Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - für das Geschäftsjahr 2008)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - für das Geschäftsjahr 2008) Beschlussvorlage (Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder - für das Geschäftsjahr 2008)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 422/2007 Az.: 81 06 -30 Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 15.08.2007 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 12.09.2007 Rat 20.09.2007 Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt - Betriebszweige Hallenbad und Freibäder für das Geschäftsjahr 2008 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.08.2007 Beschlussentwurf: 1. Die Wirtschaftspläne der Stadtwerke Erftstadt werden für die Betriebszweige Bäder zum Geschäftsjahr 2008 wie folgt festgestellt: Für das Hallenbad auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 317.600,00 € 626.200,00 € Für das Hallenbad auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 386.522,00 € Für die Freibäder auf der Erfolgsplanseite, mit einem Ertrag in Höhe von mit einem Aufwand in Höhe von 89.505,00 € 407.600,00 € Für die Freibäder auf der Vermögensplanseite, mit Ausgaben und Einnahmen in Höhe von 338.955,00 € 2. Die Betriebsleitung wird zur Sicherstellung der ständigen Liquidität ermächtigt, Kassenkredite bis zur Höhe von in Anspruch zu nehmen. Begründung: 370.000 € Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 EigVO ist der Wirtschaftsplan nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss vom Rat der Stadt festzustellen. Die Wirtschaftsplanung nebst Anlagen der Stadtwerke Erftstadt -Betriebszweige Hallenbad und Freibäder- für das Geschäftsjahr 2008 ist beigefügt. Die Ermächtigung zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten soll jederzeit die Zahlungsfähigkeit des Betriebes sichern, wenn sich zwischen Ausgaben und den zur Deckung vorgesehenen Einnahmen Differenzen ergeben. Die Planrechnung ist von folgenden Eckwerten geprägt: Hallenbad: Für das Hallenbad ergeben sich keine besonderen Planansätze im Vergleich zu den Vorjahren. Altersbedingt wird aber der jetzige Kassenautomat sowie das hiermit gekoppelte Schlüsselsystem in 2008 nicht mehr aufrecht zu erhalten sein. Es wäre eine erhebliche Investition in die Kasse selbst sowie das Schließsystem der Schränke erforderlich. Die Betriebsleitung plant daher, den Kassenbetrieb zunächst versuchsweise einmal über das Personal der Bäder abzuwickeln. In Anbetracht von Investitionskosten in Höhe von vorab ermittelten 80.000 Euro und jährlichen Reparaturkosten von derzeit 20.000 Euro bei dem alten System, könnte sich diese Maßnahme als wirtschaftlich sinnvoll und zudem wesentlich kundenfreundlicher erweisen. Sollte der Kassenautomat jedoch ersetzt werden müssen, wäre die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich. An der Filteranlage des Bades muss nach zehn Jahren des Betriebes das Filtermaterial ausgewechselt werden. Die entsprechenden Mittel wurden im Wirtschaftsplan veranschlagt. Freibad: Im Grunde gilt das zuvor bezüglich des Hallenbades gesagte auch für die Freibäder. Dennoch stehen gerade dort sowohl der Aufwand zur Erhaltung wie auch die Aufwendungen für die Aufrechterhaltung des Betriebes in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Erträgen. Diese Erkenntnis ist nicht neu, doch unterliegt sie einer stetigen Veränderung zuungunsten des Jahresergebnisses. Die Unterhaltungsaufwendungen sind in verschiedenen Bereichen einfach nicht mehr planbar und unterliegen einer „altersbedingten“ Steigerung. So kann es von jetzt auf gleich zu einem Ausfall eines Anlagenteiles kommen – z.B. der Heizungsanlage- die einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkäme und mithin müsste der gesamte Betrieb für eine Saison in Frage gestellt werden. Diese Frage stellt sich derzeit mit dem Blick auf das Jahr 2008 noch nicht. Die Betriebsleitung kann jedoch nicht ausschließen, dass so ein Fall unerwartet eintritt. Bis dahin ist diese bemüht, mit dem gestrafften Budget den Betrieb der Freibäder aufrecht zu erhalten. Die Verstärkung des Eigenkapitals zur Verlustabdeckung im Bereich Freibad erfolgt durch eine von der Stadt gezahlte Pauschale in Höhe von 225.020 €.. Die Verlustabdeckung i.H.v. 229.979 € im Bereich Hallenbad ist im Haushaltsplan seit dem Jahr 1997 nicht mehr vorgesehen; sie wird aus dem Betriebszweig Wasserversorgung ausgeglichen. (Bösche) -2-