Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
17.06.2009
Erstellt
16.06.09, 12:22
Aktualisiert
16.06.09, 12:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/61 - kl/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
17.06.2009
ö. S.
X
Herr Klein
(Verfasser/in)
255/2009
nö. S. TOP
04.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim und dessen einfache Änderung 1301
Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari
Änderung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss
Auslegungsbeschluss
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 35.12
Pulheim und dessen einfache Änderung 1301 (Bereich: Johannisstraße, Fläche Hotel Ascari) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) zu ändern.
Ziel der Änderung:
-1-
Mit der Bebauungsplanänderung soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, die
eine funktional notwendige Erweiterung der bestehenden Hotelnutzung ermöglicht.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom
22.12.2008 (BGBl. I S. 2986)erfüllt sind.
Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 35.12 Pulheim 1302“. Die
von der Änderung unberührten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35.12 Pulheim behalten
weiterhin Gültigkeit.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35.12 Pulheim 1302, die textlichen Festsetzungen sowie
der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
ERLÄUTERUNGEN:
Die Fläche des Hotel Ascari liegt innerhalb des Bebauungplanes Nr. 35.12 Pulheim und seiner
einfachen Änderung 1301 (siehe Anlage 1). Die aus diesen Plänen sich ergebenden wesentlichen
Regelungen für das Hotelgrundstück sind die Festsetzung eines Mischgebietes, die geschlossene
Bauweise, eine Baufläche mit einer Tiefe von ca. 19,00 m, eine Grundflächenzahl von 0,6, eine
Traufhöhe von max. 7,00 m und eine Firsthöhe von max. 12,50 m. Ihm Rahmen der einfachen
Änderung 1301 wurde die ursprünlich festgesetzte Geschossigkeit von zwei auf drei geändert. Die
festgesetzte Geschossflächenzahl von 1,2 wurde durch diese Änderung gestrichen.
Der Hotelbetreiber beabsichtigt zur Standortsicherung des bestehenden Hotels die funktionale
Neuordung und Erweiterung des Erdgeschossbereichs. Tragende Elemente des Hotelbetriebes
wie die Konferenz- und Seminarnutzung, Küche, Catering und Restaurantbetrieb sollen mit der
beabsichtigten Änderung eine Erweiterung erfahren bzw. hinsichtlich ihrer Funktionsabläufe optimiert werden.
Da die geplante Erweiterung im Erdgeschoss außerhalb der bestehenden Baufläche liegt, ist zur
Herstellung der planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit eine Änderung des Bebaungsplanes
notwendig. Wesentlicher Inhalt dieser Änderung ist die eingeschossige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche im hinteren Grundstücksbereich, die durch differenzierte Höhenfestsetzungen eine gestalterische Gliederung erfährt.
Die Festsetzung der Geschossigkeit kann entfallen, da durch die unverändert gültige Trauf- und
Firsthöhenbeschränkung die stadtgestalterische wahrnehmbare Gebäudekubatur hinreichend geregelt ist und im Übrigen durch das vorhandene Gebäude keine Entwicklungsmöglichkeit hinsichtlich der Gebäudehöhe besteht. Grund- und Geschossflächenzahl bedürfen einer überarbeiteten
Regelung.
Der Hotelbetrieb mit seinen Leistungsangeboten ist von struktureller Bedeutung für den Kernbereich von Pulheim. Maßnahmen auf planungsrechtlicher Ebene, die die Voraussetzungen für eine
langfristige Standortsicherung einer derartigen Infrastruktureinreichtung schaffen sind auch aus
städtebaulichen-funktionalen Gründen sinnvoll.
Vor diesem Hintergrund empiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt
Pulheim zur Einleitung des ÄnderungsAusschnitt BP 1.7A SD
verfahrens den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Auslegung gem. § 3 (2) BauGB zu beschließen.
-2-