Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Budget 511, 512, 599
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7
PRODUKT
Nr.: 04.51.30.06
Pgrp:
Produkt:
Jugendgerichtshilfe
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
PVerantwortung:
51
Pber.:
Familienergänzende Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen
Gremium des Rates: Jugendhilfeausschuss
KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES
Beratung und Betreuung von straffällig gewordenen Kindern, Jugendlichen und
Heranwachsenden und Mitwirkung im Verfahren vor den Jugendgerichten,
Jugendschöffengerichten, Jugendkammern
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Unterstützung der beteiligten Amtsgerichte, Landgerichte, Staatsanwaltschaften, Bewährungshilfen, Drogenberatung, Landeskrankenhäuser und sonstigen Behörden bei der Findung eines
angemessenen Urteils/Beschlusses unter Wahrung des dem JGG zugrunde liegenden erzieherischen Gedankens.
Gutachterliche Tätigkeit durch Einbringung erzieherischer, sozialer und fürsorgerischer
Aspekte, um für den Entwicklungsstand des Jugendlichen/ Heranwachsenden gerechte
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafen zu finden.
Sicherstellung der bestmöglichen Hilfe für den Bürger, u. a. durch Analyse der Fallzahlenentwicklung, insbesondere bezogen auf
- Drogenkriminalität bei den 14-21-jährigen Jugendlichen und Heranwachsenden
- die spezielle Situation der 16-21-jährigen Aus- und Übersiedler aus Russland
- die Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen und Heranwachsenden
ZIELGRUPPE
-
straffällige Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren und deren Eltern
straffällige Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr
Jugendgerichte
Jugendschöffengerichte
Jugendkammern
Staatsanwaltschaft
LEISTUNGSUMFANG
1.
1.1
1.2
2.
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4.
Beratung und Betreuung von 170 straffällig gewordenen jungen Menschen im Alter von
14-21 Jahren
Beratung von ErsttäterInnen im Alter von 14 - 18 Jahren und ihrer Eltern hinsichtlich
gutachterlicher Tätigkeit für das Gericht in 130 Fällen
Beratung der MehrfachtäterInnen hinsichtlich allgemeiner Lebensplanung in ca.
30 Fällen
Gutachterliche schriftliche und/oder mündliche Stellungnahme bei gleichzeitiger Wahrnehmung von Gerichtsterminen in 150 Fällen
Ambulante Maßnahmen
Organisation und Begleitung des Sozialen Trainingskurses an 30 Abenden (je 3 Stunden) und mindestens 2 Intensivtagen für 3 TeilnehmerInnen, incl. mindestens 6
Familiengesprächen
Durchführung des Verkehrskurses für ca. 10 TeilnehmerInnen an 4 Abenden (je 3 Stunden) und 1 Nachmittag (3 Stunden)
Stellenvermittlung für die Ableistung von ca. 2.000 Sozialstunden für 60 Personen
Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs in 10 Fällen
Durchführung von Betreuungsweisungen in 10 Fällen
Durchführung oder Vermittlung von 1 Drogenseminar
Vorstellung der Jugendgerichtshilfe in den verschiedenen Schulformen bei 4 Vorträgen
im Jahr
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
zu 1.-2.:
zu 3.1 und 3.2:
zu 3.3:
zu 3.4 und 3.5:
zu 3.6:
zu 4.:
Fallzahlen
Anzahl der Veranstaltungen und TeilnehmerInnen
Anzahl der Personen und Arbeitsstunden
Fallzahlen
Anzahl der Veranstaltungen und TeilnehmerInnen
Anzahl der Vorträge
Mittel der Qualitätssicherung:
Regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen,
Supervision, Fort- und Weiterbildung;
Kollegiale Beratung, organisierte Reflexion und Fallbesprechungen;
Weiterentwicklung der Arbeitskonzepte;
Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen;
Reflexion im AK JGH auf Kreis- und Landesebene
Eine Kennzahl für die Controllingberichte: Kosten
ERLÄUTERUNGEN
je Betreuungsfall (Teilziel Nr. 1)
ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN
Erftstadt, den 10.10.2008