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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost Vorstellung der Entwurfskonzepte und Beschluss über die Durchführung der frühzeitgen Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost 
Vorstellung der Entwurfskonzepte und
Beschluss über die Durchführung der frühzeitgen Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost 
Vorstellung der Entwurfskonzepte und
Beschluss über die Durchführung der frühzeitgen Bürgerbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 588/2006 Az.: 61.21-20/145 Amt: - 61 BeschlAusf.: - Datum: 11.08.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.09.2006 Rat 26.09.2006 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 145, Erftstadt-Blessem, Süd-Ost Vorstellung der Entwurfskonzepte und Beschluss über die Durchführung der frühzeitgen Bürgerbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.08.2006 Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Entwürfe werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Entwürfe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 21.03.2006 beschlossen, für die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen im Süd-Osten von Blessem den Bebauungsplan Nr. 145 Erftstadt-Blessem, Süd-Ost aufzustellen. Die Verwaltung hat auf der Grundlage der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen zwei alternative städtebauliche Vorentwürfe (siehe Anlage 2 und 3) für die frühzeitige Beteiligung der Bürger (Bürgerversammlung) erarbeitet. Diese werden nunmehr den zuständigen politischen Gremien zur Beratung vorgelegt. In der Anlage ist eine entsprechende Vorentwurfsbegründung beigefügt. Als nächster Verfahrensschritt soll zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Danach ist vorgesehen, den Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss vorzubereiten. (Bösche) Anlagen: - Übersichtsplan - Städtebauliche Entwürfe - Entwurfsbegründung -2-