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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Budget 511, 512, 599 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7 PRODUKT Nr.: 04.51.40.04 Pgrp: Produkt: Inobhutnahme familienersetzende Hilfen PVerantwortung: 51 Pber.: Familienersetzende Hilfe für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen Gremium des Rates: Jugendhilfeausschuss KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen, wenn das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Die Inobhutnahme soll dem Minderjährigen kurzfristigen Schutz bieten, für sein körperliches und seelisches Wohl soll gesorgt, er soll beraten und ihm sollen Hilfsmöglichkeiten und Perspektiven aufgezeigt werden. ZIELGRUPPE - Kinder und Jugendliche, die um Obhut bitten und deren Wohl in akuter Gefahr ist Sorgeberechtigte, deren Kinder in Obhut genommen sind LEISTUNGSUMFANG Inobhutnahme/ Herausnahme von Kindern und Jugendlichen in akuten Notsituationen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform an 500 Tagen. QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: Spezifisch aufgeschlüsselte Gesamtzahl der Betreuungstage und Anzahl der Bereitschaftspflegestellen mit Betreuungstagen, Betreuungstage in Einrichtungen. Mittel der Qualitätssicherung: Regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen; Supervision, Fort- und Weiterbildung; Kollegiale Beratung, organisierte Reflexion und Fallbesprechungen; Weiterentwicklung des Arbeitskonzeptes; Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen; Eine Kennzahl für die Controllingberichte: Kosten je Tag ERLÄUTERUNGEN ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN Erftstadt, den 10.10.2008