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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
14.10.2008
Erstellt
17.10.08, 10:42
Aktualisiert
17.10.08, 10:42
Beschlussvorlage (Anlage 2) Beschlussvorlage (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage zu Anlage 2 zu V406/2008 Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung Wegfall der Winterdienstgebühr zum 01.01.09 wegen Bis zum Jahre 2007 wurden Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren in einem Betrag von allen Grundstückseigentümern erhoben, ohne dass die Winterdienstgebühr im Gebührenbescheid separat ausgewiesen wurde. Nach neuerer Rechtsprechung ist dies nicht mehr zulässig. Winterdienstgebühren dürfen nur noch von Grundstückseigentümern an den Straßen erhoben werden, an denen auch tatsächlich Winterdienst vorgesehen ist. Folglich musste auch die Stadt Erftstadt ihre Gebührenerhebung umstellen und auf den Gebührenbescheid der Eigentümer von Grundstücken an Straßen mit Winterdienst die Winterdienstgebühren gesondert ausweisen. Anlieger an anderen Straßen werden nicht mehr zu Winterdienstgebühren herangezogen. Die Grundstückseigentümer, die zu Winterdienstgebühren herangezogen werden, fmden es ungerecht, dass nur sie zahlen müssen, obwohl der Winterdienst allen zugute kommt, die die Straße nutzen und nicht nur denen, die an der Straße, die "gestreut" wird, wohnen. Es häuften sich die Anträge auf Herausnahme von Straßen aus dem Streuplan. Rechtlich zulässig ist nach einem erst im Jahre 2008 rechtskräftig gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts Münster an Stelle einer Gebührenerhebung die Winterdienstkosten aus dem Aufkommen der Grundsteuer zu decken. Da ich den Unmut der Grundstückseigentümer, die zu Winterdienstgebühren herangezogen wurden, über die "ungerechte" Heranziehung verstehen kann, hatte ich dem Betriebsausschuss Straßen anlässlich der Behandlung entsprechender Bürgeranträge vorgeschlagen, die Winterdienstgebühren aus Allgemeinsteueraufkommen (Grundsteuer B) zu finanzieren, ohne die Grundsteuer B zu erhöhen. Der Betriebsausschuss Straßen hat in seiner Sitzung vom 29.05.2008 einstimmig beschlossen, diesem Vorschlag zu folgen und dem Rat zu empfehlen die Straßenreinigungssatzung und die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend zu ändern. In der Sitzung des Finanzausschusses am 18.09.2008 erklärten die Vorsitzenden der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, dass sie eine Finanzierung der Winterdienstgebühren aus dem Allgemeinsteueraufkommen ohne entsprechende Erhöhung der Grundsteuer nicht mittragen werden. Mein Vorschlag der Finanzierung ohne Grundsteuererhöhung ist daher trotz einstimmigen Beschlusses des Betriebsausschuss Straßen im Rat nicht mehr mehrheitsfahig. Um die Kosten des Winterdienstes (ca. 130.000 Euro) durch entsprechende Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B (derzeit 400%) zu decken, ist eine Hebesatzerhöhung um 9 Prozentpunkte erforderlich. Im Vergleich zur Erhebung von Winterdienstgebühren nur von Eigentümern der Grundstücke an "Winterdienststraßen" ist die Winterdienstfinanzierung aus einer entsprechenden Erhöhung der Grundsteuer B, die alle Grundstückseigentümer zu zahlen haben, gerechter. Eine Finanzierung aus der Erhöhung der Grundsteuer ist gegenüber meinem bisherigen Vorschlag allerdings nur die "zweitbeste" Lösung. Hinsichtlich der Beteiligung aller Grundstückseigentümer an den Winterdienstkosten würde somit quasi dem ursprünglichen Finanzierungsmodell des Winterdienstes aus der Straßenreinigungsgebühr ohne separate Gebührenerhebung für den Winterdienst entsprochen.