Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
17.10.08, 10:42
Aktualisiert
17.10.08, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
zu
Anlage 2 zu V406/2008
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Wegfall der Winterdienstgebühr
zum 01.01.09 wegen
Bis zum Jahre 2007 wurden Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren in einem Betrag von allen Grundstückseigentümern
erhoben, ohne dass die Winterdienstgebühr im Gebührenbescheid separat
ausgewiesen wurde.
Nach neuerer Rechtsprechung ist dies nicht mehr zulässig.
Winterdienstgebühren dürfen nur noch von Grundstückseigentümern an den
Straßen erhoben werden, an denen auch tatsächlich Winterdienst vorgesehen ist.
Folglich musste auch die Stadt Erftstadt ihre Gebührenerhebung umstellen und
auf den Gebührenbescheid der Eigentümer von Grundstücken an Straßen mit
Winterdienst die Winterdienstgebühren gesondert ausweisen. Anlieger an
anderen Straßen werden nicht mehr zu Winterdienstgebühren herangezogen.
Die Grundstückseigentümer, die zu Winterdienstgebühren herangezogen
werden, fmden es ungerecht, dass nur sie zahlen müssen, obwohl der
Winterdienst allen zugute kommt, die die Straße nutzen und nicht nur denen, die
an der Straße, die "gestreut" wird, wohnen. Es häuften sich die Anträge auf
Herausnahme von Straßen aus dem Streuplan.
Rechtlich zulässig ist nach einem erst im Jahre 2008 rechtskräftig gewordenen
Urteil des Verwaltungsgerichts Münster an Stelle einer Gebührenerhebung die
Winterdienstkosten aus dem Aufkommen der Grundsteuer zu decken.
Da ich den Unmut der Grundstückseigentümer, die zu Winterdienstgebühren
herangezogen wurden, über die "ungerechte" Heranziehung verstehen kann,
hatte ich dem Betriebsausschuss Straßen anlässlich der Behandlung
entsprechender Bürgeranträge vorgeschlagen, die Winterdienstgebühren aus
Allgemeinsteueraufkommen (Grundsteuer B) zu finanzieren, ohne die
Grundsteuer B zu erhöhen.
Der Betriebsausschuss Straßen hat in seiner Sitzung vom 29.05.2008 einstimmig
beschlossen, diesem Vorschlag zu folgen und dem Rat zu empfehlen die
Straßenreinigungssatzung und die Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren entsprechend zu ändern.
In der Sitzung des Finanzausschusses am 18.09.2008 erklärten die Vorsitzenden
der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, dass sie eine Finanzierung der
Winterdienstgebühren aus dem Allgemeinsteueraufkommen ohne entsprechende
Erhöhung der Grundsteuer nicht mittragen werden. Mein Vorschlag der
Finanzierung ohne Grundsteuererhöhung ist daher trotz einstimmigen
Beschlusses des Betriebsausschuss Straßen im Rat nicht mehr mehrheitsfahig.
Um die Kosten des Winterdienstes (ca. 130.000 Euro) durch entsprechende
Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B (derzeit 400%) zu decken, ist eine
Hebesatzerhöhung um 9 Prozentpunkte erforderlich.
Im Vergleich zur Erhebung von Winterdienstgebühren nur von Eigentümern der
Grundstücke an "Winterdienststraßen" ist die Winterdienstfinanzierung aus einer
entsprechenden Erhöhung der Grundsteuer B, die alle Grundstückseigentümer
zu zahlen haben, gerechter.
Eine Finanzierung aus der Erhöhung der Grundsteuer ist gegenüber meinem
bisherigen Vorschlag allerdings nur die "zweitbeste" Lösung.
Hinsichtlich der Beteiligung aller Grundstückseigentümer an den
Winterdienstkosten würde somit quasi dem ursprünglichen Finanzierungsmodell
des Winterdienstes aus der Straßenreinigungsgebühr ohne separate
Gebührenerhebung für den Winterdienst entsprochen.