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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Budget 511, 512, 599 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7 PRODUKT Nr.: 04.51.30.06 Pgrp: Produkt: Jugendgerichtshilfe Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren PVerantwortung: 51 Pber.: Familienergänzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen Gremium des Rates: Jugendhilfeausschuss KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Beratung und Betreuung von straffällig gewordenen Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden und Mitwirkung im Verfahren vor den Jugendgerichten, Jugendschöffengerichten, Jugendkammern ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Unterstützung der beteiligten Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfen, Drogenberatung, Landeskrankenhäuser und sonstigen Behörden bei der Findung eines angemessenen Urteils/Beschlusses unter Wahrung des dem JGG zugrunde liegenden erzieherischen Gedankens. Gutachterliche Tätigkeit durch Einbringung erzieherischer, sozialer und fürsorgerischer Aspekte, um für den Entwicklungsstand des Jugendlichen/ Heranwachsenden gerechte Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafen zu finden. Sicherstellung der bestmöglichen Hilfe für den Bürger, u. a. durch Analyse der Fallzahlenentwicklung, insbesondere bezogen auf - Drogenkriminalität bei den 14-21-jährigen Jugendlichen und Heranwachsenden - die spezielle Situation der 16-21-jährigen Aus- und Übersiedler aus Russland - die Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden ZIELGRUPPE - straffällige Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren und deren Eltern straffällige Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr Jugendgerichte Jugendschöffengerichte Jugendkammern Staatsanwaltschaft LEISTUNGSUMFANG 1. 1.1 1.2 2. 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4. Beratung und Betreuung von 170 straffällig gewordenen jungen Menschen im Alter von 14-21 Jahren Beratung von ErsttäterInnen im Alter von 14 - 18 Jahren und ihrer Eltern hinsichtlich gutachterlicher Tätigkeit für das Gericht in 130 Fällen Beratung der MehrfachtäterInnen hinsichtlich allgemeiner Lebensplanung in ca. 30 Fällen Gutachterliche schriftliche und/oder mündliche Stellungnahme bei gleichzeitiger Wahrnehmung von Gerichtsterminen in 150 Fällen Ambulante Maßnahmen Organisation und Begleitung des Sozialen Trainingskurses an 30 Abenden (je 3 Stunden) und mindestens 2 Intensivtagen für 3 TeilnehmerInnen, incl. mindestens 6 Familiengesprächen Durchführung des Verkehrskurses für ca. 10 TeilnehmerInnen an 4 Abenden (je 3 Stunden) und 1 Nachmittag (3 Stunden) Stellenvermittlung für die Ableistung von ca. 2.000 Sozialstunden für 60 Personen Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in 10 Fällen Durchführung von Betreuungsweisungen in 10 Fällen Durchführung oder Vermittlung von 1 Drogenseminar Vorstellung der Jugendgerichtshilfe in den verschiedenen Schulformen bei 4 Vorträgen im Jahr QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: zu 1.-2.: zu 3.1 und 3.2: zu 3.3: zu 3.4 und 3.5: zu 3.6: zu 4.: Fallzahlen Anzahl der Veranstaltungen und TeilnehmerInnen Anzahl der Personen und Arbeitsstunden Fallzahlen Anzahl der Veranstaltungen und TeilnehmerInnen Anzahl der Vorträge Mittel der Qualitätssicherung: Regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen, Supervision, Fort- und Weiterbildung; Kollegiale Beratung, organisierte Reflexion und Fallbesprechungen; Weiterentwicklung der Arbeitskonzepte; Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen; Reflexion im AK JGH auf Kreis- und Landesebene Eine Kennzahl für die Controllingberichte: Kosten ERLÄUTERUNGEN je Betreuungsfall (Teilziel Nr. 1) ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN Erftstadt, den 10.10.2008