Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
26.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
-6161.21-20/145
Liblar,11.08.2006
Entwurfsbegründung
Bebauungsplan Nr. 145
Erftstadt-Blessem, Süd-Ost
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen
für die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes am Ortsrand von
Blessem geschaffen werden. Das Plangebiet ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und soll als Vorratsplanung zur
Deckung der mittelfristigen Nachfrage nach Wohnbauland in Erftstadt beitragen.
Im Rahmen der Änderung des Gebietsentwicklungsplanes, Sachlicher Teilabschnitt
„Vorbeugender Hochwasserschutz“ wurde die betreffende Fläche zunächst als Überschwemmungsbereich dargestellt, der von jeder Bebauung freizuhalten ist. Nach
mehreren Erörterungsgesprächen mit der Bezirksplanungsbehörde bzw. dem Erftverband liegt eine schriftliche Bestätigung der Bezirksregierung vor, die eine Inanspruchnahme des Bereiches unter Berücksichtigung verschiedener baulicher Vorkehrungen gem. der Stellungnahme der Erftverbandes vom 31.05.2005 zusichert.
Planungsziel ist die Entwicklung einer aufgelockerten Wohnbebauung aus Doppel-/
und Einfamilienhäusern, die sich in die bestehenden baulichen Strukturen einfügt.
Neben den allgemeinen Zielen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
wurden folgende Aspekte besonders beachtet:
•
Minimierung des Durchgangsverkehres
•
Einfügung in die Landschaft
•
Ortsnahe Versickerung des Oberflächenwassers
•
Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes
Variante A:
(Stichstraßenerschließung)
Durch die Wahl eines Erschließungssystems mit drei Stichstraßen entstehen ruhige
Wohnbereiche ohne Durchgangsverkehr. Der Versprung zwischen der Haupterschließungsachse und dem Einfahrtsbereich Frauenthaler Straße ist durch eine
Straßenverbreiterung mit zentralen Stellplätzen verkehrsgünstig gelöst. Eine angemessene Ortsrandeingrünung mit Spielplatzfläche ist im Osten des Plangebietes vorgesehen.
Das vorgeschlagene Erschließungssystem bewirkt einen erhöhten Verkehrsabfluss
über die Klaus-Schäfer-Straße, da ein Wenden innerhalb des Wohnquartiers nur
eingeschränkt möglich ist. Bedingt durch die Ausrichtung der Gebäude wird im
westlichen Teil des Plangebietes zur Bestandsbebauung „In der Aue“ ein geringerer
Sozialabstand eingehalten als bei der Variante B.
Variante B:
(Schleifenerschließung)
Die Schleifenerschließung ermöglicht ein problemloses Zirkulieren des Verkehres
innerhalb des Plangebietes und lässt keine steigenden Verkehrsbelastungen für die
Klaus-Schäfer-Straße erwarten. Ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Stellplätzen wird in Form von Sammelparkplätzen zur Verfügung gestellt. Die vorgeschlagene Parzellierung lässt überwiegend auch eine Teilung der Grundstücke für
die Errichtung von Doppelhäusern zu und entspricht durch ihren Zuschnitt der
aktuellen Nachfrage. Ihre Orientierung ermöglicht zudem einen größeren Abstand zur
Bestandsbebauung „In der Aue“. In zentraler Lage innerhalb des Wohnquartiers ist
ein Spielplatz vorgesehen, der über einen Fußweg erreichbar ist.
Erftstadt, den
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Im Auftrag
(Wirtz)