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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
31.03.2009
Erstellt
31.03.09, 21:50
Aktualisiert
31.03.09, 21:50
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2009) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III 20 Termin ö. S. 31.03.2009 X Frau Tatas/Herr Käsgen (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 81/2009 nö. S. TOP 25.02.2009 (Datum) BETREFF: Übertragung von Ermächtigungen nach § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat verzichet auf eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und nimmt die in den beiliegenden Übersichten dargestellten Übertragungen von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen in das Haushaltsjahr 2009 zur Kenntnis. Die Ermächtigungsübertragungen erfolgen jedoch vorbehaltlich eventuell notwendiger Korrekturen, die sich aus den Ergebnissen des I. Budgetberichts 2009 sowie den ersten Erkenntnissen aus den Arbeiten der Jahresrechnung 2008 ergeben können. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Fertigstellung der ersten vollständigen Jahresrechnung 2008 erheblich verzögern wird. -1- ERLÄUTERUNGEN: Erläuterung zu Punkt 1 Nach § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Dies betrifft den konsumtiven Bereich. Darüber hinaus bleiben zweckgebundene Erträge und Einzahlungen und die entsprechenden Ermächtigungen zur Leistung der Aufwendungen bis zur Erfüllung des Zwecks und die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§ 22 Abs. 3 GemHVO). Die nach § 22 Abs. 1 und 3 GemHVO ermittelten Ermächtigungsübertragungen für den konsumtiven Bereich wurden in Anlage I zusammen gestellt. Die Ermächtigungsübertragungen für den investiven Bereich werden nach § 22 Abs. 2 und 3 GemHVO ermittelt. Nach § 22 Abs. 2 GemHVO bleiben Ermächtigungen für Auszahlungen bei Investitionen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden konnte. Die Ermächtigungsübertragungen, die den investiven Bereich betreffen (§ 22 Abs. 2 GemHVO) werden in Anlage II dargestellt. Dem Rat der Stadt Pulheim ist nach § 22 Abs. 4 GemHVO eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Die in den Anlagen I und II aufgeführten Ermächtigungsübertragungen werden in der maximal möglichen Höhe ausgewiesen. Die ermittelten Ermächtigungsübertragungen werden zum jetzigen Zeitpunkt dem Rat zur Kenntnis vorgelegt, damit insbesondere für die Fortführung bereits in 2008 begonnener Baumaßnahmen Mittel in 2009 bereit gestellt werden können. Anlage I – Übertragungen für den konsumtiven Bereich Die maximal mögliche Ermächtigungsübertragung beläuft sich für das Jahr 2008 auf 3.332.264,16 €. Da die Übertragungen die entsprechenden Positionen des Haushaltsplans 2009 erhöhen, führen sie zu einer Steigerung des Defizits im Ergebnisplan von 2.485.500 € auf insgesamt 5.817.264,16 €, die in dieser Höhe durch Minderausgaben finanziert sind. Die Erhöhung des Defizits ergibt sich insbesondere durch Verschiebungen von Grundstücksverkäufen, die für das Jahr 2008 geplant, allerdings erst in 2009 realisiert werden können. Den hieraus resultierenden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 2,3 Mio. € stehen jedoch erwartete Mehrerträge aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von rd. 2,6 Mio. gegenüber. Da das NKF-Haushaltsrecht jedoch keine Bildung von Ermächtigungsübertragungen aus Erträgen vorsieht, ergibt sich rechnerisch ein Defizit in der ausgewiesenen Summe. Anlage II – Übertragungen für den investiven Bereich Die maximal mögliche Ermächtigungsübertragung beläuft sich für das Jahr 2008 auf 31.151.013,36 €. Dies hat keine Auswirkung auf die liquiden Mittel, da in gleicher Höhe eine Einsparung in 2008 erfolgte. Unberücksichtigt bleiben zum jetzigen Zeitpunkt die noch zu bildenden Ermächtigungsübertragungen aus Einzahlungen (z. B. zu erwartende Einzahlungen aufgrund von Bewilligungsbescheiden). Hier sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten entsprechende Überprüfungen und Abstimmungen mit den Fachämtern erforderlich, die noch nicht abgeschlossen werden konnten. -2- Erläuterung zu Punkt 2 Aufgrund von personellen Engpässen in der Kämmerei und unter Berücksichtung der erstmaligen Erstellung eines vollständigen Jahresabschlusses 2008 kann der Fertigstellungstermin 31.03.2009 nicht eingehalten werden. Nach dem NKF-Haushaltsrecht besteht noch die Verpflichtigung, den Jahresabschluss bis zum 31.03. des Folgejahres fertig zu stellen. Zur Zeit wird jedoch auch auf Landesebene das NKFGesetz evaluiert. Im Rahmen der Evaluierung wird angedacht, den Zeitraum für den Jahresabschluss erheblich zu erweitern. -3-