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Beschlussvorlage (Entwidmung Erweiterungsteil Parkfriedhof Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Entwidmung Erweiterungsteil Parkfriedhof Pulheim) Beschlussvorlage (Entwidmung Erweiterungsteil Parkfriedhof Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss Rat III/70 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.10.2008 X 04.11.2008 X Ochsendorf (Verfasser/in) 2/2008 nö. S. TOP 29.08.2008 (Datum) BETREFF: Entwidmung Erweiterungsteil Parkfriedhof Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ja nein Beschlussvorschlag: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt die Entwidmung der Erweiterungsfläche von ca. 5.000 qm auf dem Parkfriedhof ERLÄUTERUNGEN: Mit Beschluß des Rates vom 16.12.2003 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die angesprochene Erweiterungsfläche von ca. 5.000 qm einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden kann, da dieser Bereich für Friedhofszwecke nicht mehr verwendet wird. Beisetzungen bzw. Grabverkäufe wurden im Erweiterungsteil nicht vorgenommen. Die Begründung für diesen Beschluss lag darin, dass in den nächsten Jahren auf den bestehenden Gräberfeldern immer mehr Nutzungsrechte auslaufen und somit zukünftig wieder Flächen für Neubelegungen frei werden, so dass der ehemalige Expansionsbedarf zukünftig nicht mehr gegeben ist. Des weiteren spielt hier auch der in den letzten Jahren zunehmende Trend zu Tiefbestattungen und Urnenbeisetzungen eine große Rolle. Verwaltungsseitig ist nunmehr beabsichtigt im Rahmen des Gesamtkonzeptes „RegioGrün“ den nicht mehr benötigten Friedhofsteil von ca. 5.000 qm in die bereits teilweise vorhandenen Freizeit- und Erholungsanlagen einzubringen und zu einer größeren öffentlichen Grünfläche als sogenannter „Nordpark Pulheim“ anzulegen. Um die Errichtung der Parkanlage durchführen zu können, ist jedoch zunächst die Entwidmung des Friedhofsteils Voraussetzung. Gem. § 3“Schließung und Entwidmung der Friedhöfe (1) des Bestattungsgesetzes vom 17.06.2003 (GVOBl. S. 313) steht der Entwidmung nichts entgegen, zumal in diesem Bereich keine Beisetzungen erfolgt und somit keine Ruhefristen frequentiert sind. Damit jedoch der beabsichtigte Friedhofsteil seinen Charakter als öffentliche Begräbnisstätte völlig verliert, seine volle Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit wieder erlangt und somit auch anderen öffentlichen oder privaten Zwecken zugeführt werden kann, ist die formelle Entwidmung erforderlich.