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Beschlussvorlage (Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Beschlussvorlage (Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates) Beschlussvorlage (Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/501 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 28.04.2009 X 12.05.2009 X Herr Vollmer (Verfasser/in) 149/2009 nö. S. TOP 2 07.04.2009 (Datum) BETREFF: Änderung der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA empfiehlt dem Rat die nachfolgend aufgeführten Neufassungen der Paragraphen der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates zu beschließen: I. Geschäftsordnung 1) § 3 - Zusammensetzung, Wahlverfahren, Amtszeit Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht grundsätzlich aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die in der Regel jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter haben . Nach Möglichkeit sollen die Ortsteile entsprechend ihrer Größe vertreten sein. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der stimmberechtigten Mitgliedschaft (z.B. durch -1- Wegzug, Krankheit oder Tod) rückt der/die für den jeweiligen Ortsteil gewählte Vertreter / Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied nach. Sollte kein Vertreter / keine Vertreterin für diesen Ortsteil vorhanden sein, so rückt aus der Liste aller gewählter Vertreter / Vertreterinnen derjenige / diejenige mit den meisten Stimmen als stimmberechtigtes Mitglied nach. Sollte es keine Vertreter / Vertreterinnen geben, die als stimmberechtigtes Mitglied nachrücken könnten, so reduziert sich die Mitgliederzahl des Seniorenbeirates entsprechend. Wählbar und wahlberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat. Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Der Beirat hat sich innerhalb eines Monats nach der Wahl zu konstituieren. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt in der Regel fünf Jahre; die Wahl findet spätestens zwei Monate vor dem Ende der laufenden Amtszeit statt. Der Rat kann in begründeten Einzelfällen - die laufende Wahlzeit des Seniorenbeirates verlängern bzw. - die Wahlzeit für einen neu zu wählenden Seniorenbeirat verlängern oder verkürzen. 2) § 8 - Einladungen Die Einladungen sollte den Mitgliedern des Seniorenbeirates mindestens eine Woche vor der Sitzung vorliegen. Der Termin der Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates im Benehmen mit der Verwaltung festgesetzt. Die Einladung enthält eine Tagesordnung. Zu einer Sitzung muss unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates oder der Bürgermeister dies verlangen. Die Gründe sind mitzuteilen. -2- II. Wahlordnung 1) § 1 - Zusammensetzung Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht grundsätzlich aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die in der Regel jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter haben . Nach Möglichkeit sollen die Ortsteile entsprechend ihrer Größe vertreten sein. Weitere Regelungen sind in § 4 enthalten. Wählbar ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat. 2) § 4 - Wahlverfahren Die Wahl erfolgt an einem Tag zur gleichen Uhrzeit in den Ortsteilen: - Pulheim/Orr, zu wählen sind - Brauweiler/Dansweiler/Freimersdorf, zu wählen sind - Stommeln/Stommelerbusch/Ingendorf, zu wählen sind - Sinnersdorf, zu wählen ist - Geyen/Sinthern/Manstedten, zu wählen ist 5 3 2 1 1 Beiratsmitglieder Beiratsmitglieder Beiratsmitglieder Beiratsmitglied Beiratsmitglied. Gewählt werden kann nur, wer in dem Ortsteil für den sie/er sich zur Wahl stellt, ihre/seine Wohnung – bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung – hat. Jede/r Wahlberechtigte/r kann in seinem/ihrem Ortsteil so viele Kandidatinnen bzw. Kandidaten wählen, wie dort zu wählen sind. Jedem Kandidaten / jeder Kandidatin kann nur eine Stimme gegeben werden. Wenn sich in einem Ortsteil niemand oder weniger als die erforderlichen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen, verringert sich die Anzahl der Beiratsmitglieder entsprechend. Die Wahl findet geheim und durch persönliche Stimmabgabe statt. Die Stimmabgabe erfolgt auf einem für den jeweiligen Ortsteil vorbereiteten Stimmzettel. Als Mitglieder gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die im jeweiligen Ortsteil die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Kandidatinnen und Kandidaten mit den jeweils nächstniedrigeren Stimmzahlen gelten als Stellvertreter/innen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlvorsteherin / von dem Wahlvorsteher zu ziehende Los. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied während der laufenden Wahlzeit aus, so richtet sich die Nachfolge nach § 3 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Pulheim. 3) § 5 - Stimmenzählung Die Stimmenzählung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Wahl. Wahlvorstände werden für jeden der 5 Wahlbezirke gebildet. Diese sind verantwortlich für die Auszählung der in der Wahl und durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für den jeweiligen Wahlbezirk. Das Ergebnis in jedem Wahlbezirk ist in einer Wahlniederschrift festzuhalten. Diese ist im Anschluss an die Auszählung der Stimmen sofort dem/der Wahlleiter/in zur Feststellung des Gesamtergebnisses mitzuteilen. -3- 4) § 6 - Feststellung des Wahlergebnisses Das Wahlergebnis wird durch den/die Wahlleiter/in innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl bekanntgegeben. ERLÄUTERUNGEN: Zu I.1): Die Neufassung des § 3 der Geschäftsordnung setzt den Grundsatzbeschlusses des Rates vom 10.02.2009 (siehe Vorlage 9/2009 sowie Niederschrift Rat 10.02.2009, S. 7) um. Dem Rat wird hier die Möglichkeit eingeräumt, die laufende Amtszeit des Seniorenbeirates zu verlängern. Ergänzt wird die Änderung des § 3 um die Möglichkeit des Rates, die Wahlzeit für einen neu zu wählenden Seniorenbeirat zu verlängern oder zu verkürzen. Dieser Vorschlag räumt dem Rat die Möglichkeit ein, die Wahl des Seniorenbeirates mit der Wahl des Ausländerbeirates zusammenzulegen. Des weiteren wird in § 3 eine Vertreterregelung eingeführt, die im Falle der Aufgabe eines Mandates (z.B. durch Wegzug, Krankheit oder Tod) das Nachrücken eines Vertreters/ einer Vertreterin aus dem gleichen oder einem anderen Ortsteil ermöglicht, zudem aber auch die Möglichkeit einräumt, dass sich die Mitgliederzahl des Seniorenbeirates ggf. verringern kann, falls ein Vertreter/ eine Vertreterin nicht zur Verfügung steht. Zu I.2): In § 8 der Geschäftsordnung wird die Frist zur Verschickung von Sitzungseinladungen auf eine Woche verkürzt. Die Einladungen des Seniorenbeirates sollen zeitlich analog der Sitzungseinladungen zu Ausschüssen verschickt werden. Zu II.1) u. 2.): Durch die Änderungen des § 3 der Geschäftsordnung wird in dem Zusammenhang auch eine Änderung der Wahlordnung erforderlich. In dem Zuge werden § 1 und § 4 verändert, wobei in § 4 auf die Regelung des § 3 der Geschäftsordnung verwiesen wird. Zu II.3) u. 5): Hierbei handelt es sich lediglich um redaktionelle Änderungen. Die Neufassungen der Geschäfts- und Wahlordnung des Seniorenbeirates treten am Tag nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. Anlagen - Anl.1 Geschäftsordnung (Synopse alt – neu) - Anl.2 Neufassung der Geschäftsordnung - Anl.3 Wahlordnung (Synopse alt – neu) - Anl.4 Neufassung der Wahlordnung -4-