Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,9 kB
Datum
28.10.2008
Erstellt
21.10.08, 09:09
Aktualisiert
21.10.08, 09:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag bzgl. Führung der Buslinie 979 über E.-Blessem und Weiterführung zum
Bahnhof Erftstadt
Das Ergebnis der Gespräche mit RVK und REVG unter Berücksichtigung von zeitlichen und
finanziellen Aspekten hatte wie im Antrag gewünscht, die optimale Anbindung des Stadtteils
Blessem durch die Linie 979 ergeben. Im weiteren zeitlichen Ablauf erwies sich jedoch
durch die interne Prüfung der RVK, dass die Änderung der Streckenführung nicht
problemlos in ihr bestehendes Betriebskonzept zu integrieren war. Die erforderlichen
umfangreichen innerbetrieblichen Umstellungen würden zu einem deutlich höheren Aufwand
führen, als zu erwarten war. Nach Aussage der RVK bedeutete dies einen jährlichen
Mehraufwand von ca. 86.000 €.
Zeitnah wurde die Alternative einer Anbindung durch die Linie 990 geprüft. Nach
Berechnungen durch die REVG wäre hier mit einem jährlichen Mehraufwand von
ca. 25.000, €, umlagebedingt eine Mehrbelastung für die Stadt Erftstadt von ca. 15.000 €
zu rechnen.
Eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel hätte nun erfolgen können, wenn zwischenzeitlich
nicht die Problematik der Tragfähigkeit der zu überquerenden Autobahnbrücke
Frauenthaler Str / Blessemer Str. aufgetreten wäre. Zu den Hauptverkehrszeiten setzt die
REVG auf dieser Strecke Gelenkbusse ein, die mit 28t Gesamtgewicht die Tragfähigkeit der
Brücke mit 21t zulässigem Höchstgewicht überschreitet.
Eine Überprüfung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung
Krefeld, wird derzeit durchgeführt. Sofern die Tragfähigkeitsprüfung bis Ende Oktober zu
einem positiven Ergebnis führt und der Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr
dem Vorschlag zustimmt, ist die REVG in der Lage zum Fahrplanwechsel Dezember 2008
die gewünschte Anbindung durchzuführen.
Es ist weiterhin zu erwähnen, dass mit der Anbindung des Stadtteils Blessem zwei markierte
Parkflächen an der Frauenthaler Str. / Gaststätte „Blessemer Eck“ entfallen müssen, damit es
zu keinen Behinderungen beim Begegnungsverkehr kommt.
( Bösche )