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Anfrage (Anfrage bzgl des Investitionsbedarfes bis zum Jahr 2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
21.10.08, 06:38
Aktualisiert
21.10.08, 06:38
Anfrage (Anfrage bzgl des Investitionsbedarfes bis zum Jahr 2015) Anfrage (Anfrage bzgl des Investitionsbedarfes bis zum Jahr 2015) Anfrage (Anfrage bzgl des Investitionsbedarfes bis zum Jahr 2015) Anfrage (Anfrage bzgl des Investitionsbedarfes bis zum Jahr 2015)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum -82- 21.10.2008 Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Ihre Anfrage vom 28.08.2008 Rat Betrifft: F 455/2008 14.10.2008 Anfrage bzgl des Investitionsbedarfes bis zum Jahr 2015 Sehr geehrter Herr Bohlen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1.: Die in der Anfrage angesprochene Vorlage zeigt bei einem Zuwanderungssaldo von 100 Personen pro Jahr die Notwendigkeit von 15 neuen Gruppen für unter 3-Jährige bis zum Jahr 2013 auf. Es handelt sich um eine grobe Vorgabe. In der Umsetzung muss mit jedem freien Träger gesprochen und jede Einrichtung auf die Möglichkeit einer Erweiterung untersucht werden. Insofern kann zu den Kosten zur Zeit keine verlässliche Aussage getroffen werden. Bei einem Neubau von 15 Gruppen für unter 3-Jährige wäre ein Betrag von 3.000.000,- € förderfähig, wobei der Zuschusssatz 90 % beträgt. Sofern jedoch Neubauten für 15 Gruppen errichtet werden müssen, werden die Zuschüsse die Baukosten nicht annähernd decken. zu 2.: Die offene Ganztagsgrundschule hat sich in allen Erftstädter Grundschulen und an der Förderschule etabliert; die erforderlichen Um- und Erweiterungsbauten sind bereits fertig gestellt. Mir ist zur Zeit nicht bekannt, dass eine offene Ganztagsschule weiteren Raumbedarf angemeldet hat. Ohne den im Rahmen des Schulentwicklungsplanes vorzulegenden Zahlen vorgreifen zu wollen, gehe ich jedoch davon aus, dass durch den generell bevorstehenden Rückgang der Schülerzahlen zunächst nicht mit weiteren Raumbedarfen durch die offene Ganztagsschule zu rechnen ist. zu 3.: Im Rahmen der Ganztagsoffensive der Landesregierung bzgl. der Einrichtung gebundener Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen gem. § 9 Abs. 1 Schulgesetz müssen die Schulträger bis zum 1.12.2008 die Gymnasien und Realschulen benennen, die sie bis zum 1.8.2009 bzw. zum 1.8.2010 als gebundene Ganztagsschulen einrichten wollen. Für jede Schule sind die Beschlüsse des Schulträgers und der Schulkonferenz vorzulegen. Bisher hat lediglich die Realschule Lechenich Interesse an einer Teilnahme signalisiert. Die konkrete Ermittlung des erforderlichen Raumbedarfs und damit auch der Kosten konnte zu 4.: zu 5.: zu 6.: zu 7.: zu 8.: zu 9.: noch nicht erfolgen. Es ist geplant, die entsprechenden Beschlussvorlagen zu dieser Thematik im Schulausschuss am 18.11.2008 vorzulegen. Auch für Anträge nach dem sog. 1000-Schulen-Programm werde ich im nächsten Schulausschuss eine Beschlussvorlage einbringen. Im Rahmen dieses Programms können Räumlichkeiten und Einrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die im Juni 2008 noch keine Ganztagsschulen sind, gefördert werden. Für jede Schule kann ein Landeszuschuss von bis zu 100.000,- € gewährt werden. Die Schulträger haben einen Eigenanteil in gleicher Höhe zu erbringen. Im Schulzentrum Liblar haben alle drei Schulen Bedarf angemeldet. Ein mögliches Konzept für das Schulzentrum wird derzeit erarbeitet. Kosten können erst nach Vorliegen des Raumprogramms ermittelt werden. Für das Freibad Lechenich liegt ein Modernisierungs- und Sanierungsentwurf vor. Danach ergibt sich ein Sanierungsaufwand von 2.500.000,- € für die Technik und eine Auskleidung der Becken