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Bürgerantrag (Anregung der Ehel. Wachholz, Ausleger 12, Erftstadt bzgl. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in E.-Gymnich, Kohlstraße/Ausleger, Am Fußfall)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
14.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Bürgerantrag (Anregung der Ehel. Wachholz, Ausleger 12, Erftstadt bzgl. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in  E.-Gymnich, Kohlstraße/Ausleger, Am Fußfall)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 594/2006 Az.:-61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.08.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 14.09.2006 Bemerkungen Anregung der Ehel. Wachholz, Ausleger 12, Erftstadt bzgl. Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in E.-Gymnich, Kohlstraße/Ausleger, Am Fußfall Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.08.2006 Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist die Entwicklung von Wohnbauland im Innenbereich der Aufstellung von Bebauungsplänen außerhalb der bebauten Ortslagen vorzuziehen. Daher bietet es sich an, vorhandene Bauflächenreserven bei bestehendem Bedarf mit einem Bebauungsplan einer geordneten baulichen Entwicklung zuzuführen. Insoweit wird die Intention des Antragstellers, im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes seinen Gewerbetrieb (Schlosserei) auszusiedeln und das Grundstück einer nicht störenden Nutzung zuzuführen, städtebaulich befürwortet. Im vorliegenden Fall sollte jedoch bei der hohen Anzahl betroffener Grundstücke mit unterschiedlichen Grundstücksnutzungen zunächst im Rahmen einer Bürger- bzw. Eigentümerversammlung das grundsätzliche Interesse an einer Wohnbebauung in Erfahrung gebracht werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass nur auf der Grundlage einer abgestimmten Gesamtkonzeption die Entwicklung eines Wohngebietes in diesem Bereich realisiert werden sollte. Bei der Entscheidung über die Einleitung bzw. Umsetzung eines Bebauungsplanverfahrens sollte darüber hinaus auch der voraussichtliche Zeitrahmen der Vermarktung der städtischen Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplan Nr.120, E.-Gymnich, Grisfeld, mit einzubezogen werden. (Bösche) Anlagen