Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
03.12.2008
Erstellt
13.03.09, 23:19
Aktualisiert
13.03.09, 23:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf des Umweltberichtes für den Bebauungsplan Nr. 86 Geyen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen ist die Festsetzung eines 'Sondergebiets' (SO) mit der
Zweckbestimmung 'Lebensmitteleinzelhandel', eines 'Allgemeinen Wohngebiets' (WA) sowie
einer Grünfläche.
Mit diesen Festsetzungen sollen die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Ansiedlung
eines großflächigen Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs auf einer ca. 7700 m² umfassenden Fläche am südlichen Bebauungsrand von Geyen östlich der Brauweilerstraße geschaffen werden.
Für diesen Bereich existiert derzeit kein Bebauungsplan.
Die planerische Notwendigkeit für die Ansiedlung eines Supermarktes im Bereich der Ortsteile
Geyen / Sinthern resultiert aus der mit der Schließung des einzigen in Geyen vorhandenen Lebensmittelmarktes im Jahre 1995 entstandenen wesentlichen Lücke in der Versorgungsinfrastruktur.
Zur Behebung dieses Grundversorgungsdefizits soll bauleitplanerisch ein neuer Standort an der
Brauweilerstraße für einen Lebensmittelmarkt mit ausreichender Verkaufsfläche und angemessenem Angebot festgesetzt werden. Der Supermarkt soll dabei die Funktion eines Nahversorgers aufweisen.
Neben dem Baugebiet für den Lebensmittelmarkt ist die Festsetzung von 'Wohnbaufläche' und
'Grünfläche' Ziel des Bebauungsplans Nr. 86 Geyen. Mit der Festsetzung eines ca. 4300 m²
umfassenden Wohngebiets an der Südseite der Rather Straße kann eine planerisch sinnvolle,
weitgehend dem Bestand entsprechende Abrundung des Ortsrandes von Geyen bewirkt und der
Übergang zu dem Lebensmittelmarkt planerisch geregelt werden.
Darüber hinaus wird die vorhandene Bebauung an der Sintherner Straße und am Anfang der
Rather Straße in das Plangebiet einbezogen und entsprechend des Bestandes als 'Allgemeines
Wohngebiet' (WA) ausgewiesen. Bislang existierte für diese Flächen kein Bebauungsplan.
Zur Anlage einer Ortsrandbegrünung ist am südlichen und östlichen Rand des Plangebiets die
Festsetzung einer 'Grünfläche' vorgesehen.
Voraussichtliche Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Zustand der Umwelt vor Durchführung der Planung
Derzeit wird der überwiegende Teil des Plangebiets entsprechend der Darstellung im
Flächennutzungsplan 'Fläche für die Landwirtschaft' als Acker- oder Weidefläche genutzt.
An der Sintherner Straße sind zwei Mehrfamilienhäuser mit Gärten vorhanden. In der Rather
Straße findet sich ein Wohngebäude mit einigen kleineren Nebengebäuden. Im rückwärtigen
Bereich der Bebauung an der Rather Straße finden sich größere, teilweise verwilderte unbebaute (Garten-) Grundstücke mit einem umfangreichen Bestand an Obst- und anderen Bäumen. Die
Bäume sind teilweise älter und weisen dementsprechend größere Stammdurchmesser auf.
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Zustand der Umwelt nach Durchführung der Planung
Mit der Durchführung der Planung erfolgt die Versiegelung bislang landwirtschaftlich genutzter
Flächen durch den Baukörper des Lebensmittelmarktes und die dazugehörige umfangreiche
Stellplatzanlage.
Gleichzeitig ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Planung eine Erhöhung des Aufkommens des Autoverkehrs mit den entsprechenden Belastungen für die Umwelt einher gehen wird.
Der umfangreiche Baumbestand kann zum größten Teil erhalten werden, da er überwiegend in
dem Bereich liegt, der als 'Grünfläche' festgesetzt werden soll.
Zudem wird mit der Festsetzung von Grünflächen am südlichen und östlichen Rand des Plangebiets die Vorraussetzung für die Anlage einer umfangreichen Ortsrandbegrünung geschaffen.
Maßnahmen zum Ausgleich der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
Durch den weitgehenden Erhalt des Baumbestands und die Ausweisung umfangreicher Grünflächen besteht die Möglichkeit, die Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft auch
innerhalb des Plangebiets auszugleichen.
Konkrete Berechnungen und Festsetzungen hierzu können im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Umweltberichtes und des Planentwurfs für die im weiteren Planverfahren durchzuführenden Auslegung des Bebauungsplans erfolgen.
Pulheim, den 20.11.2008
Planungsabteilung
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