mit Folie. Sofern eine Sanierung mittels Installation eines Edelstahlbeckens erfolgen sollte, würde sich die Maßnahme um 1.000.000,- € auf 3.500.000,- € verteuern. Für das Freibad Kierdorf wurden die Kostenansätze aus dem vorliegenden Sanierungsentwurf für Lechenich übernommen und lediglich auf die veränderten Größenverhältnisse angepasst. Allerdings ergeben sich aufgrund der erhöhten Anforderungen im Bereich Technik und Gestaltung nur geringe Kostensenkungen. Für das Freibad Kierdorf würde eine Sanierung mittels Folie rund 1.800.000,- € kosten. Bei der Installation eines Edelstahlbeckens würde sich der Aufwand auf ca. 2.700.000,- € erhöhen. Beim Hallenbad Liblar gibt es derzeit keinen deutlich über der Norm liegenden Unterhaltungsaufwand und insofern auch keinen Grund für eine weitergehende Sanierung im Betrachtungszeitraum bis 2015. Die Schätzung der Sanierungskosten für die Lehrschwimmbecken in Bliesheim und Erp sowie für das Hallenbad in Lechenich liegen zwischenzeitlich vor. Danach belaufen sich die Kosten in Bliesheim auf 720.000,- €, in Erp auf 780.000,- € und in Lechenich auf ca. 1.000.000,- €. Aufgrund des baulichen Zustandes und der extrem hohen Betriebskosten in Höhe von über 70.000,- €/Jahr sollte die Entscheidung über eine Sanierung oder eine Schließung des Bades in Bliesheim möglichst kurzfristig erfolgen. In Erp sollte die Umsetzung mittelfristig erfolgen. Eine umfassende Sanierung des Bades in Lechenich wird im Betrachtungszeitraum nicht erforderlich sein. Im Sanierungs- und Bauprogramm, welches dem jeweiligen Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft als Anlage beigefügt wird, sind Maßnahmen an Sporthallen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 2.500.000,- € vorgesehen. Der Sanierungsaufwand für Sporthallen wird auf künftig von Jahr zu Jahr stark unterschiedlich sein. Zur Abschätzung des Sanierungsaufwandes sollten daher alle Gebäude betrachtet werden, die durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft unterhalten werden. Im Wirtschaftsplan des Jahres 2008 sind für die sog. laufende Unterhaltung 850.000,- € und für Sondermaßnahmen 1.600.000,- € vorgesehen. Dieser Aufwand wird auch in den nächsten Jahren jährlich erforderlich sein, um die städtischen Gebäude in einem angemessenen Zustand zu erhalten und einen Substanzverlust zu vermeiden. Sofern Gebäude grundlegend modernisiert und an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden sollen, wie z.B. bei der Sanierung der Musikschule erwünscht, müssen dazu zusätzlicher Gelder bereitgestellt werden. Für die Sanierung und Modernisierung der bestehenden Sportanlagen ist ein Betrag in Höhe von 300.000,- € erforderlich. Die Kostenschätzung, basierend auf den Daten des Jahres 2005, für die Verlegung des Sportplatzes in Lechenich, den Grundstückskauf, den Bau des Platzes und der Nebenanlagen und die Errichtung von Umkleiden und Parkplätzen umfassend, wurden auf 1.630.000,- € geschätzt. Die Kosten für den Bau des Bürgerbüros in Lechenich betragen ca. 2.000.000,- €. Für den Umbau des Ladens im Rathaus in Liblar in ein Bürgerbüro ist ein Betrag in Höhe von 215.000,- € erforderlich. Die Kosten für die Umbau der Mietbüros in der 1. Etage wurden noch nicht geschätzt. Diese sind allerdings relativ gering, da die von der ARGE genutzten Räume bereits entsprechend dem Standard der Verwaltung hergerichtet sind und in der Rechsanwaltskanzlei nur wenige Zwischenwände zu erstellen sind. Für die Maßnahmen am Bahnhof Erftstadt liegen noch keine Kostenschätzungen vor. -2- zu 10.: Für die Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße liegen noch keinerlei Kostenschätzungen vor. zu 11.: Die Kosten für den Umbau des Bürgerplatzes wurden auf 