Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
III/70
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
22.10.2008
X
04.11.2008
X
Ochsendorf
(Verfasser/in)
2/2008
nö. S. TOP
29.08.2008
(Datum)
BETREFF:
Entwidmung Erweiterungsteil Parkfriedhof Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher
Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt
die Entwidmung der Erweiterungsfläche von ca. 5.000 qm auf dem Parkfriedhof
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Beschluß des Rates vom 16.12.2003 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die angesprochene Erweiterungsfläche von ca. 5.000 qm einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden
kann, da dieser Bereich für Friedhofszwecke nicht mehr verwendet wird.
Beisetzungen bzw. Grabverkäufe wurden im Erweiterungsteil nicht vorgenommen.
Die Begründung für diesen Beschluss lag darin, dass in den nächsten Jahren auf den
bestehenden Gräberfeldern immer mehr Nutzungsrechte auslaufen und somit zukünftig
wieder Flächen für Neubelegungen frei werden, so dass der ehemalige Expansionsbedarf
zukünftig nicht mehr gegeben ist. Des weiteren spielt hier auch der in den letzten Jahren
zunehmende Trend zu Tiefbestattungen und Urnenbeisetzungen eine große Rolle.
Verwaltungsseitig ist nunmehr beabsichtigt im Rahmen des Gesamtkonzeptes
„RegioGrün“ den nicht mehr benötigten Friedhofsteil von ca. 5.000 qm in die bereits
teilweise vorhandenen Freizeit- und Erholungsanlagen einzubringen und zu einer
größeren öffentlichen Grünfläche als sogenannter „Nordpark Pulheim“ anzulegen.
Um die Errichtung der Parkanlage durchführen zu können, ist jedoch zunächst die
Entwidmung des Friedhofsteils Voraussetzung.
Gem. § 3“Schließung und Entwidmung der Friedhöfe (1) des Bestattungsgesetzes vom
17.06.2003 (GVOBl. S. 313) steht der Entwidmung nichts entgegen, zumal in diesem
Bereich keine Beisetzungen erfolgt und somit keine Ruhefristen frequentiert sind.
Damit jedoch der beabsichtigte Friedhofsteil seinen Charakter als öffentliche Begräbnisstätte völlig verliert, seine volle Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit wieder erlangt und
somit auch anderen öffentlichen oder privaten Zwecken zugeführt werden kann, ist die
formelle Entwidmung erforderlich.