Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
08.05.09, 00:30
Aktualisiert
08.05.09, 00:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage 149/2009 – Anlage 1
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates (Synopse alt - neu)
Alte Fassung
Vorgeschlagene Fassung
§3
§3
Zusammensetzung, Wahlverfahren, Amtszeit
Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht aus 12 Mitgliedern und je
einer/einem Stellvertreter/in, wobei jeder Ortsteil vertreten sein soll.
Zusammensetzung, Wahlverfahren, Amtszeit
Der Seniorenbeirat der Stadt Pulheim besteht grundsätzlich aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die in der Regel jeweils eine Stellvertreterin bzw. einen
Stellvertreter haben. Nach Möglichkeit sollen die Ortsteile entsprechend ihrer
Größe vertreten sein.
Im Fall einer vorzeitigen Beendigung der stimmberechtigten Mitgliedschaft
(z.B. durch Wegzug, Krankheit oder Tod) rückt der/die für den jeweiligen
Ortsteil gewählte Vertreter / Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied nach.
Sollte kein Vertreter / keine Vertreterin für diesen Ortsteil vorhanden sein, so
rückt aus der Liste aller gewählter Vertreter / Vertreterinnen derjenige /
diejenige mit den meisten Stimmen als stimmberechtigtes Mitglied nach.
Sollte es keine Vertreter / Vertreterinnen geben, die als stimmberechtigtes
Mitglied nachrücken könnten, so reduziert sich die Mitgliederzahl des
Seniorenbeirates entsprechend.
Wählbar und wahlberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Pulheim, die/der
am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Wählbar und wahlberechtigt ist jede/r Einwohner/in der Stadt Pulheim, die/der
am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.
Das Wahlverfahren regelt die Wahlordnung.
Der Beirat hat sich innerhalb eines Monats nach der Wahl zu konstituieren.
Der Beirat hat sich innerhalb eines Monats nach der Wahl zu konstituieren.
Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt 5 Jahre; die Wahl findet spätestens
8 Wochen nach der Wahl des Rates statt.
Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt in der Regel fünf Jahre; die Wahl
findet spätestens zwei Monate vor dem Ende der laufenden Amtszeit statt.
Der Rat kann in begründeten Einzelfällen
- die laufende Wahlzeit des Seniorenbeirates verlängern
bzw.
- die Wahlzeit für einen neu zu wählenden Seniorenbeirat verlängern oder
verkürzen.
Vorlage 149/2009 – Anlage 1
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates (Synopse alt - neu)
§8
Einladungen
§8
Einladungen
Die Einladungen sollte den Mitgliedern des Seniorenbeirates mindestens
2 Wochen vor der Sitzung vorliegen. Der Termin der Sitzung wird von der/dem
Vorsitzenden des Seniorenbeirates im Benehmen mit der Verwaltung
festgesetzt.
Die Einladungen sollte den Mitgliedern des Seniorenbeirates mindestens
eine Woche vor der Sitzung vorliegen. Der Termin der Sitzung wird von
der/dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates im Benehmen mit der Verwaltung
festgesetzt.
Die Einladung enthält eine Tagesordnung.
Die Einladung enthält eine Tagesordnung.
Zu einer Sitzung muss unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens
sechs stimm-berechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates oder der
Bürgermeister dies verlangen. Die Gründe sind mitzuteilen.
Zu einer Sitzung muss unverzüglich eingeladen werden, wenn mindestens
sechs stimm-berechtigte Mitglieder des Seniorenbeirates oder der
Bürgermeister dies verlangen. Die Gründe sind mitzuteilen.