450.000,- € geschätzt. zu 12.: Im Rahmen der Regionale 2010 laufen derzeit Wettbewerbsverfahren für ein Markierungsund Kennzeichnungssystem sowie für einen archäologischen Landschaftspark. In Abhängigkeit von den Wettbewerbsverfahren werden sich die Investitionen auf ca. 1.000.000,- € bis 3.000.000,- € belaufen. Der städtische Eigenanteil liegt zwischen 200.000,- € und 900.000,- €. Folgekosten sind noch nicht bekannt. zu 13.: Eine Kostenschätzung für den Umbau der Schule zu einem Haus der Erwachsenenbildung liegt noch nicht vor. zu 14.: Die Kosten für eine Sanierung und den Ausbau der Musikschule werden auf 2.000.000,- € geschätzt. Erhöhte Aufwendungen im Bereich der Gründung sind dabei noch nicht berücksichtigt.. zu 15.: Eine umfassende Sanierung von Jugendräumen in Liblar ist im Betrachtungszeitraum bis 2015 nicht erforderlich. Die Kosten für den Bau der Jugendkulturhalle wurden auf 1.000.000,- € geschätzt, wobei als Zuschuss Landesmittel in Höhe von 400.000,- € in Aussicht gestellt wurden. zu 16.: Die Kosten für den Ausbau und die Sanierung des Radwegenetzes werden auf 1.200.000,€ geschätzt. zu 17.: Die Stadt Erftstadt betreibt keine eigenen Busverkehre. Daher sind städtische Investitionen lediglich im Bereich der Wartehallen erforderlich. Der Investitionsaufwand beträgt ca. 20.000,- € pro Jahr. zu 18.: Die Kosten für die Sanierung des innerörtlichen Straßennetzes, einschließlich der Beleuchtung, werden auf ca. 4.000.000,- € geschätzt. zu 19.: Die Kosten für den Ausbau der Straße An der Patria, einschließlich der Kreisverkehre, werden auf 520.000,- € geschätzt. Der Landeszuschuss beläuft sich auf 346.000,- €. zu 20.: Die Stadtwerke haben den städtischen Gremien bereits im Jahr 2007 eine langfristige Investitionsübersicht vorgelegt. Eine weitergehende Investitionsplanung wird sukzessive fortgeführt und zwar in dem Umfang, wie sich neue Erkenntnisse aus dem Netz ergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand bewegen sich die Investitionen bis 2014 in der Größenordnung von: Jahr Abwasser Wasser 2009 2010 2011 2012 2013 2014 3.990.000,- € 3.300.000,- € 1.900.000,- € 1.800.000,- € 1.790.000,- € 5.250.000,- € 1.920.000,- € 1.750.000,- € 1.300.000,- € 1.300.000,- € 800.000,- € 800.000,- € Dabei handelt es sich in der Wasserversorgung überwiegend um Ausgaben im Zusammenhang mit der Leitungssanierung. In der Abwasserbeseitigung ist zunächst die Investition in die Netzerweiterung in Form von Bauwerken (RÜB) bis zum Jahr 2012 ausgewiesen. Es besteht jedoch erheblich darüber hinausgehender Sanierungsbedarf, dessen konkreter Finanzbedarf erst nach Vorlage der fehlenden Generalentwässerungspläne sowie der Auswertung der zweiten Runde gem. Selbstüberwachungs-Verordnung Kanal bestimmt werden kann. zu 21.: Siehe Beantwortung zu Punkt 20. zu 22.: Neben den im Sanierungs- und Bauprogramm des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft vorgesehenen Positionen sind keine Ausbau-, Umbau oder Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Bzgl. dieser Aufwendungen wird auf die Ausführungen zu Punkt 6 verwiesen. Aufgrund technischer Entwicklungen sowie infolge geänderter gesetzlicher Anforderungen können sich zusätzliche Maßnahmen ergeben. zu 23.: Der zur Zeit gültige Brandschutzbedarfsplan enthält keine Angaben zu konkreten Baukosten. zu 24.: Im vergangenen Jahr wurde der Zuschussantrag zur Nutzung des Jugendzentrums in Köttingen als Mehrgenerationenhaus nicht bewilligt. Nach dem ausgelaufenen Bundespro-3- gramm wurde in jedem Kreis jeweils nur ein Objekt gefördert. Da eine Neuauflage des Programms nicht zu erkennen ist, kann ein Mehrgenerationenhaus in Erftstadt nicht realisiert werden. Mit freundlichem Gruß (Bösche) -4-