Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage 149/2009 – Anlage 2
Geschäftsordnung
des Seniorenbeirates der Stadt Pulheim
§1
Aufgabe des Seniorenbeirates
Der Seniorenbeirat ist die Vertretung der Menschen der Stadt Pulheim, die das
60. Lebensjahr vollendet haben. Wesentliche Aufgaben des Seniorenbeirates sind:
-
die Belange der älteren Menschen in der Öffentlichkeit und der Verwaltung gegenüber zu
vertreten;
die parlamentarischen Gremien der Stadt sowie die Verwaltung in Fragen der Altenarbeit
zu beraten;
Empfehlungen zur Verbesserungen der Lebensbedingungen älterer Menschen in der
Stadt zu erarbeiten;
bei der Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen für ältere Menschen
mitzuwirken;
das Interesse der älteren Einwohnerinnen und Einwohner an kommunalen Aufgaben zu
wecken und zu fördern;
als Ansprechpartner in den Ortsteilen zur Verfügung zu stehen.
Der Seniorenbeirat ist um gute Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Altenarbeit und
Altenhilfe tätigen Trägern des öffentlichen und privaten Rechts bestrebt und bemüht ggf.
auch generationsübergreifend tätig zu werden.
§2
Stellung und Bezeichnung
Der Seniorenbeirat ist kein Ausschuss oder Beirat im Sinne der Gemeindeverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen.
Er ist eine politisch und religiös neutrale Interessenvertretung. Der Beirat führt die Bezeichnung „Seniorenbeirat der Stadt Pulheim“.
§3
Zusammensetzung, Wahlverfahren, Amtszeit
Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht grundsätzlich aus 12 stimmberechtigten
Mitgliedern, die in der Regel jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter haben. Nach
Möglichkeit sollen die Ortsteile entsprechend ihrer Größe vertreten sein.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der stimmberechtigten Mitgliedschaft (z.B. durch
Wegzug, Krankheit oder Tod) rückt der/die für den jeweiligen Ortsteil gewählte Vertreter /
Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied nach. Sollte kein Vertreter / keine Vertreterin für
diesen Ortsteil vorhanden sein, so rückt aus der Liste aller gewählter Vertreter /
Vertreterinnen derjenige / diejenige mit den meisten Stimmen als stimmberechtigtes Mitglied
nach.
Sollte es keine Vertreter / Vertreterinnen geben, die als stimmberechtigtes Mitglied
nachrücken könnten, so reduziert sich die Mitgliederzahl des Seniorenbeirates
entsprechend.
Wählbar und wahlberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag
das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.
Der Beirat hat sich innerhalb eines Monats nach der Wahl zu konstituieren.
Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt in der Regel fünf Jahre; die Wahl findet
spätestens zwei Monate vor dem Ende der laufenden Amtszeit statt.
Der Rat kann in begründeten Einzelfällen
- die laufende Wahlzeit des Seniorenbeirates verlängern
bzw.
- die Wahlzeit für einen neu zu wählenden Seniorenbeirat verlängern oder verkürzen.
§4
Kompetenzen
Der Seniorenbeirat erhält regelmäßig die Einladungen und Sitzungsvorlagen aller
Ausschüsse – soweit seniorenrelevante Themen betroffen sind -, damit ein vom
Seniorenbeirat beauftragtes Beiratsmitglied auf den Ausschusssitzungen bei
Beratungspunkten, die die Belange der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt
Pulheim berühren, ihre Interessen vertreten kann.
§5
Vorsitzende/r
Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit – in geheimer
Wahl – eine/n Vorsitzende/n, deren/dessen Stellvertret/in, eine/n Schriftführer/in und zwei
Beisitzer.
Die/der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Beiratssitzungen. Die/der Vorsitzende
wird bei Abwesenheit in allen Rechten und Pflichten von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.
§6
Teilnahme an Beiratssitzungen
Jedes Mitglied ist verpflichtet, an den Sitzungen des Seniorenbeirates teilzunehmen.
Soweit es nicht aus wichtigen Gründen verhindert ist. Im Verhinderungsfalle benachrichtigt
das ordentliche Mitglied seine/n Vertreter/in, damit diese/r an den Sitzungen teilnimmt.
Als fachkundige Hilfe nimmt an den Sitzungen des Seniorenbeirates die/der Vertreter/in der
Koordinierungsstelle für Seniorenfragen der Stadt Pulheim (ohne Stimmrecht) teil.
Für Sonderaufgaben können einzelne Berater/innen (ohne Stimmrecht) hinzugezogen
werden. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.
§7
Sitzungstermine
Der Seniorenbeirat trifft so oft zusammen, wie es seine Aufgabe erfordert, mindestens vier
mal im Jahr.
§8
Einladungen
Die Einladungen sollte den Mitgliedern des Seniorenbeirates mindestens eine Woche vor der
Sitzung vorliegen. Der Termin der Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates im Benehmen mit der Verwaltung festgesetzt.
Die Einladung enthält eine Tagesordnung.
Zu einer Sitzung muss unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens sechs stimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates oder der Bürgermeister dies verlangen. Die
Gründe sind mitzuteilen.
§9
Beschlussfassung
Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder, d.h. wenigstens
7 anwesend ist. Die/der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
§ 10
Abstimmung
Der Seniorenbeirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Es wird in der Regel offen abgestimmt.
§ 11
Niederschrift
Über das Ergebnis jeder Sitzung wird von der/dem Schriftführer/in eine Niederschrift
angefertigt. Die Niederschrift muss enthalten:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
die Namen der anwesenden und fehlenden Mitglieder,
die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen,
Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung der Sitzung,
die behandelten Beratungspunkte,
die gestellten Anträge,
die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen.
Die Niederschrift wird von der/dem Vorsitzenden und der/dem Schriftführer/in unterzeichnet.
Eine Ausfertigung ist allen Mitgliedern, dessen Stellvertreter/innen, dem/der Bürgermeister/in, den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses und der Koordinierungsstelle
für Seniorenfragen zuzuleiten.
§ 12
Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am 13.05.2009 in Kraft.