ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Amtsvormundschaft: Ausübung der elterlichen Sorge (Bestimmung des Aufenthalts, Gesundheitsfürsorge, Wohnungs-, Renten-, Vermögens- und Sozialleistungsangelegenheiten), um die Erziehung und Pflege auch derjenigen Kinder, deren Eltern sie allein schuldhaft oder ohne Verschulden nicht leisten können, sicherzustellen. Pflegschaft: Ausübung der elterlichen Sorge in Teilbereichen Beistandschaft: - Feststellung der Vaterschaft - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes ZIELGRUPPE - allein erziehende Mütter und Väter Kinder und Jugendliche, deren Eltern die Personensorge ganz oder teilweise entzogen wurde LEISTUNGSUMFANG 1. 2. 3. Bearbeitung von 350 Fällen im Bereich Beistandschaften Bearbeitung von 15 Fällen im Bereich Amtsvormundschaften Aufnahme von 100 Beurkundungen QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: Zu 1. bis 3.: Fälle zu den Berichtsstichtagen Mittel der Qualitätssicherung: Fortbildungen Eine Kennzahl für die Controllingberichte: Kosten je Fall (365 Fälle) ERLÄUTERUNGEN Die Fallzahlen sind vom Jugendamt nicht steuerbar. ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN Erftstadt, den 10.10.2008