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Beschlussvorlage (Anlage 1 Erhöhung Grundsteuer B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
17.10.08, 10:42
Aktualisiert
17.10.08, 10:42
Beschlussvorlage (Anlage 1 Erhöhung Grundsteuer B) Beschlussvorlage (Anlage 1 Erhöhung Grundsteuer B)

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Inhalt der Datei

Anlage zu V 406/2008 10.09.08 Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 01.01.09 wegen Wegfall der Winterdienstgebühr Da die Kosten für den Winterdienst aus dem derzeitigen Aufkommen der Grundsteuer B finanziert werden sollen, muss die Vorlage 406/2008 im Finanzausschuss beraten werden. Die anfallenden Kosten sind dem Eigenbetrieb Straßen voll zu erstatten. Kostenschätzung: Voraussetzungen: normaler Winter, ca. 21 Streutage, gleichbleibende Kosten für Verbrauchsgüter, Organisation wie bisher vorhanden. Unter Beachtung der o.g. Voraussetzungen ergeben sich für die Winterdienstperiode 2008/2009 folgende Kosten. Vorhaltung, Bereitschaft, etc. Einsätze, Salz, etc. 80.000 € 50.000 € ----------130.000 € Hieraus errechnet sich ein Jahreswert pro Kilometer von ca. 3.500 € /km Streustrecke. Sollten alle Straßen der Stadt gestreut werden, ergibt sich Betrag von ca. 650.000 €. Hierbei kann es sich nur um eine grobe Schätzung handeln. Bei einer Einbeziehung aller Straßen muss die Organisation des Winterdienstes vollkommen neu aufgebaut werden. Die derzeitige Personalausstattung des Bauhofs reicht nicht mehr aus, es müsste von einer wesentlichen personellen und maschinenmäßigen Aufstockung ausgegangen werden. Alternativ könnte ich die Arbeiten fremd vergeben, wobei es nicht sicher ist, dass es hierfür geeignete Bewerber in der näheren Umgebung gibt. Für die Straßenreinigung sind im Augenblick ca. 320.000 € veranschlagt. Wegen der steigenden Personal- und Energiekosten etc. muss mit einer stetigen Erhöhung der Kosten gerechnet werden. Insgesamt ergeben sich somit jährliche Kosten für den Winterdienst (wenn nicht alle Straßen der Stadt gestreut werden) und für die Straßenreinigung i.H.v. 450.000 €. Sollte von Seiten der Politik einen Erhöhung der Grundsteuer aus Anlass der Finanzierung des Winterdienstes bzw. der Straßenreinigung beabsichtigt werden, ergäbe sich folgende Berechnung: Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ( derzeit 400 % ) um einen Prozentpunkt ergäbe Mehreinnahmen in Höhe von 14.000 €. Zur separaten Finanzierung des Winterdienstes aus der Grundsteuer B ergäbe sich eine Erhöhung um rd. 10 Prozentpunkte; zur separaten Finanzierung des Winterdienstes und der Straßenreinigung ergäbe sich eine Erhöhung um 32 Prozentpunkte. (Bösche)