Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entwurfsbegründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Entwurfsbegründung) Beschlussvorlage (Entwurfsbegründung)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

-6161.21-20/145 Liblar,11.08.2006 Entwurfsbegründung Bebauungsplan Nr. 145 Erftstadt-Blessem, Süd-Ost Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes am Ortsrand von Blessem geschaffen werden. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und soll als Vorratsplanung zur Deckung der mittelfristigen Nachfrage nach Wohnbauland in Erftstadt beitragen. Im Rahmen der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Sachlicher Teilabschnitt „Vorbeugender Hochwasserschutz“ wurde die betreffende Fläche zunächst als Überschwemmungsbereich dargestellt, der von jeder Bebauung freizuhalten ist. Nach mehreren Erörterungsgesprächen mit der Bezirksplanungsbehörde bzw. dem Erftverband liegt eine schriftliche Bestätigung der Bezirksregierung vor, die eine Inanspruchnahme des Bereiches unter Berücksichtigung verschiedener baulicher Vorkehrungen gem. der Stellungnahme der Erftverbandes vom 31.05.2005 zusichert. Planungsziel ist die Entwicklung einer aufgelockerten Wohnbebauung aus Doppel-/ und Einfamilienhäusern, die sich in die bestehenden baulichen Strukturen einfügt. Neben den allgemeinen Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurden folgende Aspekte besonders beachtet: • Minimierung des Durchgangsverkehres • Einfügung in die Landschaft • Ortsnahe Versickerung des Oberflächenwassers • Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes Variante A: (Stichstraßenerschließung) Durch die Wahl eines Erschließungssystems mit drei Stichstraßen entstehen ruhige Wohnbereiche ohne Durchgangsverkehr. Der Versprung zwischen der Haupterschließungsachse und dem Einfahrtsbereich Frauenthaler Straße ist durch eine Straßenverbreiterung mit zentralen Stellplätzen verkehrsgünstig gelöst. Eine angemessene Ortsrandeingrünung mit Spielplatzfläche ist im Osten des Plangebietes vorgesehen. Das vorgeschlagene Erschließungssystem bewirkt einen erhöhten Verkehrsabfluss über die Klaus-Schäfer-Straße, da ein Wenden innerhalb des Wohnquartiers nur eingeschränkt möglich ist. Bedingt durch die Ausrichtung der Gebäude wird im westlichen Teil des Plangebietes zur Bestandsbebauung „In der Aue“ ein geringerer Sozialabstand eingehalten als bei der Variante B. Variante B: (Schleifenerschließung) Die Schleifenerschließung ermöglicht ein problemloses Zirkulieren des Verkehres innerhalb des Plangebietes und lässt keine steigenden Verkehrsbelastungen für die Klaus-Schäfer-Straße erwarten. Ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Stellplätzen wird in Form von Sammelparkplätzen zur Verfügung gestellt. Die vorgeschlagene Parzellierung lässt überwiegend auch eine Teilung der Grundstücke für die Errichtung von Doppelhäusern zu und entspricht durch ihren Zuschnitt der aktuellen Nachfrage. Ihre Orientierung ermöglicht zudem einen größeren Abstand zur Bestandsbebauung „In der Aue“. In zentraler Lage innerhalb des Wohnquartiers ist ein Spielplatz vorgesehen, der über einen Fußweg erreichbar ist. Erftstadt, den Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Im Auftrag (Wirtz)