Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Budget 511, 512, 599
Der Bürgermeister
Leistungsvereinbarung HhJ 2006/7
PRODUKT
Nr.: 04.51.30.01
PGrp:
Produkt:
Kinder-, Jugend- und Familienberatung einschließlich Beratung
in spezifischen Problemlagen
Beratung
PVerantwortung:
Pber.:
51
Familienergänzende Hilfen für junge
Menschen und ihre Familien in besonderen Lebenslagen
Gremium des Rates: Jugendhilfeausschuss
KURZBESCHREIBUNG DES PRODUKTES
Beratung und Unterstützung von jungen Menschen, Müttern, Vätern und anderen Erziehungsberechtigten bei allgemeinen und spezifischen Problemen
ZIELE für den Zeitraum der Leistungsvereinbarung
Präventive und begleitende Hilfen zur Reduzierung von Spannungen und zur Vermeidung von
kindergefährdenden Konflikteskalationen, Aktivierung der Selbsthilfekräfte von Familien und
Stabilisierung und Erhaltung von Familiensystemen;
Sicherstellung der „bestmöglichen“ Hilfe für den Bürger, u.a. durch
Weiterentwicklung der „sozialen Möglichkeiten“ im Wohngebiet
Vernetzung der Dienste und multiprofessionelle Zusammenarbeit
Analyse von Familien, deren spezifische Problemlage in der psychischen Erkrankung
und/oder der Suchterkrankung eines oder beider Elternteile liegt
ZIELGRUPPE
-
-
-
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Alleinerziehende, Familien mit Kindern,
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und von solch einer Behinderung bedrohte,
andere Erziehungsberechtigte und Angehörige von Berufsgruppen, die professionell mit
der Erziehung und Entwicklung von Kindern befasst sind,
alleinerziehende Väter oder Mütter von Kindern bis zu 6 Jahren, die u.a. aufgrund ihrer
unzureichenden Persönlichkeitsentwicklung der Hilfe bei der Erziehung ihres Kindes
bedürfen,
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die infolge einer akut eingetretenen
Notsituation der Betreuung und Versorgung bedürfen,
alle Eltern, deren Kinder aufgrund einer Dysfunktion des Familiensystems erhebliche
Auffälligkeiten zeigen und wo die Selbstregulierungsfähigkeiten des Familiensystems
nicht greifen
LEISTUNGSUMFANG
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Beratungsgespräche über 17.00 Uhr hinaus
Krisenintervention in ca. 65 Fällen (bei Bedarf auch nach 17.00 Uhr)
Beratung und Betreuung von ca. 125 Fällen (Familien und junge Volljährige) über einen
Zeitraum von mindestens 2 Monaten oder ab 10 Fachleistungsstunden
Beratung und ggf. Einleitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens für ambulante,
teilstationäre oder stationäre Hilfen zur Erziehung in 65 Fällen
Beratung und ggf. Einleitung und Durchführung des Hilfeplanverfahrens für Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche bei (drohender) seelischer Behinderung in 25 Fällen
Beratung und ggf. Einleitung oder Fortführung des Hilfeplanverfahrens für Hilfen für
junge Volljährige in 8 Fällen
Durchführung von 120 Hilfeplangesprächen in laufenden Fällen
Vermeidung von Fremdunterbringung für 20 Monate durch Einleitung einer ambulanten
Hilfe zur Erziehung
Interdisziplinäre Arbeitstagung zwecks Erhalt und Weiterentwicklung der fachlichen
Kooperation 1 x jährlich
Auf Anfrage Durchführung von Informationsgesprächen in Schulen und Kindergärten
zur Förderung der Zusammenarbeit, zum Abbau von Vorurteilen und zur Information
über das Leistungsangebot des Jugendamtes
Beratungsangebot an und ggf. Betreuung von 30 Familien bei Einstellung eines Strafverfahrens gegen deren strafunmündige Kinder
QUANTITÄT, QUALITÄT, ZIELERREICHUNG
Kriterien, mit denen die Zielerreichung gemessen werden soll:
zu 1.:
zu 2.:
zu 3.:
zu 4.-8.:
zu 9.:
zu 10.:
zu 11.:
Anzahl der Beratungsgespräche über 17.00 Uhr hinaus
Anzahl der Kriseninterventionen
Fallzahlen
Fallzahlen
Durchgeführte Arbeitstagung
Anzahl der Informationsgespräche
Fallzahlen
Mittel der Qualitätssicherung:
Regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen;
Dokumentation des Hilfeplanverfahrens (Erziehungskonferenz, Hilfeplan, Hilfeplangespräche);
Supervision, Fort- und Weiterbildung;
Kollegiale Beratung, organisierte Reflexion und Fallbesprechungen;
Weiterentwicklung der Arbeitskonzepte;
Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen;
Sozialraumorientierung und Bürgernähe durch stadtteilbezogene Sprechstunden.
Eine Kennzahl für die Controllingberichte: Kosten
ERLÄUTERUNGEN
je EinwohnerIn
ABWEICHENDE / WEITERE VEREINBARUNGEN
Erftstadt, den 10.10.2008