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Beschlussvorlage (Starter-Kit für Schulneulinge)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Erstellt
06.11.08, 06:40
Aktualisiert
06.11.08, 06:40
Beschlussvorlage (Starter-Kit für Schulneulinge) Beschlussvorlage (Starter-Kit für Schulneulinge)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 563/2008 Az.: -40- Amt: - 40 BeschlAusf.: - -40- Datum: 31.10.2008 Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 18.11.2008 Bemerkungen Starter-Kit für Schulneulinge Finanzielle Auswirkungen: Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 31.10.2008 Beschlussentwurf: Der Bericht über die Einführung des Starter-Kits in Form eines Wertgutscheins wird zur Kenntnis genommen. Beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 erhalten Schulneulinge, die Inhaber einer Erftstadt-Card sind, einen einmaligen Zuschuss zur Beschaffung der Erstausstattung für den Schulbedarf in Höhe von 70,- Euro. Des Weiteren wird für diesen Personenkreis der gesetzliche Elternanteil für die Schulbücher in Höhe von 11,88 Euro übernommen und unmittelbar an die Schulen ausgezahlt. Begründung: Durch Beschluss des Rates vom 19.06.2008 wurde die Einführung eines Starter-Kits in Form eines zweckgebundenen Wertgutscheins in Höhe von 70,- Euro für Schulneulinge, die Inhaber einer Erftstadt-Card sind, vereinbart. Es handelt sich hier um freiwillige Leistungen des Schulträgers. Die Anspruchsberechtigten wurden über Pressemitteilungen entsprechend informiert. Die Ausgabe der Wertgutscheine an die Erziehungsberechtigten der Schulneulinge erfolgte bis zum 29.08.2008 durch das Schulverwaltungsamt. Vier Erftstädter Fachgeschäfte erklärten sich bereit, die Wertgutscheine entgegenzunehmen und unmittelbar mit dem Schulverwaltungsamt abzurechnen. Insgesamt wurden 27 Wertgutscheine ausgestellt. Fachgeschäften ist noch nicht erfolgt; es ist Anspruchsberechtigten den Wertgutschein in vollem diesem Jahr von einer Gesamtsumme in Höhe auszugehen. Die abschließende Abrechnung mit den jedoch davon auszugehen, dass die Umfang ausschöpfen werden. Somit ist in von 1.890,- Euro für diese Maßnahme Nach Rücksprache mit den Erftstädter Primarschulen wird die Fortführung der Zuwendung für Schulneulinge, die im Besitz einer Erftstadt-Card sind, begrüßt. Denkbar und für sinnvoll erachtet wird zukünftig die Auszahlung einer Zuwendung in Höhe von 70,- Euro direkt an die Erziehungsberechtigten der Schulneulinge. Mit diesen Mitteln können sowohl Beschaffungen, die direkt von der Schule vorgenommen werden, als auch weitere Schulutensilien für die Erstausstattung erworben werden. Darüber hinaus hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass es für die Schulen mit großen Schwierigkeiten verbunden war, den gesetzlichen Elternanteil für die Schulbücher von bedürftigen Familien zu erhalten. Die Schulen würden es daher begrüßen, dass auch dieser Anteil in Höhe von derzeit 11,88 Euro zusätzlich oder anteilig als Zuwendung gewährt werden könnte. Hier sollte jedoch eine Überweisung vom Schulträger unmittelbar an die jeweilige Schule erfolgen. Eine entsprechende Information über die Anspruchsvoraussetzungen für die finanzielle Zuwendung zum Erwerb von Materialien für den Schulbedarf kann im Vorfeld bei den Veranstaltungen für die Schulneulinge in den Primarschulen erfolgen. In Vertretung (Erner) -2-