Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
17.10.08, 10:42
Aktualisiert
17.10.08, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu V 406/2008
10.09.08
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung zum 01.01.09 wegen Wegfall
der Winterdienstgebühr
Da die Kosten für den Winterdienst aus dem derzeitigen Aufkommen der Grundsteuer B finanziert werden sollen, muss die Vorlage 406/2008 im Finanzausschuss
beraten werden. Die anfallenden Kosten sind dem Eigenbetrieb Straßen voll zu erstatten.
Kostenschätzung:
Voraussetzungen: normaler Winter, ca. 21 Streutage, gleichbleibende Kosten für
Verbrauchsgüter, Organisation wie bisher vorhanden.
Unter Beachtung der o.g. Voraussetzungen ergeben sich für die Winterdienstperiode
2008/2009 folgende Kosten.
Vorhaltung, Bereitschaft, etc.
Einsätze, Salz, etc.
80.000 €
50.000 €
----------130.000 €
Hieraus errechnet sich ein Jahreswert pro Kilometer von ca. 3.500 € /km Streustrecke.
Sollten alle Straßen der Stadt gestreut werden, ergibt sich Betrag von ca. 650.000 €.
Hierbei kann es sich nur um eine grobe Schätzung handeln. Bei einer Einbeziehung
aller Straßen muss die Organisation des Winterdienstes vollkommen neu aufgebaut
werden. Die derzeitige Personalausstattung des Bauhofs reicht nicht mehr aus, es
müsste von einer wesentlichen personellen und maschinenmäßigen Aufstockung
ausgegangen werden.
Alternativ könnte ich die Arbeiten fremd vergeben, wobei es nicht sicher ist, dass es
hierfür geeignete Bewerber in der näheren Umgebung gibt.
Für die Straßenreinigung sind im Augenblick ca. 320.000 € veranschlagt.
Wegen der steigenden Personal- und Energiekosten etc. muss mit einer stetigen Erhöhung der Kosten gerechnet werden.
Insgesamt ergeben sich somit jährliche Kosten für den Winterdienst (wenn nicht alle
Straßen der Stadt gestreut werden) und für die Straßenreinigung i.H.v. 450.000 €.
Sollte von Seiten der Politik einen Erhöhung der Grundsteuer aus Anlass der Finanzierung des Winterdienstes bzw. der Straßenreinigung beabsichtigt werden, ergäbe
sich folgende Berechnung:
Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ( derzeit 400 % ) um einen Prozentpunkt ergäbe Mehreinnahmen in Höhe von 14.000 €.
Zur separaten Finanzierung des Winterdienstes aus der Grundsteuer B ergäbe sich
eine Erhöhung um rd. 10 Prozentpunkte; zur separaten Finanzierung des Winterdienstes und der Straßenreinigung ergäbe sich eine Erhöhung um 32 Prozentpunkte.
(Bösche)