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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 304/2006)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
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Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 823 082 / 01 Stellungnahme des Fachamts - 082 Kurzbeschreibung: Kooperation mit anderen Kommunen Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Innerhalb des Erftkreises besteht bereits derzeit eine Kooperation hinsichtlich der Wahrnehmung von Aufgaben der Wirtschaftsförderung. Eine kreisweite Bündelung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten erfolgt durch die WfG Rhein-Erft etwa in den Bereichen Tourismus, Messe- und Ausstellungs-beteiligungen sowie bei der überortlichen Standortwerbung. Die Bestandspflege hinsichtlich der ansässigen Unternehmen sowie die Vermarktung von Gewerbegrundstücken fallen hingegen eindeutig in den Aufgabenbereich der einzelnen kommunalen Wirtschaftsförderungen, wobei punktuelle, inhaltlich abgegrenzte Kooperationen durchaus möglich und etwa im Falle einer Ausweisung gemeinsamer (interkommunaler) Gewerbeflächen - sinnvoll ist. Darüber hinaus halte ich eine interkommunale Aufgabenwahrnehmung aufgrund des Wettbewerbes der Kommunen untereinander im Hinblick auf die Akquisition neuer Unternehmen bzw. die Standortbindung bestehender Betriebe für wenig erfolgversprechend. Ausschuss für Wirtschaftsförderung / WerksA Immobilienwirtschft vom 26.03.2003: keine Änderung Rat vom 06.05.2003: keine Änderung T1051.xls 116 A082 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt 082 / 02 Stellungnahme des Fachamts - 082 Kurzbeschreibung: Betreuung AST-Verkehr oder ähnliche Betriebformen; Ausstieg aus dem AST-System Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja nein 02.01.2007 bis (Datum) Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die REVG hat 1999 ein Einsparkonzept vorgelegt, welches vorsah, Buslinien zu streichen, die zu wenig genutzt wurden. Zwischenzeitlich wurde das Konzept umgesetzt. Als Ersatz für diese Linien sichert das AST-Taxi in Schwachverkehrszeiten, am Wochenende und auch nachts, die Mobilität der Erftstädter Bürger. Wenn nun in der Fortführung des "Blauen Wunders" über den Ausstieg aus dem AST-System beraten werden soll, ist die Grundversorgung in der größten Flächengemeinde des Erftkreises nicht mehr gesichert Kosten: Die Kosten der Stadt Erftstadt für das Anruf-Sammeltaxi lagen im Jahr 2005 bei 100.669,00 Euro (siehe HHSt/Unterabschnitt 1.900.8321 - Umlage ÖPNV). Des Weiteren ist unter der Haushaltsstelle 1 792 5700, Sachkosten Anruf-Sammeltaxi, ein Betrag von 1.176,00 Euro im aktuellen Haushalt 2006 für die Fortführung des Fahrplanes, Informationsmaterial etc. vorgesehen. Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr keine Änderung Rat keine Änderung T1051.xls 61 A082 Blaues Wunder Beiblatt zum Maßnahmenblatt Budget 823 082 / 92 Stellungnahme des Fachamts - 082 Kurzbeschreibung: Mitgliedschaften allgemein; Prüfung der Notwendigkeiten (ist tw. Deckungsvorschlag für Eckwertkürzung) Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe a) dem Grunde nach b) der Höhe nach c) mit vertraglicher Bindung ja bis (Datum) nein jährlich kündbar Finanzielle Auswirkungen Verwaltungshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt 1 791 6610 -1.980 -1.980 -1.980 -1.980 -1.980 -1.980 Netto -1.980 -1.980 -1.980 -1.980 -1.980 -1.980 Vermögenshaushalt Planjahr (Aufteilung auf HHSt'en ggf. auf gesondertem Beiblatt beifügen) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 E/HHSt ............... A/HHSt ................. Netto Stellungnahme: (Umsetzbarkeit, Auswirkungen auf andere Produkte, Synergieeffekte usw.) Die Stadt Erftstadt ist seit dem 01.01.2000 Mitglied bei "BioTecErft". Satzungsmäßige Ziele dieses gemeinnützigen Vereins sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Bildung auf dem Gebiet der Biotechnologie. In diesem Sinne wurde von dem Verein ein Netzwerk aufgebaut, das der Kommunikation von Multiplikatoren auf der wissenschaftlichen, ökonomischen sowie politischen Ebene dient. Mitglieder des Vereins sind neben technologisch orientierten Unternehmen und verschiedenen Institutionen auch alle kreisangehörigen Kommunen bis auf Kerpen sowie der Erftkreis selbst. BioTecErft unterstützt seine kommunalen Mitglieder u.a. hinsichtlich der Standortwerbung. So bestehen einheitliche Informationsblätter für ansiedlungsinteressierte Unternehmen, u.a. auch über die Erftstädter Gewerbeflächen. Daneben wirbt BioTecErft seit der Vereinsgründung auf jährlich zwei bis drei großen Fachmessen sowie zahllosen kleineren Veranstaltungen für die Wirtschaftsregion, insbesondere für Standorte in den einzelnen Mitgliedskommunen. Diese Leistungen stellen eine flankierende Unterstützung der kommunalen Wirtschaftsförderungsaktivitäten dar, die ohne den Verein nicht leistbar wären. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass - entsprechend den Vereinszielen - auch der Bereich der schulischen Bildung in den Mitgliedskommunen gefördert wird. So fand Anfang dieses Jahres im Liblarer VilleGymnasium im Rahmen des Biologie-Unterrichtes ein von BioTecErft finanziell geförderter Workshop für die Oberstufen-Schüler statt. Die Workshop-Reihe soll künftig weiter ausgebaut werden. Durch die genannten Maßnahmen fließt der an BioTecErft geleistete Mitgliedsbeitrag durch die beschriebenen Leistungen wieder nach Erftstadt zurück. BioTecErft hat den Beitrag auf 500,- € gesenkt, so dass der Ansatz entsprechend reduziert werden kann. Dementsprechend beträgt die Einsparung bei Kündigung der Mitgliedschaft lediglich 500,- €/Jahr. weiteres Einsparpotential: 500 Euro ab 2004 Auschuss für Wirtschaftsförderung / WerksA Immobilienwirtschaft vom 26.03.03: keine weitere Änderung T1051.xls 92 A082