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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim und dessen einfache Änderung 1301 Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari Änderung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim und dessen einfache Änderung 1301
Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari
Änderung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim und dessen einfache Änderung 1301
Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari
Änderung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 - kl/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 17.06.2009 ö. S. X Herr Klein (Verfasser/in) 255/2009 nö. S. TOP 04.06.2009 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim und dessen einfache Änderung 1301 Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari Änderung gemäß § 13a BauGB Aufstellungsbeschluss Auslegungsbeschluss VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim und dessen einfache Änderung 1301 (Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) zu ändern. Ziel der Änderung: -1- Mit der Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, die eine funktional notwendige Erweiterung der bestehenden Hotelnutzung ermöglicht. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986)erfüllt sind. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim 1302“. Die von der Änderung unberührten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35.12 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35.12 Pulheim 1302, die textlichen Festsetzungen sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss ERLÄUTERUNGEN: Die Fläche des Hotel Ascari liegt innerhalb des Bebauungplanes Nr. 35.12 Pulheim und seiner einfachen Änderung 1301 (siehe Anlage 1). Die aus diesen Plänen sich ergebenden wesentlichen Regelungen für das Hotelgrundstück sind die Festsetzung eines Mischgebietes, die geschlossene Bauweise, eine Baufläche mit einer Tiefe von ca. 19,00 m, eine Grundflächenzahl von 0,6, eine Traufhöhe von max. 7,00 m und eine Firsthöhe von max. 12,50 m. Ihm Rahmen der einfachen Änderung 1301 wurde die ursprünlich festgesetzte Geschossigkeit von zwei auf drei geändert. Die festgesetzte Geschossflächenzahl von 1,2 wurde durch diese Änderung gestrichen. Der Hotelbetreiber beabsichtigt zur Standortsicherung des bestehenden Hotels die funktionale Neuordung und Erweiterung des Erdgeschossbereichs. Tragende Elemente des Hotelbetriebes wie die Konferenz- und Seminarnutzung, Küche, Catering und Restaurantbetrieb sollen mit der beabsichtigten Änderung eine Erweiterung erfahren bzw. hinsichtlich ihrer Funktionsabläufe optimiert werden. Da die geplante Erweiterung im Erdgeschoss außerhalb der bestehenden Baufläche liegt, ist zur Herstellung der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit eine Änderung des Bebaungsplanes notwendig. Wesentlicher Inhalt dieser Änderung ist die eingeschossige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche im hinteren Grundstücksbereich, die durch differenzierte Höhenfestsetzungen eine gestalterische Gliederung erfährt. Die Festsetzung der Geschossigkeit kann entfallen, da durch die unverändert gültige Trauf- und Firsthöhenbeschränkung die stadtgestalterische wahrnehmbare Gebäudekubatur hinreichend geregelt ist und im Übrigen durch das vorhandene Gebäude keine Entwicklungsmöglichkeit hinsichtlich der Gebäudehöhe besteht. Grund- und Geschossflächenzahl bedürfen einer überarbeiteten Regelung. Der Hotelbetrieb mit seinen Leistungsangeboten ist von struktureller Bedeutung für den Kernbereich von Pulheim. Maßnahmen auf planungsrechtlicher Ebene, die die Voraussetzungen für eine langfristige Standortsicherung einer derartigen Infrastruktureinreichtung schaffen sind auch aus städtebaulichen-funktionalen Gründen sinnvoll. Vor diesem Hintergrund empiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim zur Einleitung des ÄnderungsAusschnitt BP 1.7A SD verfahrens den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zu beschließen. -2-