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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße Zielsetzung Verkehrsgutachten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
29.04.2009
Erstellt
29.04.09, 09:59
Aktualisiert
29.04.09, 09:59
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
Zielsetzung Verkehrsgutachten) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
Zielsetzung Verkehrsgutachten)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV-61 ho/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 29.04.2009 ö. S. X Frau Hoss (Verfasser/in) 56/2009 nö. S. TOP 6 30.01.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße Zielsetzung Verkehrsgutachten VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: Ca. 14.700,- € - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Zielsetzung einer gutachterlichen Untersuchung zur verkehrlichen Anbindung des Plangebietes zur Fortführung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim (Aufstellungsbeschluss Rat 17.06.2008) zu. ERLÄUTERUNGEN: Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 17.06.2008 den Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim (Tennishallengelände) gefasst. Als Ziel der Änderung wurde formuliert, unter Beibehaltung der festgesetzten Art der baulichen Nutzung (MI) für mögliche Einzelhandelsnutzungen den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente festzusetzen wie auch die verkehrliche Erschließung des Plangebietes zu optimieren. -1- Die oben genannte Fläche bietet – auch aus Sicht des Einzelhandelsgutachters – durchaus Potential für eine Ergänzung des Einzelhandelsangebotes in diesem Bereich des Ortsteiles Pulheim. Im Einzelhandelskonzept für die Stadt Pulheim wird die Fläche als Ergänzungsbereich der Pulheimer Innenstadt mit hoher versorgungsstruktureller Bedeutung eingestuft. Als Empfehlung zur Bauleitplanung formuliert der Gutachter, dass aufgrund der Standortrahmenbedingungen eine Ergänzung nicht nahversorgungs-/ zentrenrelevanter Sortimente als verträglich bewertet wird. Im Zuge der Vorbereitung des nächsten Verfahrensschrittes – Erstellung eines städtebaulichen Entwurfes inklusive Nutzungskonzept zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit – wurde sehr schnell deutlich, dass sich die Thematik der Erschließung des Plangebietes als sehr komplex darstellt, denn: Sowohl die Lage des Plangebietes unmittelbar an der Venloer Straße und der Bonnstraße mit der dort bereits vorhandenen Anbindung der (neuen) Erschließung des Knauber-Marktes als auch die zu erwartenden Auswirkungen der langfristigen Planungen der West-Umgehung Sinnersdorf und der Ost-Umgehung Pulheim sind bei einer Untersuchung möglicher Erschließungsvarianten für das Tennishallengelände zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Komplexität der zu berücksichtigenden Aspekte hat die Planungsabteilung – in inhaltlicher Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen als dem zuständigen Straßenbaulastträger für die Bonnstraße – bereits Angebote für die Erstellung einer gutachterlichen Untersuchung zur verkehrlichen Anbindung des Plangebietes eingeholt. Ziel dieses zu beauftragenden Verkehrsgutachtens soll es sein, auf der Grundlage der oben skizzierten möglichen zukünftigen Nutzung und unter Berücksichtigung des derzeitigen bzw. prognostizierten Verkehrsaufkommens auf der Bonnstraße und der Venloer Straße mögliche Erschließungsvarianten für das in Rede stehende Areal zu erarbeiten, einen Präferenzvorschlag mit entsprechender Begründung vorzulegen sowie die zu erwartenden Kosten der einzelnen Varianten zu ermitteln. Dabei soll sowohl die Variante der Erschließung des Geländes von der Venloer Strasse aus untersucht als auch die Möglichkeit eines Ausbaus der vorhandenen Anbindung des gegenüberliegenden Gewerbegebietes (Knauber-Markt) zu einem Kreisverkehr geprüft werden; diese Variante würde auch eine Optimierung der vorhandenen Situation – bei der ein Linksabbiegen auf die Bonnstraße beim Verlassen des Gewerbegebietes derzeit nicht möglich ist – darstellen. Da die zu ermittelnden Daten zur Darstellung der angefragten Erschließungsvarianten ohne eine relativ aufwendige und daher entsprechend kostenintensive Verkehrssimulationsuntersuchung nicht lieferbar wären, belaufen sich die Kosten für das zu beauftragende Gutachten auf ca. 14.700,- €. Abschließend sei auf Folgendes hingewiesen: Als grundsätzlich denkbare Alternative für eine Nachnutzung des Tennishallengeländes ist zukünftig auch eine reine Wohnnutzung denkbar, deren Erschließung gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan über die vorhandenen Erschließungsstraßen des angrenzenden Wohngebietes (Anemonenweg, Aurikelweg, Asternweg) erfolgen könnte. In diesem Falle würde sich die Beauftragung eines Verkehrsgutachtens höchstwahrscheinlich erübrigen, zumindest jedoch deutlich im Umfang reduzieren. Allerdings würden sich bei dieser Nutzungsvariante aufgrund des dann notwendigerweise zu errichtenden Lärmschutzwalles oder einer entsprechenden Wand die Möglichkeiten einer positiven Gestaltung des Ortseinganges deutlich minimieren. -2-