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Antrag (Antrag bzgl. der Zusammenstellung von Fördermaßnahmen für den Sportstättenbau)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Antrag (Antrag bzgl. der Zusammenstellung von Fördermaßnahmen für den Sportstättenbau)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 403/2007 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.08.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 21.11.2007 Bemerkungen Antrag bzgl. der Zusammenstellung von Fördermaßnahmen für den Sportstättenbau Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 09.08.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Eine mögliche Nutzung von Fördermaßnahmen im Bereich der gedeckten und ungedeckten Sportstätten in Erftstadt ist zur Zeit auf die vom Land NRW gewährte Schul- und Sportpauschale beschränkt. Da viele Sporthallen in Erftstadt den Schulen zugeordnet sind, können auch Mittel aus der Schulförderung verwendet werden. Mittel zur Förderung von Investitionen an herausragenden Sportstätten werden nur für Hochleistungssportstätten und Anlagen mit überregionaler Bedeutung bzw. für Sportschulen in der Trägerschaft des Landessportbundes gewährt. Diese Voraussetzungen treffen derzeit auf Erftstadt nicht zu. Der Landessportbund stellt Mittel zur Förderung von Sportvereinen zur Verfügung. Damit können vereinseigene Sportstätten oder Vereinsheime gebaut oder saniert werden. Der geförderte Verein trägt jeweils 25 % der Kosten, maximal jedoch 30.000 € (in Abhängigkeit von der Größe des Vereins). (Bösche)