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Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1.) Neugestaltung der Baumbepflanzung an der Schlossstraße und 2.) Fällung von zwei Linden)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
15.11.08, 06:34
Aktualisiert
15.11.08, 06:34
Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1.) Neugestaltung der Baumbepflanzung an der Schlossstraße  und 2.) Fällung von zwei Linden) Bürgerantrag (Anregung bzgl. 1.) Neugestaltung der Baumbepflanzung an der Schlossstraße  und 2.) Fällung von zwei Linden)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 349/2008 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 23.07.2008 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.09.2008 Betriebsausschuss Straßen 02.12.2008 Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. 1.) Neugestaltung der Baumbepflanzung an der Schlossstraße und 2.) Fällung von zwei Linden Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.07.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Im Jahr 1999 erwarben die Eheleute Thielen sowie ihre Nachbarn, die Eheleute Siegfried, je ein Teilstück des Platzes an der Schlossstr. Dieses Teilstück wurde von beiden Parteien entsiegelt und als Garten angelegt. In der Tat stellen die Absonderungen der Blattläuse auf diesem Platz eine Unfallgefahr dar, gerade bei dem dort vorhandenen Belag ( Betonsteinplatten, Natursteinpflaster ). Die Schilderung der Petenten, dass sich ein rutschiger Schmierfilm bildet, trifft zu. Auch ist die Beeinträchtigung der Gärten durch die Blattlausabsonderung hoch. Die Situation vor Ort ist für die Petenten, aber auch für alle anderen Nutzer durch eine geringfügige Umgestaltung des Platzes leicht zu verbessern. Ich schlage daher vor, die beiden Linden, die in unmittelbarer Nähe zu den Gartengrundstücken stehen, zu entfernen. Die Linden fallen nicht unter die Schutzbestimmungen der Baumschutzsatzung. Weiterhin sollte die Platzfläche entsiegelt und die Baumscheiben der vier verbleibenden Linden vergrößert werden. Eine Entsiegelung der Fläche käme auch den Linden zugute. Anstelle des Plattenbelags befürworte ich die Aufbringung einer wassergebundenen Wegedecke. Durch die raue Oberfläche dieser Deckschicht ist gleichzeitig eine Rutschgefahr durch die Absonderung der Blattläuse nahezu ausgeschlossen. Die Kosten für die Umgestaltung betragen ca. 3.000,00 €. (Bösche) -2-