Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
20.11.08, 06:34
Aktualisiert
20.11.08, 06:34
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 595/2008
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 - / - 51 BeschlAusf.: - 102 Datum: 12.11.2008
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
25.11.2008
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städtischen Kindertagesstätten
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen von 288.000€ wurden in der V 429/2008 dargestellt und werden im Personalbudget 2009 veranschlagt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.11.2008
Beschlussentwurf:
Die Ausnahme vom Einstellungsstopp wird für die in der Begründung aufgeführten Stellen beschlossen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 14.10.08 hat der Rat den Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes -KiBiZ- ab dem 01.08.2008 beschlossen. (V 429/2008)
Zur Umsetzung folgend aufgeführter Stellenbesetzungen ist nunmehr die Ausnahme vom Einstellungsstopp erforderlich.
Kita
Blessem
Dirmerzheim
Friesheim
Gymnich
Herrig
Köttingen
Lechenich-Nord
Lechenich-Süd
Theodor-Heuss-Str.
Willy-Brandt-Str.
zu besetzen
Erzieher/in
Erzieher/in
Erzieher/in
Erzieher/in
2 Zweitkräfte
mit insgesamt
Erzieher/in
Erzieher/in
Zweitkraft
Erzieher/in
Erzieher/in
Zweitkraft
Erzieher/in
Erzieher/in
Erzieher/in
Zweitkraft
Zweitkraft
Erzieher/in
Erzieher/in
Erzieher/in
Arb.zeit befristet bis
39,00
17,56 31.07.2011
19,94
19,00
42,79
31,15
18,50
32,92 31.07.2011
39,00
23,00
11,90
39,00 10.02.2011
29,81
31,00
39,00
31,50
33,00
39,00
18,53
Es handelt sich hierbei nicht nur um Neueinstellungen, sondern überwiegend um Mitarbeiterinnen
die derzeit in befristeten Arbeitsverhältnissen stehen und aufgrund ihrer guten Leistung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen.
Des weiteren ist zu erwarten, dass Tätigkeiten in einem geringen Stundenumfang mit Rückkehrerinnen aus der Elternzeit besetzt werden können. Möglicherweise können aber auch externe Wiedereinsteigerinnen rekrutiert werden, die im Rahmen einer geringfügigen Teilzeittätigkeit Familie
und Beruf vereinbaren möchten.
Bei den dargestellten Maßnahmen ist seitens des Jugendamtes berücksichtigt worden, dass über
die Frage der Freistellung der Kindertagesstättenleiterinnen erst im erstem Halbjahr 2009 entschieden werden soll.
In Vertretung
(Erner)
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