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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 149/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
24 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 149/2009) Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 149/2009)

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Vorlage 149/2009 – Anlage 3 Wahlordnung des Seniorenbeirates (Synopse alt – neu) Alte Fassung Vorgeschlagene Fassung §1 §1 Zusammensetzung Zusammensetzung Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht aus 12 Mitgliedern und je einer/ einem Stellvertreter/in. Nach Möglichkeit sollen die Ortsteile entsprechend ihrer Größe vertreten sein. Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht grundsätzlich aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die in der Regel jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter haben. Nach Möglichkeit sollen die Ortsteile entsprechend ihrer Größe vertreten sein. Weitere Regelungen sind in § 4 enthalten. Wählbar ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat. §4 §4 Wahlverfahren Die Wahl erfolgt an einem Tag zur gleichen Uhrzeit in den Ortsteilen: ¾ ¾ ¾ ¾ ¾ Pulheim/Orr, zu wählen sind 5 Beiratsmitglieder Brauweiler/Dansweiler/Freimersdorf, zu wählen sind 3 Beiratsmitglieder Stommeln/Stommelerbusch/Ingendorf, zu wählen sind 2 Beiratsmitglieder Sinnersdorf, zu wählen ist 1 Beiratsmitglied Geyen/Sinthern/Manstedten, zu wählen ist 1 Beiratsmitglied. Wahlverfahren Die Wahl erfolgt an einem Tag zur gleichen Uhrzeit in den Ortsteilen: ¾ ¾ Pulheim/Orr, zu wählen sind 5 Beiratsmitglieder Brauweiler/Dansweiler/Freimersdorf, zu wählen sind 3 Beiratsmitglieder ¾ Stommeln/Stommelerbusch/Ingendorf, zu wählen sind 2 Beiratsmitglieder ¾ Sinnersdorf, zu wählen ist 1 Beiratsmitglied ¾ Geyen/Sinthern/Manstedten, zu wählen ist 1 Beiratsmitglied. Gewählt werden kann nur, wer in dem Ortsteil für den sie/er sich zur Wahl stellt, ihre/seine Wohnung – bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung – hat. Gewählt werden kann nur, wer in dem Ortsteil für den sie/er sich zur Wahl stellt, ihre/seine Wohnung – bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung – hat. Jede/r Wahlberechtigte/r kann in seinem/ihrem Ortsteil so viele Kandidatinnen bzw. Kandidaten wählen, wie dort zu wählen sind. Jedem Kandidaten / jeder Kandidatin kann nur eine Stimme gegeben werden. Jede/r Wahlberechtigte/r kann in seinem/ihrem Ortsteil so viele Kandidatinnen bzw. Kandidaten wählen, wie dort zu wählen sind. Jedem Kandidaten / jeder Kandidatin kann nur eine Stimme gegeben werden. Wenn sich in einem Ortsteil niemand oder weniger als die erforderlichen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen, verringert sich die Anzahl der Beiratsmitglieder entsprechend. Wenn sich in einem Ortsteil niemand oder weniger als die erforderlichen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stellen, verringert sich die Anzahl der Beiratsmitglieder entsprechend. Vorlage 149/2009 – Anlage 3 Wahlordnung des Seniorenbeirates (Synopse alt – neu) Die Wahl findet geheim und durch persönliche Stimmabgabe statt. Die Stimmabgabe erfolgt auf einem für den jeweiligen Ortsteil vorbereiteten Stimmzettel. Die Wahl findet geheim und durch persönliche Stimmabgabe statt. Die Stimmabgabe erfolgt auf einem für den jeweiligen Ortsteil vorbereiteten Stimmzettel. Als Mitglieder gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die im jeweiligen Ortsteil die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Kandidatinnen und Kandidaten mit den jeweils nächstniedrigeren Stimmzahlen gelten als Stellvertreter/innen. Als Mitglieder gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die im jeweiligen Ortsteil die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Kandidatinnen und Kandidaten mit den jeweils nächstniedrigeren Stimmzahlen gelten als Stellvertreter/innen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlvorsteher zu ziehende Los. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlvorsteherin / von dem Wahlvorsteher zu ziehende Los. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied während der laufenden Wahlzeit aus, so richtet sich die Nachfolge nach § 3 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Pulheim. §5 Stimmenzählung Die Stimmenzählung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Wahl. Wahlvorstände werden für jeden der 5 Wahlbezirke gebildet. Diese sind verantwortlich für die Auszählung der in der Wahl und durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für den jeweiligen Wahlbezirk. Das Ergebnis in jedem Wahlbezirk ist in einer Wahlniederschrift festzuhalten. Diese ist im Anschluss an die Auszählung der Stimmen sofort dem Wahlleiter zur Feststellung des Gesamtergebnisses mitzuteilen. §6 Feststellung des Wahlergebnisses Das Wahlergebnis wird durch den Wahlleiter innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl bekanntgegeben. §5 Stimmenzählung Die Stimmenzählung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Wahl. Wahlvorstände werden für jeden der 5 Wahlbezirke gebildet. Diese sind verantwortlich für die Auszählung der in der Wahl und durch Briefwahl abgegebenen Stimmen für den jeweiligen Wahlbezirk. Das Ergebnis in jedem Wahlbezirk ist in einer Wahlniederschrift festzuhalten. Diese ist im Anschluss an die Auszählung der Stimmen sofort dem/der Wahlleiter/in zur Feststellung des Gesamtergebnisses mitzuteilen. §6 Feststellung des Wahlergebnisses Das Wahlergebnis wird durch den/die Wahlleiter/in innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl bekanntgegeben.