Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
14.09.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 594/2006
Az.:-61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.08.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
14.09.2006
Bemerkungen
Anregung der Ehel. Wachholz, Ausleger 12, Erftstadt bzgl. Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens in E.-Gymnich, Kohlstraße/Ausleger, Am Fußfall
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.08.2006
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist die Entwicklung von Wohnbauland im Innenbereich der Aufstellung von
Bebauungsplänen außerhalb der bebauten Ortslagen vorzuziehen. Daher bietet es sich an,
vorhandene Bauflächenreserven bei bestehendem Bedarf mit einem Bebauungsplan einer
geordneten baulichen Entwicklung zuzuführen. Insoweit wird die Intention des Antragstellers, im
Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes seinen Gewerbetrieb (Schlosserei)
auszusiedeln und das Grundstück einer nicht störenden Nutzung zuzuführen, städtebaulich
befürwortet.
Im vorliegenden Fall sollte jedoch bei der hohen Anzahl betroffener Grundstücke mit
unterschiedlichen Grundstücksnutzungen zunächst im Rahmen einer Bürger- bzw.
Eigentümerversammlung das grundsätzliche Interesse an einer Wohnbebauung in Erfahrung
gebracht werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass nur auf der Grundlage einer abgestimmten
Gesamtkonzeption die Entwicklung eines Wohngebietes in diesem Bereich realisiert werden sollte.
Bei der Entscheidung über die Einleitung bzw. Umsetzung eines Bebauungsplanverfahrens sollte
darüber hinaus auch der voraussichtliche Zeitrahmen der Vermarktung der städtischen
Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplan Nr.120, E.-Gymnich, Grisfeld, mit einzubezogen werden.
(Bösche)
Anlagen