Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,1 kB
Datum
21.11.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 403/2007
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 09.08.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
21.11.2007
Bemerkungen
Antrag bzgl. der Zusammenstellung von Fördermaßnahmen für den Sportstättenbau
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 09.08.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine mögliche Nutzung von Fördermaßnahmen im Bereich der gedeckten und ungedeckten
Sportstätten in Erftstadt ist zur Zeit auf die vom Land NRW gewährte Schul- und
Sportpauschale beschränkt.
Da viele Sporthallen in Erftstadt den Schulen zugeordnet sind, können auch Mittel aus der
Schulförderung verwendet werden.
Mittel zur Förderung von Investitionen an herausragenden Sportstätten werden nur für
Hochleistungssportstätten und Anlagen mit überregionaler Bedeutung bzw. für Sportschulen in
der Trägerschaft des Landessportbundes gewährt.
Diese Voraussetzungen treffen derzeit auf Erftstadt nicht zu.
Der Landessportbund stellt Mittel zur Förderung von Sportvereinen zur Verfügung. Damit können
vereinseigene Sportstätten oder Vereinsheime gebaut oder saniert werden. Der geförderte Verein
trägt jeweils 25 % der Kosten, maximal jedoch 30.000 € (in Abhängigkeit von der Größe des
Vereins).
(Bösche)