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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 149/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 149/2009) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 149/2009)

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Inhalt der Datei

Vorlage 149/2009 – Anlage 1 Geschäftsordnung des Seniorenbeirates (Synopse alt - neu) Alte Fassung Vorgeschlagene Fassung §3 §3 Zusammensetzung, Wahlverfahren, Amtszeit Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht aus 12 Mitgliedern und je einer/einem Stellvertreter/in, wobei jeder Ortsteil vertreten sein soll. Zusammensetzung, Wahlverfahren, Amtszeit Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht grundsätzlich aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die in der Regel jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter haben. Nach Möglichkeit sollen die Ortsteile entsprechend ihrer Größe vertreten sein. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der stimmberechtigten Mitgliedschaft (z.B. durch Wegzug, Krankheit oder Tod) rückt der/die für den jeweiligen Ortsteil gewählte Vertreter / Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied nach. Sollte kein Vertreter / keine Vertreterin für diesen Ortsteil vorhanden sein, so rückt aus der Liste aller gewählter Vertreter / Vertreterinnen derjenige / diejenige mit den meisten Stimmen als stimmberechtigtes Mitglied nach. Sollte es keine Vertreter / Vertreterinnen geben, die als stimmberechtigtes Mitglied nachrücken könnten, so reduziert sich die Mitgliederzahl des Seniorenbeirates entsprechend. Wählbar und wahlberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar und wahlberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Pulheim, die/der am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat. Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung. Der Beirat hat sich innerhalb eines Monats nach der Wahl zu konstituieren. Der Beirat hat sich innerhalb eines Monats nach der Wahl zu konstituieren. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt 5 Jahre; die Wahl findet spätestens 8 Wochen nach der Wahl des Rates statt. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt in der Regel fünf Jahre; die Wahl findet spätestens zwei Monate vor dem Ende der laufenden Amtszeit statt. Der Rat kann in begründeten Einzelfällen - die laufende Wahlzeit des Seniorenbeirates verlängern bzw. - die Wahlzeit für einen neu zu wählenden Seniorenbeirat verlängern oder verkürzen. Vorlage 149/2009 – Anlage 1 Geschäftsordnung des Seniorenbeirates (Synopse alt - neu) §8 Einladungen §8 Einladungen Die Einladungen sollte den Mitgliedern des Seniorenbeirates mindestens 2 Wochen vor der Sitzung vorliegen. Der Termin der Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates im Benehmen mit der Verwaltung festgesetzt. Die Einladungen sollte den Mitgliedern des Seniorenbeirates mindestens eine Woche vor der Sitzung vorliegen. Der Termin der Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates im Benehmen mit der Verwaltung festgesetzt. Die Einladung enthält eine Tagesordnung. Die Einladung enthält eine Tagesordnung. Zu einer Sitzung muss unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens sechs stimm-berechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates oder der Bürgermeister dies verlangen. Die Gründe sind mitzuteilen. Zu einer Sitzung muss unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens sechs stimm-berechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates oder der Bürgermeister dies verlangen. Die Gründe sind mitzuteilen.