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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 595/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Budget 511, 512, 599 Der Bürgermeister Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7 PRODUKT Nr.: 04.51.30.01 PGrp: Produkt: Kinder-, Jugend- und Familienberatung einschließlich Beratung in spezifischen Problemlagen Beratung PVerantwortung: Pber.: 51 Familienergänzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen Gremium des Rates: Jugendhilfeausschuss KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES Beratung und Unterstützung von jungen Menschen, Müttern, Vätern und anderen Erziehungsberechtigten bei allgemeinen und spezifischen Problemen ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung Präventive und begleitende Hilfen zur Reduzierung von Spannungen und zur Vermeidung von kindergefährdenden Konflikteskalationen, Aktivierung der Selbsthilfekräfte von Familien und Stabilisierung und Erhaltung von Familiensystemen; Sicherstellung der „bestmöglichen“ Hilfe für den Bürger, u.a. durch Weiterentwicklung der „sozialen Möglichkeiten“ im Wohngebiet Vernetzung der Dienste und multiprofessionelle Zusammenarbeit Analyse von Familien, deren spezifische Problemlage in der psychischen Erkrankung und/oder der Suchterkrankung eines oder beider Elternteile liegt ZIELGRUPPE - - - Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende, Familien mit Kindern, seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und von solch einer Behinderung bedrohte, andere Erziehungsberechtigte und Angehörige von Berufsgruppen, die professionell mit der Erziehung und Entwicklung von Kindern befasst sind, alleinerziehende Väter oder Mütter von Kindern bis zu 6 Jahren, die u.a. aufgrund ihrer unzureichenden Persönlichkeitsentwicklung der Hilfe bei der Erziehung ihres Kindes bedürfen, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die infolge einer akut eingetretenen Notsituation der Betreuung und Versorgung bedürfen, alle Eltern, deren Kinder aufgrund einer Dysfunktion des Familiensystems erhebliche Auffälligkeiten zeigen und wo die Selbstregulierungsfähigkeiten des Familiensystems nicht greifen LEISTUNGSUMFANG 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Beratungsgespräche über 17.00 Uhr hinaus Krisenintervention in ca. 65 Fällen (bei Bedarf auch nach 17.00 Uhr) Beratung und Betreuung von ca. 125 Fällen (Familien und junge Volljährige) über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten oder ab 10 Fachleistungsstunden Beratung und ggf. Einleitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens für ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen zur Erziehung in 65 Fällen Beratung und ggf. Einleitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens für Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche bei (drohender) seelischer Behinderung in 25 Fällen Beratung und ggf. Einleitung oder Fortführung des Hilfeplanverfahrens für Hilfen für junge Volljährige in 8 Fällen Durchführung von 120 Hilfeplangesprächen in laufenden Fällen Vermeidung von Fremdunterbringung für 20 Monate durch Einleitung einer ambulanten Hilfe zur Erziehung Interdisziplinäre Arbeitstagung zwecks Erhalt und Weiterentwicklung der fachlichen Kooperation 1 x jährlich Auf Anfrage Durchführung von Informationsgesprächen in Schulen und Kindergärten zur Förderung der Zusammenarbeit, zum Abbau von Vorurteilen und zur Information über das Leistungsangebot des Jugendamtes Beratungsangebot an und ggf. Betreuung von 30 Familien bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen deren strafunmündige Kinder QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll: zu 1.: zu 2.: zu 3.: zu 4.-8.: zu 9.: zu 10.: zu 11.: Anzahl der Beratungsgespräche über 17.00 Uhr hinaus Anzahl der Kriseninterventionen Fallzahlen Fallzahlen Durchgeführte Arbeitstagung Anzahl der Informationsgespräche Fallzahlen Mittel der Qualitätssicherung: Regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen; Dokumentation des Hilfeplanverfahrens (Erziehungskonferenz, Hilfeplan, Hilfeplangespräche); Supervision, Fort- und Weiterbildung; Kollegiale Beratung, organisierte Reflexion und Fallbesprechungen; Weiterentwicklung der Arbeitskonzepte; Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen; Sozialraumorientierung und Bürgernähe durch stadtteilbezogene Sprechstunden. Eine Kennzahl für die Controllingberichte: Kosten ERLÄUTERUNGEN je EinwohnerIn ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN Erftstadt, den 10.10.2008