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Beschlussvorlage (Anordnung von 2 Taxenständen in der Ortsmitte Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
12.11.2008
Erstellt
13.03.09, 23:18
Aktualisiert
13.03.09, 23:18
Beschlussvorlage (Anordnung von 2 Taxenständen in der Ortsmitte Pulheim) Beschlussvorlage (Anordnung von 2 Taxenständen in der Ortsmitte Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr II/320.36.72.32 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 12.11.2008 X Herr Krämer (Verfasser/in) 95/2008 nö. S. TOP 22.10.2008 (Datum) BETREFF: Anordnung von 2 Taxenständen in der Ortsmitte Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Taxiunternehmen in Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2009 Jahr: 2010 Jahr: 2011 Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 2.000,00 2.000,00 2.000,00 X ja € € € nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Finanzierung innerhalb des Budgets BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beauftragt die Verwaltung, auf dem Seitenstreifen Venloer Straße in Höhe vom Restaurant „Altes Rathaus“, Venloer Straße 110, gegenüber der Einmündung Bachstraße, zwei Taxistandplätze anzuordnen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Standort zur Aufnahme von Taxifahrten eines Taxiunternehmens auf der Venloer Straße in Pulheim ist weggefallen nachdem das Grundstück jetzt bebaut wird. Eine Ausweisung von Taxiplätzen im öffentlichen Verkehrsraum ist bedarfsorieniert und gestattet jedem konzessionierten Taxifahrzeug die Nutzung. Die räumliche Verlegung des Taxibetriebes bewirkt aktuell den Bedarf einer alternativen Ausweisung. Ersatzweise sollen die Taxistände auf der Venloer Straße, dem Seitenstreifen gegenüber der Bachstraße (2 Parkplätze), eingerichtet werden. Die Örtlichkeit ist in einer beigefügten Fotodokumentation dargestellt. Nach den Berechnungen des Tiefbauamtes entfällt durch die Maßnahme eine Parkgebühreneinnahme von jährlich 2.000,00 €. -2-