Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
06.11.08, 06:40
Aktualisiert
06.11.08, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 563/2008
Az.: -40-
Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 31.10.2008
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
18.11.2008
Bemerkungen
Starter-Kit für Schulneulinge
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 31.10.2008
Beschlussentwurf:
Der Bericht über die Einführung des Starter-Kits in Form eines Wertgutscheins wird zur Kenntnis
genommen. Beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Schulneulinge, die Inhaber einer
Erftstadt-Card sind, einen einmaligen Zuschuss zur Beschaffung der Erstausstattung für den
Schulbedarf in Höhe von 70,- Euro. Des Weiteren wird für diesen Personenkreis der gesetzliche
Elternanteil für die Schulbücher in Höhe von 11,88 Euro übernommen und unmittelbar an die
Schulen ausgezahlt.
Begründung:
Durch Beschluss des Rates vom 19.06.2008 wurde die Einführung eines Starter-Kits in Form eines
zweckgebundenen Wertgutscheins in Höhe von 70,- Euro für Schulneulinge, die Inhaber einer
Erftstadt-Card sind, vereinbart. Es handelt sich hier um freiwillige Leistungen des Schulträgers.
Die Anspruchsberechtigten wurden über Pressemitteilungen entsprechend informiert. Die Ausgabe
der Wertgutscheine an die Erziehungsberechtigten der Schulneulinge erfolgte bis zum 29.08.2008
durch das Schulverwaltungsamt. Vier Erftstädter Fachgeschäfte erklärten sich bereit, die
Wertgutscheine entgegenzunehmen und unmittelbar mit dem Schulverwaltungsamt abzurechnen.
Insgesamt wurden 27 Wertgutscheine ausgestellt.
Fachgeschäften ist noch nicht erfolgt; es ist
Anspruchsberechtigten den Wertgutschein in vollem
diesem Jahr von einer Gesamtsumme in Höhe
auszugehen.
Die abschließende Abrechnung mit den
jedoch davon auszugehen, dass die
Umfang ausschöpfen werden. Somit ist in
von 1.890,- Euro für diese Maßnahme
Nach Rücksprache mit den Erftstädter Primarschulen wird die Fortführung der Zuwendung für
Schulneulinge, die im Besitz einer Erftstadt-Card sind, begrüßt. Denkbar und für sinnvoll erachtet
wird zukünftig die Auszahlung einer Zuwendung in Höhe von 70,- Euro direkt an die
Erziehungsberechtigten der Schulneulinge. Mit diesen Mitteln können sowohl Beschaffungen, die
direkt von der Schule vorgenommen werden, als auch weitere Schulutensilien für die
Erstausstattung erworben werden.
Darüber hinaus hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass es für die Schulen mit großen
Schwierigkeiten verbunden war, den gesetzlichen Elternanteil für die Schulbücher von bedürftigen
Familien zu erhalten. Die Schulen würden es daher begrüßen, dass auch dieser Anteil in Höhe von
derzeit 11,88 Euro zusätzlich oder anteilig als Zuwendung gewährt werden könnte. Hier sollte
jedoch eine Überweisung vom Schulträger unmittelbar an die jeweilige Schule erfolgen.
Eine entsprechende Information über die Anspruchsvoraussetzungen für die finanzielle
Zuwendung zum Erwerb von Materialien für den Schulbedarf kann im Vorfeld bei den
Veranstaltungen für die Schulneulinge in den Primarschulen erfolgen.
In Vertretung
(Erner)
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