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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
20.11.08, 06:34
Aktualisiert
20.11.08, 06:34
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 595/2008 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 - / - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 12.11.2008 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 25.11.2008 Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen von 288.000€ wurden in der V 429/2008 dargestellt und werden im Personalbudget 2009 veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.11.2008 Beschlussentwurf: Die Ausnahme vom Einstellungsstopp wird für die in der Begründung aufgeführten Stellen beschlossen. Begründung: In seiner Sitzung am 14.10.08 hat der Rat den Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes -KiBiZ- ab dem 01.08.2008 beschlossen. (V 429/2008) Zur Umsetzung folgend aufgeführter Stellenbesetzungen ist nunmehr die Ausnahme vom Einstellungsstopp erforderlich. Kita Blessem Dirmerzheim Friesheim Gymnich Herrig Köttingen Lechenich-Nord Lechenich-Süd Theodor-Heuss-Str. Willy-Brandt-Str. zu besetzen Erzieher/in Erzieher/in Erzieher/in Erzieher/in 2 Zweitkräfte mit insgesamt Erzieher/in Erzieher/in Zweitkraft Erzieher/in Erzieher/in Zweitkraft Erzieher/in Erzieher/in Erzieher/in Zweitkraft Zweitkraft Erzieher/in Erzieher/in Erzieher/in Arb.zeit befristet bis 39,00 17,56 31.07.2011 19,94 19,00 42,79 31,15 18,50 32,92 31.07.2011 39,00 23,00 11,90 39,00 10.02.2011 29,81 31,00 39,00 31,50 33,00 39,00 18,53 Es handelt sich hierbei nicht nur um Neueinstellungen, sondern überwiegend um Mitarbeiterinnen die derzeit in befristeten Arbeitsverhältnissen stehen und aufgrund ihrer guten Leistung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen. Des weiteren ist zu erwarten, dass Tätigkeiten in einem geringen Stundenumfang mit Rückkehrerinnen aus der Elternzeit besetzt werden können. Möglicherweise können aber auch externe Wiedereinsteigerinnen rekrutiert werden, die im Rahmen einer geringfügigen Teilzeittätigkeit Familie und Beruf vereinbaren möchten. Bei den dargestellten Maßnahmen ist seitens des Jugendamtes berücksichtigt worden, dass über die Frage der Freistellung der Kindertagesstättenleiterinnen erst im erstem Halbjahr 2009 entschieden werden soll. In Vertretung (Erner) -2-