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Beschlussvorlage (Erneuerung der Kantstraße in Pulheim hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
24.06.2009
Erstellt
15.06.09, 14:59
Aktualisiert
15.06.09, 14:59
Beschlussvorlage (Erneuerung der Kantstraße in Pulheim
hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation) Beschlussvorlage (Erneuerung der Kantstraße in Pulheim
hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-11-9495 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 24.06.2009 X Herr Würtz (Verfasser/in) 253/2009 nö. S. TOP 03.06.2009 (Datum) BETREFF: Erneuerung der Kantstraße in Pulheim hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 145.000 € davon: 145.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Tiefbau- und Verkehrsauschuss nimmt die Ausführungen zur Entwurfsplanung der Kantstraße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kantstraße auf der Grundlage der Planung in Pflasterbauweise zu erneuern. Alternativ: Der Tiefbau- und Verkehrsauschuss beauftragt die Verwaltung, die Kantstraße auf der Grundlage der Planung in Asphaltbauweise zu erneuern. ERLÄUTERUNGEN: -1- In der Sitzung am 01.04.2009 wurde dem Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr die Entwurfsplanung zur Erneuerung der Kantstraße durch das Ingenieurbüro Goyke Rußkamp Eckstein vorgestellt (Vorlage Nr. 119/2009, TOP 3). Es wurde beschlossen, die Durchführung der Maßnahme zurückzustellen, bis eine entsprechende Bürgerinformation durchgeführt worden sei. Die Anlieger und Eigentümer der Kantstraße sind seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 14.04.2009 über eine mögliche Planungsbeteiligung sowie die Kostenbeteiligung nach KAG informiert worden (Anlage 1). Im Zeitraum vom 20. April bis zum 15. Mai 2009 wurden dabei folgende Anregungen und Änderungswünsche seitens der Anwohner schriftlich, fernmündlich sowie in persönlichen Gesprächen geäußert. Ein Großteil der Anlieger spricht sich für eine Erneuerung in asphaltbauweise aus (s. Anlage 2-4). Aus Sicht der Anlieger liegen die Vorteile einer asphaltierten Straße gegenüber einer Wiederherstellung in Pflasterbauweise in der geringeren Fahrgeräuschentwicklung, leichteren Reinigung/ Winterdienst sowie geringeren Baukosten. Zudem würde sich durch den Reifenabrieb der Fahrzeuge das Pflaster in der Fahrgasse verdunkeln, was in Abhängigkeit der Oberflächenbeschaffenheit des Pflasters durch das Tiefbauamt bestätigt werden kann. Seitens der Verwaltung wird dennoch eine Erneuerung in Pflasterbauweise favorisiert. Wie in der Ausschusssitzung am 01.04.2009 bereits dargestellt wurde, bringt eine Erneuerung in Asphaltbauweise eine minimale Kostenersparnis von ca. 3.000 € - bei einer Kostenschätzung von 102.000 € entspricht dies ca. 3 % - gegenüber einer Pflasterbauweise mit sich. Der schmale Straßenverlauf würde den maschinellen Asphalteinbau derart erschweren, dass Teilbereiche in kostenintensivem und technisch minderwertigem Handeinbau hergestellt werden müssten. Zudem ist eine nachträgliche Öffnung der Straße, z. B. im Falle eines Schadens an den Versorgungsleitungen, mit technisch geringerem Aufwand möglich. Zwar würde bei beiden Ausbauvarianten ein Eingriff in den Straßenkörper eine Störung des Gefüges mit sich bringen, aber eine Pflasterfläche kann ohne zusätzliche Flicken und Nähte wieder geschlossen werden. Der Forderung der Anlieger, die Straße verkehrsberuhigt auszubauen, kann aufgrund der geringen Breite der Kantstraße nicht nachgekommen werden. Die für einen verkehrsberuhigten Bereich notwendige Umgestaltung der Straße durch Einbauten ist hier aufgrund der zu berücksichtigenden Mindestdurchfahrtsbreiten von 3,50 m nicht möglich. Zudem liegt das mittlere Geschwindigkeitsniveau – im Zeitraum vom 28.05.2009 bis 04.06.2009 wurden entsprechende Messungen durchgeführt – mit ca. 15 km/h in einem so niedrigen Bereich, dass weitere geschwindigkeitsreduzierende Einbauten auch nicht notwendig sind. Aufgrund der geringen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge sind die Emissionsunterschiede zwischen einer Pflaster- und einer Asphaltdecke vernachlässigbar gering. Es überwiegen in diesen Geschwindigkeitsbereichen die Motorengeräusche. Seitens der Anlieger wurde um Prüfung gebeten, inwieweit der Einmündungsbereich Kantstraße/ Lessingstraße weiter entschärft werden kann. Auch hier sind aufgrund der geringen Breiten keine baulichen Änderungen/ Einengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung umsetzbar, da die Anfahrbarkeit der Straße durch ein 3-achsiges Müllfahrzeug weiter gewährleistet werden muss. -2-